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   BGH, 25.05.1977 - IV ZR 15/76   

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https://dejure.org/1977,866
BGH, 25.05.1977 - IV ZR 15/76 (https://dejure.org/1977,866)
BGH, Entscheidung vom 25.05.1977 - IV ZR 15/76 (https://dejure.org/1977,866)
BGH, Entscheidung vom 25. Mai 1977 - IV ZR 15/76 (https://dejure.org/1977,866)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unwirksamkeit von Verfügungen einer Vorerbin über Nachlassgegenstände - Gesellschaftsanteil - Unentgeltliche Verfügung über den Gesellschaftsanteil - Fehlende Zustimmung der Nacherben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 69, 47
  • NJW 1977, 1540
  • MDR 1977, 919
  • DB 1977, 1404
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 14.07.1965 - 1 AZR 343/64

    Kompetenzbereich - Schuldhafte Überschreitung - Direktionsrecht des Arbeitgebers

    Auszug aus BGH, 25.05.1977 - IV ZR 15/76
    Diese konnte, da es sich um eine Rüge der Revisionsbeklagten handelt, zulässigerweise noch in der mündlichen Verhandlung angebracht werden (BGH WM 1967, 978, 980; BAG 17, 236 = NJW 1965, 2268; BayObLG NJW 1967, 57; Stein/Jonas/Grunsky ZPO 19. Aufl. § 559 Anm. IV 1; Rothe in Ehrengabe für Bruno Heusinger, 1968, 257 ff, 266, 268 f).
  • BayObLG, 08.06.1966 - RReg. 1a Z 57/65
    Auszug aus BGH, 25.05.1977 - IV ZR 15/76
    Diese konnte, da es sich um eine Rüge der Revisionsbeklagten handelt, zulässigerweise noch in der mündlichen Verhandlung angebracht werden (BGH WM 1967, 978, 980; BAG 17, 236 = NJW 1965, 2268; BayObLG NJW 1967, 57; Stein/Jonas/Grunsky ZPO 19. Aufl. § 559 Anm. IV 1; Rothe in Ehrengabe für Bruno Heusinger, 1968, 257 ff, 266, 268 f).
  • BGH, 14.05.1986 - IVa ZR 155/84

    Zugehörigkeit eines auf einen Gesellschafter-Erben übergegangenen

    Mit seiner Auffassung, daß ein durch Erbfolge an einen Erben des verstorbenen Gesellschafters gelangter Gesellschaftsanteil zum Nachlaß gehört, sieht sich der Senat in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und der ganz überwiegenden Meinung des gesellschaftsrechtlichen Schrifttums (vgl. z.B. BGHZ 24, 106, 112 "Nachlaß des Erblassers«; 50, 316, 318 "übriger Nachlaß«; 68, 2225, 238, 240 "Gesamtnachlaß«, "aus dem Nachlaß«; 69, 47, 50 f. "Nachlaßvermögen«; 78, 177, 182, 184 "Bestandteil des Nachlasses«; Urteil vom 24. November 1980 - II ZR 194/79 - LM Nr. 8 zu § 730 BGB unter 4 a der Entscheidungsgründe "Nachlaßgegenstände«, "übriger Nachlaß«; Urteil vom 9. März 1981 - II ZR 173/80 - LM Nr. 19 zu § 2113 BGB Bl. 3 R "Nachlaß«; Urteil vom 26. Oktober 1983 - II ZR 44/83 - LM Nr. 82 zu § 161 HGB Bl. 2 R "Erbschaftsgegenstand«, Bl. 4 "Nachlaß«, Bl. 4 R "Nachlaßverwaltung«, z.B. Fischer in Großkomm, z. HGB 3. Aufl. § 105 Rdn. 28 c; Flume Betrieb 1983, 2272; Marotzke AcP 184 (1984), 541, 553; Esch NJW 1984, 339).

    Diese Auffassung ist spätestens seit der oben angeführten Entscheidung des IV. Zivilsenats vom 25. Mai 1977 (BGHZ 69, 47, 50 f.) überholt, in der das Gegenteil gesagt ist.

  • BGH, 10.10.1984 - IVa ZR 75/83

    Rückabwicklung einer Grundstücksschenkung nach Eintritt des Nacherbfalles

    Der befreite Vorerbe darf den Nachlaß gemäß §§ 2134, 2136 BGB anerkanntermaßen für sich verwenden (BGHZ 69, 47, 51; Urteil vom 6.7.1955 - IV ZR 110/54 - LM BGB § 2136 Nr. 2; Urteil vom 16.3.1977 - IV ZR 182/75 - LM BGB § 2113 Nr. 15); der Nacherbe muß das hinnehmen und hat demgemäß insoweit kein beeinträchtigungsfähiges Recht i.S. von § 2113 Abs. 2 BGB.
  • BGH, 23.11.1983 - IVa ZR 147/81

    Bewertung der Abtretung eines Kaufpreisanspruches - Vorliegen einer gegenüber den

    Denn bei befreiter Vorerbschaft wird allgemein angenommen, daß die Verfügung auch dann entgeltlich ist, wenn die Gegenleistung in das Vermögen des Vorerben fließt (BGHZ 69, 47, 51; Johannsen WM 1979, 598, 606; MK Grunsky § 2113 Rdn. 23 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 06.10.1980 - II ZR 268/79

    Zur Wirksamkeit der Zustimmung eines Gesellschafter-Vorerben zu Änderungen des

    Bei der Erörterung dieser Frage ist zunächst davon auszugehen, daß die unmittelbare Rechtsnachfolge in den Gesellschaftsanteil durch Vor- und Nacherben eines Gesellschafters erb- und gesellschaftsrechtlich grundsätzlich möglich ist, wenn der Gesellschaftsvertrag eine entsprechende Nachfolgeklausel enthält (BGHZ 69, 47, 50); die schwierige Frage, ob und wie das bei mehreren Vorerben durchführbar sei, braucht hier nicht behandelt zu werden.
  • OLG Celle, 20.06.1991 - 22 U 251/90
    b) Es deutet weder etwas darauf hin, daß die Vorerbin in Kauf nahm, sich schadensersatzpflichtig zu machen ( § 2138 Abs. 2 BGB ), noch darauf, daß sie auf den Einzug der Forderung, soweit diese sich aus Mitteln des Erblassers bildete, angewiesen war, um ihren eigenen angemessenen Lebensunterhalt zu bestreiten, in welchem Falle allein sie, obwohl befreite Vorerbin, zum ersatzlosen persönlichen Verbrauch des Geldes im Verhältnis zur Klägerin berechtigt war (vgl. dazu: BGH LM § 2136 BGB Nr. 2; BayObLGZ 1957, 285/288; BGHZ 69, 47/51 f.).
  • OLG Frankfurt, 12.01.2023 - 20 W 196/22

    Beschwerdeberechtigung bei abgelehnter Löschung Nacherbenvermerk

    Lässt sich dagegen der nicht befreite Vorerbe bei der Veräußerung von Nachlassgegenständen eine Gegenleistung versprechen, die für den persönlichen Verbrauch durch ihn bestimmt ist, dann kann diese nicht als eine in den Nachlass fließende Gegenleistung und somit nicht als Entgelt im Sinne des § 2113 Abs. 2 BGB angesehen werden (BGHZ 69, 47, 51 f.).
  • OLG Koblenz, 09.02.1995 - 5 U 859/92

    Grundbuchberichtigungsanspruch und Bereicherungsanspruch wegen Übertragung eines

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  • OLG Frankfurt, 02.07.1987 - 1 U 204/85
    Der Beklagte ist durch den Erbvertrag, den seine Eltern am 31. Oktober 1984, kurz vor dem Tode des Vaters am 5. November 1984, geschlossen haben, zunächst Erbe geworden, und zwar Nacherbe seiner Mutter, die als Vorerbin eingesetzt ist (vgl. BGH NJW 1977, 1540).
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