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BGH, 26.02.1953 - 5 StR 735/52 |
Zitiervorschläge
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Reichsbankbestände
§ 259 StGB, Vortat der Hehlerei muß strafbare Vorsatztat sein
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 4, 76
- NJW 1953, 794
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51
Bewußtsein der Rechtswidrigkeit
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 27.02.1951 - 4 StR 123/51
Strafbarkeit des Hehlers i.R.d. Begehung der Vortat durch einen strafunmündigen …
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- BGH, 16.12.1987 - 3 StR 209/87
Wegnahme einer Scheckkarte
b) Wer mit einer dem Berechtigten weggenommenen codierten Scheckkarte unbefugt unter Eingabe der zugehörigen Geheimzahl einen Geldautomaten betätigt, eignet sich das vom Automaten herausgegebene, im Eigentum der Bank verbliebene Geld mit der Besitzerlangung (vgl. BGHSt 4, 76 [77]) rechtswidrig zu und hat sich daher vor dem Inkrafttreten des § 263a StGB am 1. August 1986 wegen Unterschlagung des abgehobenen Geldes nach § 246 StGB strafbar gemacht. - BGH, 09.12.1993 - 4 StR 416/93
Tatbestand der Amtsanmaßung (Anschein einer Amtshandlung); Unterschlagung oder …
Für solche Personen, etwa für den Minister für Staatssicherheit, seinen für die Abteilung M in der Zentrale des MfS verantwortlichen Stellvertreter und den Leiter dieser Abteilung, kann aber nicht angenommen werden, daß sie die einbehaltenen und dem Staatshaushalt zugeführten Zahlungsmittel in irgendeiner Phase des "Verfahrens" in Besitz oder Gewahrsam hatten oder diesen jedenfalls mit einer - unterstellten - Zueignung erlangt hätten, wie dies für § 246 StGB ausreicht, aber auch erforderlich ist (BGHSt 2, 317, 319 f.; 4, 76, 77; 13, 43, 44; BGH LM § 246 StGB Nr. 3;… Ruß in LK StGB 10. Aufl. § 246 Rdn. 10 m.w.N.). - OLG Celle, 13.01.1987 - 1 Ss 475/86
- BGH, 25.02.1971 - 4 StR 529/70
Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten
(Fund-) Unterschlagung ist deshalb bereits dann vollendet, wenn der Täter, wie es beim Angeklagten offenbar der Fall gewesen ist, den eigenen Gewahrsam in Zueignungsabsicht begründet (vgl. BGH LM Nr. 3 zu § 246 StGB; BGHSt 4, 76, 77 [BGH 26.02.1953 - 5 StR 735/52]; 13, 43, 44) [BGH 11.03.1959 - 2 StR 29/59]. - BGH, 22.09.1953 - 1 StR 806/52
Rechtsmittel
Las wäre, wie der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil BGHSt 4, 76 unter Berücksichtigung der Entscheidung BGHSt 1, 47 ausgeführt hat, nicht zutreffend. - BGH, 15.11.1982 - 2 StR 274/82
Erforderlichkeit des einverständlichen Zusammenwirkens mit dem Vortäter für die …
Voraussetzung für die Annahme der Hehlerei ist, daß der Vortäter den inneren und äußeren Tatbestand einer Vermögensstraftat erfüllt hat (BGHSt 4, 76; BGH, Urteile vom 2. Juli 1953 - 5 StR 591/52 - und vom 22. September 1953 - 1 StR 806/52). - BGH, 24.11.1955 - 4 StR 402/55
Zum Parteiverrates eines Rechtsanwaltes, der den wegen Sittlichkeit angeklagten …
In dieser Richtung wird der Tatrichter in der neuen Verhandlung die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erörterten rechtlichen Gesichtspunkte über den Tatbestands- und Verbotsirrtum beim Parteiverrat zu beachten haben (BGHSt 3, 400; 4, 80 [BGH 26.02.1953 - 5 StR 735/52]; 5, 284, 301; 7, 17, 261; 5 StR 639/52 vom 11. Dezember 1952; 4 StR 762/53 vom 14. April 1954; 4 StR 616/54 vom 10. März 1955). - BGH, 17.02.1972 - 4 StR 13/72
Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit bei den US-Streitkräften angehörigem …
Darauf, ob sich jener, falls Nötigung vorliegt, der Rechtswidrigkeit seines Vorgehens bewußt war, kommt es für die Beurteilung der Tat des Angeklagten S. nicht an, sondern allein darauf, ob dieser selbst sowohl bezüglich der Vortat als auch seines eigenen Verhaltens das Bewußtsein der Rechtswidrigkeit hatte oder doch haben konnte (BGHSt 4, 76, 78) [BGH 26.02.1953 - 5 StR 735/52]. - BGH, 26.01.1956 - 3 StR 398/55
Rechtsmittel
Es hat bei seiner Würdigung die Maßstäbe angelegt, die in der ständigen Rechtsprechung zur Frage der Gewinnsucht aufgestellt worden sind (vgl. BGH NJW 1953, 794; BGHSt 1, 389 [BGH 30.10.1951 - 1 StR 423/51]; 3, 31) [BGH 24.06.1952 - 2 StR 56/52]. - BGH, 14.04.1954 - 4 StR 762/53
Rechtsmittel
Wenn der Angeklagte trotz Kenntnis der Sachlage seine anwaltliche Tätigkeit für Frau H. weiter entfaltet und sein Tun auch für erlaubt gehalten haben sollte, so irrte er nunmehr über die Rechtswidrigkeit der Tatbestandsverwirklichung (BGHSt 3, 400; 4, 80 [BGH 26.02.1953 - 5 StR 735/52]; 5, 284) [BGH 19.01.1954 - 1 StR 575/53].