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   BGH, 24.02.2016 - AnwZ (Brfg) 62/15   

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BGH, 24.02.2016 - AnwZ (Brfg) 62/15 (https://dejure.org/2016,4128)
BGH, Entscheidung vom 24.02.2016 - AnwZ (Brfg) 62/15 (https://dejure.org/2016,4128)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 2016 - AnwZ (Brfg) 62/15 (https://dejure.org/2016,4128)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 43 BRAO, § 51 BRAO, § 73 Abs 2 S 1 BRAO, § 73 Abs 2 Nr 4 BRAO, § 112c Abs 1 S 1 BRAO
    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Zulässigkeit der Feststellungklage eines Rechtsanwalts nach Einleitung eines anwaltsrechtlichen Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der Verletzung von anwaltlichen Berufspflichten

  • IWW

    § 51 BRAO, §§ ... 43, 51 BRAO, § 112e Satz 2 BRAO, § 124a Abs. 4 VwGO, § 112e Satz 2, § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, §§ 39 ff., 223 BRAO, § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 43 Abs. 1 VwGO, § 73 Abs. 2 Nr. 4 BRAO, § 74 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 BRAO, § 121 BRAO, VwGO, § 43, § 124 Abs. 2 Nr. 2, 3 VwGO, § 154 Abs. 2 VwGO, § 194 Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 52 Abs. 1 GKG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nachweis der Versicherungspflicht eines Rechtsanwalts in der Berufshaftpflicht durch Vorlage der Bescheinigung des Versicherers; Statthaftigkeit der Feststellungsklage bzgl. Bestehens einer Versicherungslücke

  • rewis.io

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Zulässigkeit der Feststellungklage eines Rechtsanwalts nach Einleitung eines anwaltsrechtlichen Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der Verletzung von anwaltlichen Berufspflichten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachweis der Versicherungspflicht eines Rechtsanwalts in der Berufshaftpflicht durch Vorlage der Bescheinigung des Versicherers; Statthaftigkeit der Feststellungsklage bzgl. Bestehens einer Versicherungslücke

  • rechtsportal.de

    Nachweis der Versicherungspflicht eines Rechtsanwalts in der Berufshaftpflicht durch Vorlage der Bescheinigung des Versicherers; Statthaftigkeit der Feststellungsklage bzgl. Bestehens einer Versicherungslücke

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Feststellungsanträge in der Anwaltsgerichtsbarkeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus BGH, 24.02.2016 - AnwZ (Brfg) 62/15
    Der Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, NJW 2009, 3642; BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 3; vgl. ferner BVerwG, NVwZ-RR 2004, 542, 543; Schmidt-Räntsch in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 2. Aufl., § 112e BRAO Rn. 77).
  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Auszug aus BGH, 24.02.2016 - AnwZ (Brfg) 62/15
    Ein solches Interesse schließt jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art ein (vgl. nur BVerwG, NJW 1996, 2046, 2048; Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl., § 43 Rn. 23).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus BGH, 24.02.2016 - AnwZ (Brfg) 62/15
    Der Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, NJW 2009, 3642; BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 3; vgl. ferner BVerwG, NVwZ-RR 2004, 542, 543; Schmidt-Räntsch in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 2. Aufl., § 112e BRAO Rn. 77).
  • BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 50.89

    Anforderungen an das Bestehen eines feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses -

    Auszug aus BGH, 24.02.2016 - AnwZ (Brfg) 62/15
    Dies ist etwa anzunehmen, wenn es dem Betroffenen im Einzelfall nicht zuzumuten ist, sich auf sein Risiko berufsrechtlich relevant in einer bestimmten Weise zu verhalten und die Klärung der Rechtmäßigkeit seines Verhaltens in einem ihm wegen dieses Verhaltens drohenden nachfolgenden Disziplinar- oder Strafverfahren abzuwarten (vgl. hierzu BVerwG, NJW 1976, 1224, 1226; BVerwG, Urteil vom 13. Januar 1969 - I C 86.64, juris Rn. 19; BVerwGE 89, 327, 331: "Damokles-Rechtsprechung").
  • BGH, 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus BGH, 24.02.2016 - AnwZ (Brfg) 62/15
    Der Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, NJW 2009, 3642; BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 3; vgl. ferner BVerwG, NVwZ-RR 2004, 542, 543; Schmidt-Räntsch in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 2. Aufl., § 112e BRAO Rn. 77).
  • BGH, 06.11.2000 - AnwZ (B) 3/00

    Vertretungsverbot nach Sozietätswechsel

    Auszug aus BGH, 24.02.2016 - AnwZ (Brfg) 62/15
    Feststellungsanträge sind im Verfahren der Anwaltsgerichtsbarkeit nach Änderung des Verfahrensrechts zum 1. September 2009 und mit Wegfall der §§ 39 ff., 223 BRAO nicht mehr grundsätzlich unzulässig (vgl. zur früheren Rechtslage Senat, Beschluss vom 6. November 2000 - AnwZ (B) 3/00, NJW 2001, 1572, 1573 mwN).
  • BVerwG, 13.01.1969 - I C 86.64

    Voraussetzungen eines öffentlichen Rechtsverhältnisses im Sinne des § 43

    Auszug aus BGH, 24.02.2016 - AnwZ (Brfg) 62/15
    Dies ist etwa anzunehmen, wenn es dem Betroffenen im Einzelfall nicht zuzumuten ist, sich auf sein Risiko berufsrechtlich relevant in einer bestimmten Weise zu verhalten und die Klärung der Rechtmäßigkeit seines Verhaltens in einem ihm wegen dieses Verhaltens drohenden nachfolgenden Disziplinar- oder Strafverfahren abzuwarten (vgl. hierzu BVerwG, NJW 1976, 1224, 1226; BVerwG, Urteil vom 13. Januar 1969 - I C 86.64, juris Rn. 19; BVerwGE 89, 327, 331: "Damokles-Rechtsprechung").
  • BVerwG, 28.11.1975 - VII C 47.73

    Geschäftsverteilungsplan - Präsidium eines Gerichts - Dienstgeschäfte -

    Auszug aus BGH, 24.02.2016 - AnwZ (Brfg) 62/15
    Dies ist etwa anzunehmen, wenn es dem Betroffenen im Einzelfall nicht zuzumuten ist, sich auf sein Risiko berufsrechtlich relevant in einer bestimmten Weise zu verhalten und die Klärung der Rechtmäßigkeit seines Verhaltens in einem ihm wegen dieses Verhaltens drohenden nachfolgenden Disziplinar- oder Strafverfahren abzuwarten (vgl. hierzu BVerwG, NJW 1976, 1224, 1226; BVerwG, Urteil vom 13. Januar 1969 - I C 86.64, juris Rn. 19; BVerwGE 89, 327, 331: "Damokles-Rechtsprechung").
  • BGH, 03.07.2017 - AnwZ (Brfg) 45/15

    Anwaltliches Berufsrecht: Abgrenzung einer einfachen Belehrung von einem

    Hat die Rechtsanwaltskammer in Bezug auf ein von einem Rechtsanwalt beabsichtigtes Verhalten eine einfache Belehrung beziehungsweise einen präventiven Hinweis erteilt und damit keinen Verwaltungsakt erlassen, ist eine auf die Feststellung der Rechtmäßigkeit des beabsichtigten Verhaltens gerichtete (vorbeugende) Feststellungsklage des Rechtsanwalts grundsätzlich nur dann zulässig, wenn ein spezielles, besonders schützenswertes, gerade auf die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes gerichtetes Interesse besteht und die Verweisung des Rechtsanwalts auf den nachträglichen Rechtsschutz für ihn mit unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre (Fortführung von Senatsbeschluss vom 24. Februar 2016, AnwZ (Brfg) 62/15, juris Rn. 7 mwN und Senatsurteil vom 18. Juli 2016, AnwZ (Brfg) 46/13, NJW-RR 2016, 1459 Rn. 13).

    a) Allerdings sind Feststellungsanträge im Verfahren der Anwaltsgerichtsbarkeit seit der Änderung des Verfahrensrechts zum 1. September 2009 und dem damit verbundenen Wegfall der Vorschriften der §§ 39 ff., 223 BRAO a.F. nicht mehr grundsätzlich unzulässig (Senatsbeschluss vom 24. Februar 2016 - AnwZ (Brfg) 62/15, juris Rn. 7 mwN; Senatsurteil vom 18. Juli 2016- AnwZ (Brfg) 46/13, NJW-RR 2016, 1459 Rn. 13).

    Durch Klage kann auch in Verfahren der Anwaltsgerichtsbarkeit (siehe oben I 1 a) die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses begehrt werden, wenn der Kläger gemäß § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 43 Abs. 1 Halbs. 2 VwGO ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung hat (Senatsbeschluss vom 24. Februar 2016 - AnwZ (Brfg) 62/15, juris Rn. 7 mwN; Senatsurteil vom 18. Juli 2016 - AnwZ (Brfg) 46/13, NJW-RR 2016, 1459 Rn. 13).

    Ein solches Interesse schließt jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art ein (Senatsbeschluss vom 24. Februar 2016 - AnwZ (Brfg) 62/15, aaO; BVerwG, NVwZ 2017, 56 Rn. 26; jeweils mwN; st. Rspr.).

  • BGH, 18.07.2016 - AnwZ (Brfg) 46/13

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Seminar über Vernehmungslehre und

    Feststellungsanträge sind im Verfahren der Anwaltsgerichtsbarkeit seit der Änderung des Verfahrensrechts zum 1. September 2009 und dem damit verbundenen Wegfall der Vorschriften der §§ 39 ff., 223 BRAO a.F. nicht mehr grundsätzlich unzulässig (BGH, Beschluss vom 24. Februar 2016 - AnwZ (Brfg) 62/15, juris Rn. 7).
  • BGH, 09.05.2018 - AnwZ (Brfg) 43/17

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Fehlens der vorgeschriebenen

    (a) Zwar trifft es zu, dass der Tatbestand des Nichtunterhaltens der vorgeschriebenen Berufshaftpflichtversicherung (§ 14 Abs. 2 Nr. 9 BRAO) grundsätzlich nicht bereits dann erfüllt ist, wenn - ungeachtet einer darin zu sehenden Berufspflichtverletzung (§§ 43, 74 Abs. 1, § 113 Abs. 1 BRAO; vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 18. Juni 2001 - AnwZ (B) 49/00, NJW 2001, 3131 unter II 2; Henssler in Henssler/Prütting, aaO Rn. 48; Vossebürger in Feuerich/Weyland, aaO Rn. 79; vgl. auch Senatsbeschluss vom 24. Februar 2016 - AnwZ (Brfg) 62/15, juris Rn. 10) - zeitweilig der Versicherungsschutz fehlte, dieser aber zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung über den Zulassungswiderruf wieder besteht (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 18. Juni 2001 - AnwZ (B) 49/00, aaO [zu dem vor dem 1. September 2009 geltenden Verfahrensrecht]; Schmidt-Räntsch in Gaier/Wolf/Göcken, aaO; vgl. auch Vossebürger in Feuerich/ Weyland, aaO Rn. 78; Henssler in Henssler/Prütting, aaO Rn. 47).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 18.11.2022 - 1 AGH 33/21
    Ein gesondertes Interesse des Klägers an der gerichtlichen Feststellung, dass sein Verhalten in diesem Verfahren mit den Vorschriften der Bundesrechtsanwaltsordnung vereinbar ist, besteht nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 24.2.2016 - AnwZ (Brfg) 62/15 - juris Rn. 10 ff.).
  • AGH Niedersachsen, 29.01.2018 - AGH 5/16
    Betroffen war insoweit ausschließlich ein in der Vergangenheit liegender, abgeschlossener Sachverhalt (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2016 - AnwZ (Brfg) 62/15 -, Rn. 12, juris).
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