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BGH, 26.09.2002 - 4 StR 329/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 46 StGB; § 46a StGB
Strafzumessung (fehlerhaft unterbliebene Prüfung des Täter-Opfer-Ausgleichs gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 1 StGB: Vorrang des vertypten Strafmilderungsgrunds vor einer allgemeinen strafmildernden Berücksichtigung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Strafmilderung - Strafzumessungsgesichtspunkt - Entschuldigung - Opfer - Wiedergutmachung - Schadensersatz - Schmerzensgeld - Täter-Opfer-Ausgleich
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 46 a; ; StGB § 46 a Nr. 1; ; StGB § 46 a Nr. 2; ; StGB § 49 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46 a Nr. 1
Anwendung vor allem zum Ausgleich immaterieller Schäden - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2002, 656
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.02.2001 - 4 StR 551/00
Heranwachsende; Jugendstrafrecht; Strafzumessung; Strafmilderung; …
Auszug aus BGH, 26.09.2002 - 4 StR 329/02
Die allgemeine strafmildernde Berücksichtigung der Schadenswiedergutmachung konnte die hier gebotene Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 46 a StGB nicht ersetzen (BGH StV 2001, 346).
- BGH, 08.08.2012 - 2 StR 526/11
Verabredung zu einem Verbrechen (Konkretisierung der geplanten Straftat; …
Sie dient - anders als die in erster Linie für materiellen Schadensersatz bei Vermögensdelikten vorgesehene Vorschrift des § 46a Nr. 2 StGB - über den Ausgleich immaterieller Folgen zwischen Täter und Opfer der Lösung von Konflikten, die zu der Straftat geführt haben oder durch sie veranlasst worden sind (BGH NStZ 1995, 492; NStZ 2000, 205; StV 2002, 656; StV 2007, 72, 73; zweifelnd Senat NJW 2001, 2557).