Rechtsprechung
BGH, 29.08.2018 - 4 StR 323/18 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 18 Abs. 1 Satz 2 JGG, § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 177 Abs. 6 Satz 2 Nrn. 1 und 2 StGB, § 177 Abs. 4 StGB, § 12 Abs. 3 StGB, § 18 Abs. 1 Satz 1 JGG, § 18 Abs. 2 JGG
- Wolters Kluwer
Bemessung der zu verhängenden Jugendstrafe nach Schuldspruch wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Beruhen der Unfähigkeit der Willensbildung auf einer (durch einen Alkoholrausch bedingten) tiefgreifenden Bewusstseinsstörung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Bemessung der zu verhängenden Jugendstrafe nach Schuldspruch wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Beruhen der Unfähigkeit der Willensbildung auf einer (durch einen Alkoholrausch bedingten) tiefgreifenden Bewusstseinsstörung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.12.2017 - 4 StR 461/17
Dauer der Jugendstrafe (Ausrichtung am maßgeblichen Erziehungszweck); …
Auszug aus BGH, 29.08.2018 - 4 StR 323/18
Wegen der Einordnung der Tat als Vergehen (§ 12 Abs. 3 StGB) hätte das Landgericht mithin den Strafrahmen des § 18 Abs. 1 Satz 1 JGG, der statt bis zu zehn nur bis zu fünf Jahren Jugendstrafe reicht, anwenden müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2017 - 4 StR 461/17, juris).