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BGH, 24.04.2006 - 2 StR 497/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 275 Abs. 2 StPO; § 337 StGB; Art. 6 Abs. 1 EMRK; § 354 Abs. 1a Satz 2 StPO
Unterschriftsleistung durch den Beisitzer (Abordnung; Verhinderung; Beurteilungsspielraum); Beruhen (Verwertung einer teilgeständigen Einlassung); Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgebot; rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung; Kompensation durch das ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Hinderung eines Richters an der Unterzeichnung eines Urteils; Vorliegen eines Verfahrensverstoßes; Überschreitung des Beurteilungsspielraums; Bestehen von Zweifeln an der Schuld des Angeklagten; Verletzung des Beschleunigungsgebots
- Judicialis
StPO § 261; ; StPO § 275 Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 275 Abs. 2; ; StPO § 275 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1 a Satz 2; ; StPO § 473 Abs. 4
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- BVerfG, 29.12.2005 - 2 BvR 2057/05
Freiheit der Person; Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Untersuchungshaft über …
Auszug aus BGH, 24.04.2006 - 2 StR 497/05
Die Rüge einer Verletzung des Beschleunigungsgebots gemäß Art. 6 Abs. 1 MRK ist begründet, denn das Verfahren ist aus Gründen, die allein den Strafverfolgungsbehörden zuzurechnen sind, in dem vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05 - in dieser Sache festgestellten Umfang verzögert worden. Das Landgericht hat die sehr lange Dauer des Verfahrens nur allgemein bei der Strafzumessung berücksichtigt (UA S. 55, 57); die nach Urteilserlass eingetretenen Verzögerungen konnte es gar nicht berücksichtigen.