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BGH, 25.01.2000 - X ZR 97/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Lizenzvertrag - Vorvertrag - Prototyp - Rücktritt - Vertragsauslegung - Auslegung
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 550
Bindung des Revisionsgerichts an Vertragsauslegung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.11.1993 - VIII ZR 106/93
Kontrolle von Kunden mitgeführter Taschen an der Kasse eines Einzelhandelsmarktes
Auszug aus BGH, 25.01.2000 - X ZR 97/98
Bei der Auslegung eines Vertrages ist von dessen Wortlaut auszugehen (vgl. BGH, Urt. v. 3.11.1993 - VIII ZR 106/93, NJW 1994, 188, 189). - BGH, 25.02.1992 - X ZR 88/90
Substantiierung des Klagevortrages; Ablehnung eines Beweisantrags
Auszug aus BGH, 25.01.2000 - X ZR 97/98
Eine tatrichterliche Vertragsauslegung bindet das Revisionsgericht aber dann nicht, wenn sie unter Verletzung der gesetzlichen Auslegungsregeln in den §§ 133, 157 BGB und der aus ihnen entwickelten allgemeinen Auslegungsgrundsätze vorgenommen worden ist, wenn sie gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt oder den unterbreiteten Sachverhalt nicht erschöpfend gewürdigt hat (…st. Rspr., etwa BGH, Urt. v. 11.3.1996 - II ZR 26/95, NJW-RR 1996, 932; Sen.Urt. v. 25.2.1992 - X ZR 88/90, NJW 1992, 1967, 1968). - BGH, 11.03.1996 - II ZR 26/95
Gegenstand und Grenzen der Hausgabepflicht des Beauftragten
Auszug aus BGH, 25.01.2000 - X ZR 97/98
Eine tatrichterliche Vertragsauslegung bindet das Revisionsgericht aber dann nicht, wenn sie unter Verletzung der gesetzlichen Auslegungsregeln in den §§ 133, 157 BGB und der aus ihnen entwickelten allgemeinen Auslegungsgrundsätze vorgenommen worden ist, wenn sie gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt oder den unterbreiteten Sachverhalt nicht erschöpfend gewürdigt hat (st. Rspr., etwa BGH, Urt. v. 11.3.1996 - II ZR 26/95, NJW-RR 1996, 932;… Sen.Urt. v. 25.2.1992 - X ZR 88/90, NJW 1992, 1967, 1968).