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BGH, 24.04.2017 - KZR 2/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- IWW
§ 321a ZPO, § 19 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 GWB, Art. 103 Abs. 1 GG, § 97 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Zurückweisung der Gehörsrüge; Verfassungsrechtlich gewährleisteter Anspruch auf rechtliches Gehör
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 321a; GG Art. 103 Abs. 1
Zurückweisung der Gehörsrüge; Verfassungsrechtlich gewährleisteter Anspruch auf rechtliches Gehör - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus BGH, 24.04.2017 - KZR 2/15
Der verfassungsrechtlich gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) soll sicherstellen, dass die von den Gerichten zu treffenden Entscheidungen frei von materiell-rechtlichen Fehlern oder Verfahrensfehlern ergehen, welche ihren Grund darin haben, dass der Vortrag der Parteien nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidungsfindung nicht berücksichtigt worden ist (BVerfGE 60, 250, 252; BVerfGE 69, 141, 143 f.; BVerfGE 86, 133, 145 f.). - BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84
Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses
Auszug aus BGH, 24.04.2017 - KZR 2/15
Der verfassungsrechtlich gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) soll sicherstellen, dass die von den Gerichten zu treffenden Entscheidungen frei von materiell-rechtlichen Fehlern oder Verfahrensfehlern ergehen, welche ihren Grund darin haben, dass der Vortrag der Parteien nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidungsfindung nicht berücksichtigt worden ist (BVerfGE 60, 250, 252; BVerfGE 69, 141, 143 f.; BVerfGE 86, 133, 145 f.). - BGH, 07.07.2011 - I ZB 68/10
Medicus. log
Auszug aus BGH, 24.04.2017 - KZR 2/15
Vielmehr ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gericht das von ihm entgegengenommene Parteivorbringen in Erwägung gezogen hat, auch wenn es die von einer Partei daraus gezogenen rechtlichen Schlussfolgerungen nicht teilt (BGH, Beschluss vom 7. Juli 2011 - I ZB 68/10, GRUR 2012, 314 Rn. 15 - Medicus. log). - BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1429/81
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von …
Auszug aus BGH, 24.04.2017 - KZR 2/15
Der verfassungsrechtlich gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) soll sicherstellen, dass die von den Gerichten zu treffenden Entscheidungen frei von materiell-rechtlichen Fehlern oder Verfahrensfehlern ergehen, welche ihren Grund darin haben, dass der Vortrag der Parteien nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidungsfindung nicht berücksichtigt worden ist (BVerfGE 60, 250, 252; BVerfGE 69, 141, 143 f.; BVerfGE 86, 133, 145 f.).
- OLG Düsseldorf, 07.05.2018 - W (Kart) 2/18 Vielmehr ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gericht das von ihm entgegengenommene Parteivorbringen in Erwägung gezogen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 2017, KZR 2/15, Rn. 8 bei juris;… Beschluss vom 12. April 2017, X ZR 66/14, Rn. 3 bei juris).
- LG Göttingen, 22.02.2019 - 1 S 30/17
Nachlasspflegervergütung - Anfechtbarkeit bei verspätetem Nachlassinsolvenzantrag
Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gericht das von ihm entgegengenommene Parteivorbringen in Erwägung gezogen hat, auch wenn es die von einer Partei daraus gezogenen rechtlichen Schlussfolgerungen nicht teilt (BGH, Beschluss vom 24.04.2017 - KZR 2/15 - Rn. 8; zit nach juris;… Beschluss vom 12.04.2017 - X ZR 66/14 - Rn. 3, zit. nach juris).