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   BGH, 24.06.2021 - 5 StR 477/20   

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https://dejure.org/2021,23184
BGH, 24.06.2021 - 5 StR 477/20 (https://dejure.org/2021,23184)
BGH, Entscheidung vom 24.06.2021 - 5 StR 477/20 (https://dejure.org/2021,23184)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 2021 - 5 StR 477/20 (https://dejure.org/2021,23184)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 212 StGB
    Versuchter Totschlag: Bedingter Tötungsvorsatz bei lebensgefährlicher Tathandlung

  • IWW

    § 212 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5, § 223 Abs. 1, §§ 22, 23 Abs. 1, 2, § 52 StGB, § 261 StPO, § 24 Abs. 1 StGB, § 24 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. und Satz 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Handeln des Täters mit bedingtem Tötungsvorsatz durch den Stich mit einem Messer in den besonders gefährdeten linken Brustbereich und Herzbereich des Geschädigten; Strafbefreiender Rücktritt vom beendeten Versuch des Totschlags durch Abgrenzung zwischen unbeendetem und ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Handeln des Täters mit bedingtem Tötungsvorsatz durch den Stich mit einem Messer in den besonders gefährdeten linken Brustbereich und Herzbereich des Geschädigten; Strafbefreiender Rücktritt vom beendeten Versuch des Totschlags durch Abgrenzung zwischen unbeendetem und ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 340
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.03.2017 - 5 StR 6/17

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Annahme eines beendeten Versuchs

    Auszug aus BGH, 24.06.2021 - 5 StR 477/20
    Wenn der Täter bei einem Tötungsdelikt den Eintritt des Todes bereits für möglich hält oder sich keine Vorstellungen über die Folgen seines Tuns macht, liegt ein beendeter Versuch vor (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2017 - 5 StR 6/17, NStZ 2017, 576), mit der Folge, dass er für den Eintritt der Straffreiheit entweder den Tod durch eigene Rettungsbemühungen verhindern oder sich darum jedenfalls freiwillig und ernsthaft bemühen muss.

    Dies hat das Landgericht rechtsfehlerfrei auf das sich nur über kurze Zeit, nämlich eine Sekunde, erstreckende dynamische Geschehen gestützt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2017 - 5 StR 6/17, NStZ 2017, 576).

  • BGH, 04.03.2021 - 5 StR 509/20

    Urteil zu tödlichem Stoß auf Berliner U-Bahn-Gleis aufgehoben

    Auszug aus BGH, 24.06.2021 - 5 StR 477/20
    Eine hohe und zudem anschauliche konkrete Lebensgefährlichkeit der Tatausführung stellt mithin auf beiden Vorsatzebenen das wesentliche auf bedingten Tötungsvorsatz hinweisende Beweisanzeichen dar (BGH, Urteil vom 4. März 2021 - 5 StR 509/20 mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 12. Dezember 2018 - 5 StR 517/18, NStZ 2019, 208; Beschluss vom 23. Juni 2020 - 5 StR 601/19).
  • BGH, 12.12.2018 - 5 StR 517/18

    Abgrenzung von Tötungseventualvorsatz und Fahrlässigkeit (Wissenselement;

    Auszug aus BGH, 24.06.2021 - 5 StR 477/20
    Eine hohe und zudem anschauliche konkrete Lebensgefährlichkeit der Tatausführung stellt mithin auf beiden Vorsatzebenen das wesentliche auf bedingten Tötungsvorsatz hinweisende Beweisanzeichen dar (BGH, Urteil vom 4. März 2021 - 5 StR 509/20 mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 12. Dezember 2018 - 5 StR 517/18, NStZ 2019, 208; Beschluss vom 23. Juni 2020 - 5 StR 601/19).
  • BGH, 23.10.2019 - 5 StR 677/18

    Abgrenzung von unbeendetem und beendetem Versuch bei besonders gefährlichen

    Auszug aus BGH, 24.06.2021 - 5 StR 477/20
    Die Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch bestimmt sich nach dem Vorstellungsbild des Täters nach Abschluss der letzten von ihm vorgenommenen Ausführungshandlung, dem sogenannten Rücktrittshorizont (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteil vom 23. Oktober 2019 - 5 StR 677/18).
  • BGH, 05.09.2019 - 4 StR 394/19

    Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch: Maßstab, mehraktige Geschehensabläufe;

    Auszug aus BGH, 24.06.2021 - 5 StR 477/20
    Die von der Revision und in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts angeführte Entscheidung des 4. Strafsenats (Beschluss vom 5. September 2019 - 4 StR 394/19, NStZ 2020, 82, 83) ist nicht einschlägig, denn in ihr ging es - anders als hier dargelegt - um einen unbeendeten Versuch.
  • BGH, 23.06.2020 - 5 StR 601/19

    Korrektur des Rücktrittshorizonts (unbeendeter/beendeter Versuch; körperliche

    Auszug aus BGH, 24.06.2021 - 5 StR 477/20
    Eine hohe und zudem anschauliche konkrete Lebensgefährlichkeit der Tatausführung stellt mithin auf beiden Vorsatzebenen das wesentliche auf bedingten Tötungsvorsatz hinweisende Beweisanzeichen dar (BGH, Urteil vom 4. März 2021 - 5 StR 509/20 mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 12. Dezember 2018 - 5 StR 517/18, NStZ 2019, 208; Beschluss vom 23. Juni 2020 - 5 StR 601/19).
  • BGH, 18.01.2024 - 4 StR 289/23

    Tatgerichtliche Beweiswürdigung zur Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes;

    Eine hohe und zudem anschauliche konkrete Lebensgefährlichkeit der Tatausführung stellt deshalb auf beiden Vorsatzebenen das wesentliche auf bedingten Tötungsvorsatz hinweisende Beweisanzeichen dar (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juli 2021 - 3 StR 481/20 Rn. 15 f. mwN; Urteil vom 24. Juni 2021 - 5 StR 477/20 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 07.06.2023 - 5 StR 80/23

    Erwägungen zum objektiven Gefährlichkeitsgrad der Gewalthandlungen als Grundlage

    Eine hohe und zudem anschauliche konkrete Lebensgefährlichkeit der Tatausführung stellt mithin auf beiden Vorsatzebenen das wesentliche auf bedingten Tötungsvorsatz hinweisende Beweisanzeichen dar (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 2021 - 5 StR 477/20, NStZ-RR 2021, 340 mwN).
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