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   BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05   

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https://dejure.org/2005,216
BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05 (https://dejure.org/2005,216)
BGH, Entscheidung vom 26.10.2005 - GSSt 1/05 (https://dejure.org/2005,216)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 2005 - GSSt 1/05 (https://dejure.org/2005,216)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG; § 22 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 27 StGB; Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 7 EMRK
    Vorlagebeschluss zur Auslegung des (vollendeten) Handeltreibens im Betäubungsmittelstrafrecht (ernsthafte Verhandlung mit dem potentiellen Verkäufer; Abgrenzung von Vollendung und strafloser Vorbereitung; Lösung über Täterschaft und Teilnahme); Bestimmtheitsgrundsatz

  • lexetius.com

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • sokolowski.org (Leitsatz)

    Vollendetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Vollendetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Große Senat für Strafsachen zum vollendeten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Erfolglose Erwerbsbemühungen als vollendetes Handeltreiben; Schreckschusspistole als "Schusswaffe"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 50, 252
  • NJW 2005, 3790
  • NStZ 2006, 171
  • StV 2006, 19
  • StV 2006, 634 (Ls.)
  • JR 2006, 171
 
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Wird zitiert von ... (120)Neu Zitiert selbst (45)

  • BGH, 01.08.1990 - 2 StR 147/90

    Betäubungsmittel - Selbständiges Handeltreiben - Darlehnsweise Hingabe -

    Auszug aus BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05
    BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 22, 37, 43; BGH NStZ 2001, 323, 324).

    So hat der Bundesgerichtshof in seltenen Fällen versuchtes Handeltreiben angenommen oder für möglich erachtet, nämlich im Fall fehlgeschlagener Bemühungen, als Rauschgiftkurier zu agieren (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 1; vgl. auch BGHR BtMG § 29 Beihilfe 2), und im Fall der Geldübergabe zur Durchführung eines gescheiterten Rauschgiftgeschäfts (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 22).

    Das gilt etwa für die Präparierung eines Fahrzeugs für unbestimmte künftige Schmuggelfahrten (BGH NStZ 2001, 323), den Transport von Streckmitteln für noch nicht konkretisierte Betäubungsmittelgeschäfte (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 37, 43) und die Darlehensgewährung zur etwaigen Durchführung eines Betäubungsmittelgeschäftes sowie das Bemühen um ein Visum zur Ermöglichung künftiger Kuriertätigkeit (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 22).

    BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 22, 37, 43; BGH NStZ 2001, 323, 324; vgl. auch Körner, BtMG 5. Aufl. § 29 Rdn. 242, 306 ff.; Weber aaO § 29 Rdn. 280 ff.; Franke/Wienroeder, BtMG 2. Aufl. § 29 Rdn. 83).

  • BGH, 30.01.2001 - 1 StR 423/00

    Abgrenzung zwischen tatbestandsmäßigem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und

    Auszug aus BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05
    BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 22, 37, 43; BGH NStZ 2001, 323, 324).

    Das gilt etwa für die Präparierung eines Fahrzeugs für unbestimmte künftige Schmuggelfahrten (BGH NStZ 2001, 323), den Transport von Streckmitteln für noch nicht konkretisierte Betäubungsmittelgeschäfte (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 37, 43) und die Darlehensgewährung zur etwaigen Durchführung eines Betäubungsmittelgeschäftes sowie das Bemühen um ein Visum zur Ermöglichung künftiger Kuriertätigkeit (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 22).

    BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 22, 37, 43; BGH NStZ 2001, 323, 324; vgl. auch Körner, BtMG 5. Aufl. § 29 Rdn. 242, 306 ff.; Weber aaO § 29 Rdn. 280 ff.; Franke/Wienroeder, BtMG 2. Aufl. § 29 Rdn. 83).

  • BGH, 20.08.1991 - 1 StR 321/91

    Strafbarkeit des Handeltreibens mit Betäubungsmittelimitaten

    Auszug aus BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist Handeltreiben im Sinne des § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG jede eigennützige auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit (BGHSt 6, 246; 25, 290; 28, 308; 29, 239; 30, 359; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 28, 29, 31, 41, 50; BGH NStZ 2000, 207).

    Dabei hat das Bundesverfassungsgericht seiner Prüfung folgende Umschreibung des Handeltreibens zugrunde gelegt: "Unter den Begriff des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln fällt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jede eigennützige Bemühung, die darauf gerichtet ist, den Umsatz mit Betäubungsmitteln zu ermöglichen oder zu fördern, selbst wenn es sich dabei nur um eine vermittelnde Tätigkeit handelt (vgl. BGHSt 29, 239; 31, 145, 147; 34, 124, 125; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 29).

    Dies schlägt sich in einer Vielzahl von Entscheidungen nieder, in denen der Bundesgerichtshof das Vorliegen (mit-)täterschaftlichen Handeltreibens verneint und auf Beihilfe zum Handeltreiben erkannt oder hingewiesen hat (vgl. nur BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 6, 9, 14, 21, 24, 29, 36, 39, 42, 47, 56, 57, 58, 59; BGH StV 1985, 14; BGH, Beschl. vom 15. Juli 2005 - 2 StR 226/05; BGH, Urt. vom 3. August 2005 - 2 StR 360/04; vgl. auch Winkler NStZ 2005, 315).

  • BGH, 08.05.2014 - 3 StR 243/13

    Verurteilung wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

    Hierfür reicht es etwa aus, dass der Täter bei einem beabsichtigten Ankauf von zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmten Betäubungsmitteln in ernsthafte Verhandlungen mit einem potentiellen Verkäufer eintritt (BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - GSSt 1/05, BGHSt 50, 252).
  • BGH, 01.08.2018 - 3 StR 651/17

    Unbeachtlichkeit des error in persona für den Mittäter (Identifizierung des

    aa) Für die Annahme vollendeten Handeltreibens reicht es aus, dass der Täter bei einem beabsichtigten Ankauf von zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmten Betäubungsmitteln in ernsthafte Verhandlungen mit dem potentiellen Verkäufer eintritt (BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - GSSt 1/05, BGHSt 50, 252, 253 ff.).

    Solche ernsthafte Kaufverhandlungen sind von allgemeinen, ergebnislosen Anfragen, die noch dem Vorbereitungsstadium unterfallen, abzugrenzen (BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - GSSt 1/05, BGHSt 50, 252, 266).

  • LG Karlsruhe, 19.12.2018 - 4 KLs 608 Js 19580/17

    Strafrechtliche Verantwortung des Betreibers einer Kommunikations- und

    Das Handeltreiben setzt weder den Abschluss eines schuldrechtlichen noch eines dinglichen Vertrags oder eine Einigung der Beteiligten über den Verkauf oder Kauf voraus (BGHSt 50, 252; BVerfG NJW 2007, 1193; Weber, Betäubungsmittelgesetz, 5. Auflage 2017, § 29 Rn. 374).
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