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   BGH, 28.06.2005 - 1 StR 177/05   

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https://dejure.org/2005,8958
BGH, 28.06.2005 - 1 StR 177/05 (https://dejure.org/2005,8958)
BGH, Entscheidung vom 28.06.2005 - 1 StR 177/05 (https://dejure.org/2005,8958)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 2005 - 1 StR 177/05 (https://dejure.org/2005,8958)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.01.2005 - 2 StR 512/04

    Zuständigkeit zur Verwerfung der Revision als unzulässig

    Auszug aus BGH, 28.06.2005 - 1 StR 177/05
    Soweit die Revision dagegen aus einem anderen Grund als unzulässig zu verwerfen ist, steht die Befugnis hierzu allein dem Revisionsgericht zu (BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2005 - 2 StR 512/04 - und vom 15. März 2005 - 4 StR 17/05).

    Dies gilt auch dann, wenn ein solcher Grund mit Mängeln der Formund Fristeinhaltung zusammentrifft, also etwa - wie hier - die Revision nach wirksamem Rechtsmittelverzicht zwar fristgerecht eingelegt worden ist, aber nicht formgerecht begründet wurde (§ 345 Abs. 2 StPO; vgl. BGH NStZ 1999, 526; 2000, 217; BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 2001 - 4 StR 149/01 - und vom 14. Januar 2005 - 2 StR 512/04).

  • BGH, 06.05.1999 - 4 StR 79/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Rechtsmittelverzicht

    Auszug aus BGH, 28.06.2005 - 1 StR 177/05
    Dies gilt auch dann, wenn ein solcher Grund mit Mängeln der Formund Fristeinhaltung zusammentrifft, also etwa - wie hier - die Revision nach wirksamem Rechtsmittelverzicht zwar fristgerecht eingelegt worden ist, aber nicht formgerecht begründet wurde (§ 345 Abs. 2 StPO; vgl. BGH NStZ 1999, 526; 2000, 217; BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 2001 - 4 StR 149/01 - und vom 14. Januar 2005 - 2 StR 512/04).
  • BGH, 07.06.2001 - 4 StR 149/01

    Wirksamer Rechtsmittelverzicht

    Auszug aus BGH, 28.06.2005 - 1 StR 177/05
    Dies gilt auch dann, wenn ein solcher Grund mit Mängeln der Formund Fristeinhaltung zusammentrifft, also etwa - wie hier - die Revision nach wirksamem Rechtsmittelverzicht zwar fristgerecht eingelegt worden ist, aber nicht formgerecht begründet wurde (§ 345 Abs. 2 StPO; vgl. BGH NStZ 1999, 526; 2000, 217; BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 2001 - 4 StR 149/01 - und vom 14. Januar 2005 - 2 StR 512/04).
  • BGH, 24.11.1999 - 2 StR 534/99

    Verwerfungskompetenz des Landgerichts bei eingelegter Revision

    Auszug aus BGH, 28.06.2005 - 1 StR 177/05
    Dies gilt auch dann, wenn ein solcher Grund mit Mängeln der Formund Fristeinhaltung zusammentrifft, also etwa - wie hier - die Revision nach wirksamem Rechtsmittelverzicht zwar fristgerecht eingelegt worden ist, aber nicht formgerecht begründet wurde (§ 345 Abs. 2 StPO; vgl. BGH NStZ 1999, 526; 2000, 217; BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 2001 - 4 StR 149/01 - und vom 14. Januar 2005 - 2 StR 512/04).
  • BGH, 15.03.2005 - 4 StR 17/05

    Wirksamer Rechtsmittelverzicht (Verwerfungskompetenz des Tatgerichts)

    Auszug aus BGH, 28.06.2005 - 1 StR 177/05
    Soweit die Revision dagegen aus einem anderen Grund als unzulässig zu verwerfen ist, steht die Befugnis hierzu allein dem Revisionsgericht zu (BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2005 - 2 StR 512/04 - und vom 15. März 2005 - 4 StR 17/05).
  • BGH, 02.05.2007 - 1 StR 192/07

    Wirksamer Rechtsmittelverzicht durch den Verteidiger bei nicht wirksam

    Dies gilt auch dann, wenn ein solcher Grund mit Mängeln der Formund Fristeinhaltung zusammentrifft, also etwa - wie hier - die Revision nach wirksamem Rechtsmittelverzicht nicht fristgerecht eingelegt worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Juni 2005 - 1 StR 177/05).".
  • BGH, 11.05.2015 - 1 StR 116/15

    Verwerfung der Revision (Zuständigkeit des Tatgerichts)

    Dies gilt auch dann, wenn - wie hier - ein solcher Grund mit Mängeln der Form- und Fristeinhaltung zusammentrifft (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Juni 2005 - 1 StR 177/05 mwN).
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