Rechtsprechung
BGH, 28.03.2007 - 2 ARs 110/07, 2 AR 306/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 27 JGG; § 31 Abs. 3 JGG; § 66 Abs. 1 Satz 2 JGG
Verzicht auf die Einbeziehung rechtskräftig abgeurteilter Straftaten aus erzieherischen Gründen (Sperrwirkung); Schuldfeststellung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Zuständigkeitsstreit unter zwei Amtsgerichten; Zusammentreffen einer Schuldfeststellung und einer anderen rechtskräftigen Entscheidung; Einbeziehung der rechtskräftig abgeurteilten Straftaten in die Urteilsbegründung; Voraussetzungen für den Ausspruch einer Jugendstrafe; ...
- Judicialis
JGG § 30; ; JGG § 31 Abs. 3; ; JGG § 62; ; JGG § 66 Abs. 1; ; JGG § 66 Abs. 1 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 31 Abs. 3 § 66 Abs. 1
Voraussetzungen der Sperrwirkung des § 66 Abs. 1 JGG - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Offenburg - 7 BWL 57/03
- AG Offenburg, 10.11.2003 - 7 BWL 57/03 7 Ls 5 Js 8203/03
- BGH, 28.03.2007 - 2 ARs 110/07, 2 AR 306/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.10.2006 - 2 ARs 428/06
Nachträgliche Entscheidung über einheitliche Festsetzung von Maßnahmen oder …
Auszug aus BGH, 28.03.2007 - 2 ARs 110/07
Die Sperrwirkung des § 66 Abs. 1 Satz 2 JGG tritt nur ein, wenn der Richter in früheren Entscheidungen ausdrücklich aus erzieherischen Gründen auf die Einbeziehung der rechtskräftig abgeurteilten Straftaten verzichtet hat (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Oktober 2006 - 2 ARs 428/06 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).Bei Zusammentreffen einer Schuldfeststellung (§ 27 JGG) und einer anderen rechtskräftigen Entscheidung hat grundsätzlich der im Verfahren nach §§ 30, 62 JGG zuständige Richter zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den Ausspruch einer Jugendstrafe vorliegen (vgl. im Einzelnen Senatsbeschluss vom 25. Oktober 2006 - 2 ARs 428/06).
- BGH, 28.03.2007 - 2 AR 306/06 2 ARs 110/07 2 AR 306/06.