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   BGH, 26.01.2021 - VIII ZA 6/20   

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BGH, 26.01.2021 - VIII ZA 6/20 (https://dejure.org/2021,3001)
BGH, Entscheidung vom 26.01.2021 - VIII ZA 6/20 (https://dejure.org/2021,3001)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 2021 - VIII ZA 6/20 (https://dejure.org/2021,3001)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung einer entscheidungserheblichen Gehörsverletzung; Voraussetzungen einer Überraschungsentscheidung

  • rewis.io

    Anhörungsrüge: Substanziierungspflicht zum Vorliegen einer Gehörsverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 321a Abs. 2 S. 5; GG Art. 103 Abs. 1
    Anforderungen an die Darlegung einer entscheidungserheblichen Gehörsverletzung; Voraussetzungen einer Überraschungsentscheidung

  • datenbank.nwb.de

    Anhörungsrüge: Substanziierungspflicht zum Vorliegen einer Gehörsverletzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 27.02.2018 - 2 BvR 2821/14

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BGH, 26.01.2021 - VIII ZA 6/20
    Ein Gericht verstößt insoweit nur dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG und gegen das Gebot eines fairen Verfahrens (Art. 2 Abs. 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip), wenn es bei einer Entscheidung ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (Verbot der "Überraschungsentscheidung", vgl. BVerfG, NJW-RR 2018, 694 Rn. 18; BGH, Beschluss vom 17. September 2015 - IX ZR 263/13, NJW 2015, 3453 Rn. 7; jeweils mwN).
  • BGH, 16.10.2008 - III ZR 253/07

    Zulässigkeit einer Wider-Widerklage

    Auszug aus BGH, 26.01.2021 - VIII ZA 6/20
    Sieht sie ihr rechtliches Gehör dadurch als verletzt an, dass ihr aufgrund einer vermeintlich verfrühten gerichtlichen Entscheidung weiterer, ergänzender Sachvortrag abgeschnitten wurde, muss sie daher im Rahmen der Anhörungsrüge ausführen, was sie im Verfahren noch hätte vortragen wollen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Oktober 2008 - III ZR 253/07, NJW 2009, 148 Rn. 10; BGH, Beschlüsse vom 21. November 2007 - IV ZR 321/05, NJW 2008, 378 Rn. 3; vom 17. April 2012 - VI ZB 44/11, NJW 2012, 2201 Rn. 17, 21; vom 22. Januar 2013 - AnwZ (Brfg) 58/11, juris Rn. 3; vom 6. November 2018 - VIII ZR 219/18, juris Rn. 4).
  • BGH, 21.11.2007 - IV ZR 321/05

    Anforderungen an eine Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 26.01.2021 - VIII ZA 6/20
    Sieht sie ihr rechtliches Gehör dadurch als verletzt an, dass ihr aufgrund einer vermeintlich verfrühten gerichtlichen Entscheidung weiterer, ergänzender Sachvortrag abgeschnitten wurde, muss sie daher im Rahmen der Anhörungsrüge ausführen, was sie im Verfahren noch hätte vortragen wollen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Oktober 2008 - III ZR 253/07, NJW 2009, 148 Rn. 10; BGH, Beschlüsse vom 21. November 2007 - IV ZR 321/05, NJW 2008, 378 Rn. 3; vom 17. April 2012 - VI ZB 44/11, NJW 2012, 2201 Rn. 17, 21; vom 22. Januar 2013 - AnwZ (Brfg) 58/11, juris Rn. 3; vom 6. November 2018 - VIII ZR 219/18, juris Rn. 4).
  • BGH, 29.11.2018 - I ZR 26/17

    Voraussetzungen für die Feststellung eines Rechtsmissbrauchs nach § 242 BGB

    Auszug aus BGH, 26.01.2021 - VIII ZA 6/20
    Eine Gehörsverletzung ergibt sich hieraus nicht, denn das Gebot rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) verpflichtet ein Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht jedoch der von den Beteiligten vertretenen Rechtsansicht zu folgen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. November 2018 - I ZR 26/17, juris Rn. 4).
  • BGH, 17.09.2015 - IX ZR 263/13

    Voraussetzungen eines Grundurteils im Anwaltshaftungsprozess

    Auszug aus BGH, 26.01.2021 - VIII ZA 6/20
    Ein Gericht verstößt insoweit nur dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG und gegen das Gebot eines fairen Verfahrens (Art. 2 Abs. 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip), wenn es bei einer Entscheidung ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (Verbot der "Überraschungsentscheidung", vgl. BVerfG, NJW-RR 2018, 694 Rn. 18; BGH, Beschluss vom 17. September 2015 - IX ZR 263/13, NJW 2015, 3453 Rn. 7; jeweils mwN).
  • BGH, 23.08.2016 - VIII ZR 46/15

    Darlegungsanforderungen an eine Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 26.01.2021 - VIII ZA 6/20
    Die nach § 321a Abs. 2 Satz 5 ZPO erforderliche Darlegung setzt vielmehr die Angabe der Tatsachen voraus, aus denen sich die geltend gemachte Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG ergibt, sowie einen substantiierten Vortrag zum Vorliegen der Voraussetzungen einer Gehörsverletzung (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. August 2016 - VIII ZR 46/15, juris Rn. 4; vom 16. Juni 2020 - VIII ZR 300/18, juris Rn. 2; jeweils mwN).
  • BGH, 17.04.2012 - VI ZB 44/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Entscheidung über einen

    Auszug aus BGH, 26.01.2021 - VIII ZA 6/20
    Sieht sie ihr rechtliches Gehör dadurch als verletzt an, dass ihr aufgrund einer vermeintlich verfrühten gerichtlichen Entscheidung weiterer, ergänzender Sachvortrag abgeschnitten wurde, muss sie daher im Rahmen der Anhörungsrüge ausführen, was sie im Verfahren noch hätte vortragen wollen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Oktober 2008 - III ZR 253/07, NJW 2009, 148 Rn. 10; BGH, Beschlüsse vom 21. November 2007 - IV ZR 321/05, NJW 2008, 378 Rn. 3; vom 17. April 2012 - VI ZB 44/11, NJW 2012, 2201 Rn. 17, 21; vom 22. Januar 2013 - AnwZ (Brfg) 58/11, juris Rn. 3; vom 6. November 2018 - VIII ZR 219/18, juris Rn. 4).
  • BGH, 30.06.2016 - IX ZR 49/16

    Auslegung der sofortiogen Beschwerde als statthafte Anhörungsrüge; Einlegung der

    Auszug aus BGH, 26.01.2021 - VIII ZA 6/20
    Die gemäß § 321a Abs. 1 ZPO statthafte, im hiesigen, die Beiordnung eines Notanwalts betreffenden Verfahren nicht dem Anwaltszwang unterliegende (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Februar 2013 - VIII ZR 239/12, juris Rn. 1; vom 30. Juni 2016 - IX ZR 49/16, juris Rn. 2) und innerhalb der Frist des § 321a Abs. 2 Satz 1 ZPO eingelegte Anhörungsrüge des Beklagten ist - soweit mit ihr ordnungsgemäß eine entscheidungserhebliche Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gerügt wird - unbegründet.
  • BGH, 16.06.2020 - VIII ZR 300/18

    Verwerfung der Anhörungsrüge als unzulässig hinsichtlich Darlegung einer

    Auszug aus BGH, 26.01.2021 - VIII ZA 6/20
    Die nach § 321a Abs. 2 Satz 5 ZPO erforderliche Darlegung setzt vielmehr die Angabe der Tatsachen voraus, aus denen sich die geltend gemachte Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG ergibt, sowie einen substantiierten Vortrag zum Vorliegen der Voraussetzungen einer Gehörsverletzung (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. August 2016 - VIII ZR 46/15, juris Rn. 4; vom 16. Juni 2020 - VIII ZR 300/18, juris Rn. 2; jeweils mwN).
  • BGH, 22.01.2013 - AnwZ (Brfg) 58/11

    Notwendigkeit der Darlegung eines Nachteils auf Grund eines Verstoßes gegen den

    Auszug aus BGH, 26.01.2021 - VIII ZA 6/20
    Sieht sie ihr rechtliches Gehör dadurch als verletzt an, dass ihr aufgrund einer vermeintlich verfrühten gerichtlichen Entscheidung weiterer, ergänzender Sachvortrag abgeschnitten wurde, muss sie daher im Rahmen der Anhörungsrüge ausführen, was sie im Verfahren noch hätte vortragen wollen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Oktober 2008 - III ZR 253/07, NJW 2009, 148 Rn. 10; BGH, Beschlüsse vom 21. November 2007 - IV ZR 321/05, NJW 2008, 378 Rn. 3; vom 17. April 2012 - VI ZB 44/11, NJW 2012, 2201 Rn. 17, 21; vom 22. Januar 2013 - AnwZ (Brfg) 58/11, juris Rn. 3; vom 6. November 2018 - VIII ZR 219/18, juris Rn. 4).
  • BGH, 19.02.2013 - VIII ZR 239/12

    Rechtmäßigkeit der Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde gleichzeitig mit der

  • BGH, 06.11.2018 - VIII ZR 219/18

    Erfolgsaussichten einer Anhörungsrüge wegen angeblich "verfrühter" Entscheidung

  • BGH, 09.05.2023 - EnVR 16/20

    Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber von

    Aus dem Vortrag der Betroffenen ergibt sich nicht, was sie - über den bereits gehaltenen und vom Senat berücksichtigten, aber nicht als erheblich erachteten Vortrag hinaus - noch hätte vortragen wollen (BGH, Beschluss vom 26. Januar 2021 - VIII ZA 6/20, juris Rn. 6).

    Vor diesem Hintergrund erscheint weiterer erheblicher Vortrag in einem wiedereröffneten Beschwerdeverfahren tatsächlich ausgeschlossen, er wird auch in der Anhörungsrüge nicht aufgezeigt (BGH, Beschluss vom 26. Januar 2021 - VIII ZA 6/20, juris Rn. 6).

  • BGH, 18.01.2022 - VIII ZR 97/20

    Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde hinsichtlich

    Es verpflichtet ein Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht jedoch der von den Beteiligten vertretenen Ansicht zu folgen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. Januar 2021 - VIII ZA 6/20, juris Rn. 12, und vom 8. Dezember 2020 - VIII ZR 25/19, juris Rn. 11).
  • BGH, 19.04.2023 - V ZA 22/22

    Zurückweisung des Antrags auf Beiordnung eines Rechtsanwalts für die

    Im Fall der ablehnenden Entscheidung über einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines postulationsfähigen Rechtsanwalts kann für eine Anhörungsrüge die Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht verlangt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2016 - IX ZR 49/16, juris Rn. 2; Beschluss vom 13. Dezember 2017 - I ZA 7/17, juris Rn. 2; Beschluss vom 26. Januar 2021 - VIII ZA 6/20, juris Rn. 4 jeweils mwN).
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