Rechtsprechung
BGH, 29.10.2020 - III ZR 142/19 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Ersatz der Aufwendungen für Planungsarbeiten und Erschließungsmaßnahmen eines Grundstücks durch Darlegung des Fremdgeschäftsführungswillens
- rewis.io
Ungerechtfertigte Bereicherung: Planungs- und Erschließungskosten des Bauträgers bei gescheitertem Grundstückskaufvertrag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
BGB § 670 ; BGB § 683 S. 1
Ersatz der Aufwendungen für Planungsarbeiten und Erschließungsmaßnahmen eines Grundstücks durch Darlegung des Fremdgeschäftsführungswillens - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kaufvertrag kommt nicht zu Stande: Aufwendungsersatz für Planungsarbeiten und Erschließungsmaßnahmen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das Äußerungsrecht der Prozesspartei - und die Informationspflicht des Gerichts
- anwalt.de (Kurzinformation)
Planungs- und Erschließungskosten bei gescheitertem Grunderwerb
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 21.02.2019 - 11 O 1250/18
- OLG Naumburg, 11.09.2019 - 12 U 45/19
- BGH, 29.10.2020 - III ZR 142/19
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 01.08.2017 - 2 BvR 3068/14
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend einen Arzthaftungsprozess
Auszug aus BGH, 29.10.2020 - III ZR 142/19
Ein solcher Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG liegt bei einer verbotenen Überraschungsentscheidung vor, wenn das Gericht einen Sachverhalt oder ein Vorbringen in einer Weise würdigt, mit der ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem vorherigen Verfahrensverlauf nicht rechnen konnte (vgl. BVerfG, NJW 2017, 3218 Rn. 47 ff mwN). - BGH, 19.07.2013 - V ZR 93/12
Bereicherungsanspruch des berechtigten Grundstücksbesitzers wegen der Vornahme …
Auszug aus BGH, 29.10.2020 - III ZR 142/19
Dies lässt sich zwar nicht auf die vom Berufungsgericht herangezogenen Entscheidungen stützen, denn diesen lag zugrunde, dass ein berechtigter Besitzer auf fremdem Grund Bauarbeiten in der Erwartung künftigen Eigentumserwerbs vorgenommen hat (vgl. BGH, Urteile vom 22. März 2013 - V ZR 28/12, BGHZ 197, 110 und vom 19. Juli 2013 - V ZR 93/12, NJW 2013, 3364). - BGH, 22.03.2013 - V ZR 28/12
Bereicherungsanspruch wegen Zweckverfehlung: Leistungen in Erwartung einer …
Auszug aus BGH, 29.10.2020 - III ZR 142/19
Dies lässt sich zwar nicht auf die vom Berufungsgericht herangezogenen Entscheidungen stützen, denn diesen lag zugrunde, dass ein berechtigter Besitzer auf fremdem Grund Bauarbeiten in der Erwartung künftigen Eigentumserwerbs vorgenommen hat (vgl. BGH, Urteile vom 22. März 2013 - V ZR 28/12, BGHZ 197, 110 und vom 19. Juli 2013 - V ZR 93/12, NJW 2013, 3364). - BGH, 03.02.1959 - VIII ZR 91/58
Auszug aus BGH, 29.10.2020 - III ZR 142/19
Die Beklagten konnten zulässigerweise die von der - insoweit beweisbelasteten (vgl. BGH, Urteil vom 3. Februar 1959 - VIII ZR 91/58, WM 1959, 538, 541) - Klägerin behaupteten Grundstückswerte bestreiten.
- OLG München, 20.04.2021 - 9 U 2127/19
Ersatz von Verwendungen auf ein Grundstück; Ersatz eines Wertzuwachses; …
Auch derjenige, der in der Erwartung späteren Eigentumserwerbs auf einem fremden Grundstück Aufwendungen getätigt hat (vgl. BGH, Urteile vom 22.03.2013 - V ZR 28/12 und vom 19.07.2013 - V ZR 93/12), kann Ersatz verlangen, es kann ebenso genügen, wenn der Aufwendende und der Eigentümer die gemeinsame Erwartung teilen, dass dieser Wertzuwachs dem Verwendenden zugutekommen soll, diese Erwartung aufgrund später eintretender Umstände aber nicht mehr erfüllt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 29.10.2020 - III ZR 142/19 Rn. 6;… MüKoBGB/Schwab, 8. Auflage, § 812 Rn. 355 ff;… Erman/Buck-Heeb, BGB , 16. Aufl., § 812 Rn. 54).Aber auch die Voraussetzungen der weiteren Konstellation (III ZR 142/19) sind nicht erfüllt:.
- OLG München, 16.03.2021 - 9 U 2127/19
Verwendungsersatz eines möglichen Käufers eines Grundstücks für dortige …
Auch derjenige, der in der Erwartung späteren Eigentumserwerbs auf einem fremden Grundstück Aufwendungen getätigt hat (vgl. BGH, Urteile vom 22.03.2013 - V ZR 28/12 und vom 19.07.2013 -V ZR 93/12), kann Ersatz verlangen, es kann ebenso genügen, wenn der Aufwendende und der Eigentümer die gemeinsame Erwartung teilen, dass dieser Wertzuwachs dem Verwendenden zugutekommen soll, diese Erwartung aufgrund später eintretender Umstände aber nicht mehr erfüllt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 29.10.2020 - III ZR 142/19 Rn. 6;… MüKoBGB/Schwab, 8. Auflage, § 812 Rn. 355 ff;… Erman/Buck-Heeb, BGB, 16. Aufl., § 812 Rn. 54).Aber auch die Voraussetzungen der weiteren Konstellation (III ZR 142/19) sind nicht erfüllt:.