Rechtsprechung
BGH, 31.01.1967 - V ZR 125/65 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- Wolters Kluwer
Bedenken gegen die Rechtswirksamkeit eines Vertrags auf Grund einer Formvorschrift - Beigefügte Schriftstücke als Teil eines von dem Notar angefertigten Protokolls - Ursprüngliche Unmöglichkeit bei Vertragsanschluss
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 47, 48
- NJW 1967, 721
- MDR 1967, 476
- MDR 1967, 478
- DNotZ 1967, 751
- DB 1967, 374
- JR 1967, 296
Wird zitiert von ... (56) Neu Zitiert selbst (12)
- RG, 20.02.1917 - III 384/16
Unmöglichkeit der Leistung
Auszug aus BGH, 31.01.1967 - V ZR 125/65
Er ist jedoch der Ansicht, es liege einer jener Fälle vor, in denen ein zeitweiliges Erfüllungshindernis ebenso behandelt werden müsse wie ein dauerndes, weil die Erreichung des Vertragszwecks in Frage gestellt sei und der Kläger sich deshalb nach Treu und Glauben nicht mehr an den Vertrag zu halten brauche (unter Bezugnahme auf RGZ 89, 203, 206; 105, 387, 388; 107, 156, 158 f; 146, 60, 66; BGH MDR 1951, 153, 154 [BGH 19.12.1950 - I ZR 7/50]; 1954, 733; LM BGB § 275 Nr. 3, 4 und 7). - RG, 12.11.1923 - VI 1286/22
Unmöglichkeit der Leistung. Geldentwertung.
Auszug aus BGH, 31.01.1967 - V ZR 125/65
Er ist jedoch der Ansicht, es liege einer jener Fälle vor, in denen ein zeitweiliges Erfüllungshindernis ebenso behandelt werden müsse wie ein dauerndes, weil die Erreichung des Vertragszwecks in Frage gestellt sei und der Kläger sich deshalb nach Treu und Glauben nicht mehr an den Vertrag zu halten brauche (unter Bezugnahme auf RGZ 89, 203, 206; 105, 387, 388; 107, 156, 158 f; 146, 60, 66; BGH MDR 1951, 153, 154 [BGH 19.12.1950 - I ZR 7/50]; 1954, 733; LM BGB § 275 Nr. 3, 4 und 7). - BGH, 19.12.1950 - I ZR 7/50
Zulässigkeit des Rechtsmittels
Auszug aus BGH, 31.01.1967 - V ZR 125/65
Er ist jedoch der Ansicht, es liege einer jener Fälle vor, in denen ein zeitweiliges Erfüllungshindernis ebenso behandelt werden müsse wie ein dauerndes, weil die Erreichung des Vertragszwecks in Frage gestellt sei und der Kläger sich deshalb nach Treu und Glauben nicht mehr an den Vertrag zu halten brauche (unter Bezugnahme auf RGZ 89, 203, 206; 105, 387, 388; 107, 156, 158 f; 146, 60, 66; BGH MDR 1951, 153, 154 [BGH 19.12.1950 - I ZR 7/50]; 1954, 733; LM BGB § 275 Nr. 3, 4 und 7).
- BGH, 23.03.1966 - VIII ZR 51/64
Rückforderung einer Anzahlung auf Grund eines Verstoßes gegen Treu und Glauben - …
Auszug aus BGH, 31.01.1967 - V ZR 125/65
Die Anwendung der Grundsätze über den Geschäftsgrundlage-Wegfall führt nur ausnahmsweise zur völligen Beseitigung des Vertragsverhältnisses; in aller Regel ist - aus Gründen der Vertragstreue und der Verkehrssicherheit - der Vertrag nach Möglichkeit aufrechtzuerhalten und lediglich in einer den berechtigten Interessen beider Partner Rechnung tragenden Form der veränderten Sachlage anzupassen (BGH LM BGB § 242 Ba Nr. 27; Bb Nr. 18 und 24; Bd Nr. 11;… Soergel/Siebert, BGB 9. Aufl. § 242 Anm. 257; Urteil vom 23. März 1966, VIII ZR 51/64, WM 1966, 475, 476). - BGH, 30.10.1953 - V ZR 76/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 31.01.1967 - V ZR 125/65
Hier ist zwar unter "Unmöglichkeit" regelmäßig ein Zustand zu verstehen, der das Erbringen der Leistung für immer ausschließt (RGZ 168, 321, 327 f); aber ausnahmsweise wird, zumal bei Dauerschuldverhältnissen, auch ein nur vorübergehendes Erfüllungshindernis unter bestimmten Voraussetzungen - nämlich wenn ca die Erreichung des Vertragszwecks in Frage stellt und dem anderen Partner die Einhaltung der getroffenen Vereinbarungen nach Treu und Glauben nicht mehr zugemutet werden kann - einer dauernden Unmöglichkeit gleichgestellt (Urteil des erkennenden Senats vom 30. Oktober 1953, V ZR 76/52, LM BGB § 275 Nr. 4, mit Nachweisen). - BGH, 18.11.1960 - V ZR 140/59
Auszug aus BGH, 31.01.1967 - V ZR 125/65
Außerdem mußte diese Betrachtungsweise insofern das Blickfeld verengen, als es bei ihr - wenn auch die beiderseitige Interessenlage nicht völlig außer acht bleiben durfte (BGH LM BGB § 275 Nr. 3) - doch in erster Linie auf die Zumutbarkeit für den einen, gerade durch das vorübergehende Leistungshindernis benachteiligten Vertragspartner (hier: den Kläger) ankam, während die Regeln über den Geschäftsgrundlage-Wegfall eine viel weitergehende, die Auswirkungen der veränderten Sachlage auf sämtliche Beteiligten berücksichtigende Abwägung vorschreiben (Urteil des erkennenden Senats vom 18. November 1960, V ZR 140/59, NJW 1961, 553, 555 = WM 1961, 212, 215). - BGH, 23.06.1954 - VI ZR 89/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 31.01.1967 - V ZR 125/65
Er ist jedoch der Ansicht, es liege einer jener Fälle vor, in denen ein zeitweiliges Erfüllungshindernis ebenso behandelt werden müsse wie ein dauerndes, weil die Erreichung des Vertragszwecks in Frage gestellt sei und der Kläger sich deshalb nach Treu und Glauben nicht mehr an den Vertrag zu halten brauche (unter Bezugnahme auf RGZ 89, 203, 206; 105, 387, 388; 107, 156, 158 f; 146, 60, 66; BGH MDR 1951, 153, 154 [BGH 19.12.1950 - I ZR 7/50]; 1954, 733; LM BGB § 275 Nr. 3, 4 und 7). - RG, 14.08.1941 - II 49/41
1. Kann auf künftige Leistung geklagt werden, wenn die Leistung infolge von …
Auszug aus BGH, 31.01.1967 - V ZR 125/65
Hier ist zwar unter "Unmöglichkeit" regelmäßig ein Zustand zu verstehen, der das Erbringen der Leistung für immer ausschließt (RGZ 168, 321, 327 f); aber ausnahmsweise wird, zumal bei Dauerschuldverhältnissen, auch ein nur vorübergehendes Erfüllungshindernis unter bestimmten Voraussetzungen - nämlich wenn ca die Erreichung des Vertragszwecks in Frage stellt und dem anderen Partner die Einhaltung der getroffenen Vereinbarungen nach Treu und Glauben nicht mehr zugemutet werden kann - einer dauernden Unmöglichkeit gleichgestellt (Urteil des erkennenden Senats vom 30. Oktober 1953, V ZR 76/52, LM BGB § 275 Nr. 4, mit Nachweisen). - RG, 20.10.1942 - VI 24/42
1. Zur Frage der Zulässigkeit einer auf die Feststellung eines …
Auszug aus BGH, 31.01.1967 - V ZR 125/65
Die Rechtsbeziehungen der Parteien erschöpfen sich, wenn der Vertrag vom 13. Februar 1959 der Rechtswirksamkeit entbehrt, nicht notwendig in den mit der Leistungsklage verfolgten Ansprüchen auf Rückauflassung der drei Grundstücke und Löschung der Auflassungsvormerkung sowie in dem Nichtbestehen eines Übereignungsanspruchs den Beklagten hinsichtlich jener Teilfläche, Zwischen ihnen könnten vielmehr aus der Unwirksamkeit des Vertrages noch weitere, im vorliegenden Prozeß nicht geltend gemachte Ansprüche, etwa auf Grund des § 307 BGB, erwachsen sein (RGZ 170, 328, 330; BGH LM ZPO § 280 Nr. 4). - RG, 29.11.1934 - IV 258/34
Zur Einwirkung des in Art. I § 2 des Gesetzes zum Schutze des Einzelhandels vom …
Auszug aus BGH, 31.01.1967 - V ZR 125/65
Er ist jedoch der Ansicht, es liege einer jener Fälle vor, in denen ein zeitweiliges Erfüllungshindernis ebenso behandelt werden müsse wie ein dauerndes, weil die Erreichung des Vertragszwecks in Frage gestellt sei und der Kläger sich deshalb nach Treu und Glauben nicht mehr an den Vertrag zu halten brauche (unter Bezugnahme auf RGZ 89, 203, 206; 105, 387, 388; 107, 156, 158 f; 146, 60, 66; BGH MDR 1951, 153, 154 [BGH 19.12.1950 - I ZR 7/50]; 1954, 733; LM BGB § 275 Nr. 3, 4 und 7). - RG, 18.01.1910 - VII 179/09
Feststellungsklage; Teilurteil
- RG, 24.11.1922 - III 69/22
Zeitweilige Leistungsunmöglichkeit
- BGH, 19.10.2007 - V ZR 211/06
Anforderungen an die Form der Eintragung einer Änderung im Bestand der zum …
Ein zeitweiliges Erfüllungshindernis ist einem dauernden nur dann gleichzuachten, wenn durch das Hindernis die Erreichung des Vertragszwecks in Frage gestellt ist und der einen oder anderen Partei bei billiger Abwägung der beiderseitigen Belange nicht mehr zugemutet werden könnte, die Leistung dann noch zu fordern oder zu erbringen (…BGH, Urt. v. 27. Mai 1953, VI ZR 230/52, LM BGB § 275 Nr. 3;… Urt. v. 9. Juli 1955, VI ZR 108/54, LM BGB § 275 Nr. 7; Senat BGHZ 47, 48, 50; BGHZ 83, 197, 200). - BGH, 27.09.2000 - VIII ZR 155/99
Wirksamkeit von Neuwagen-Verkaufsbedingungen
Das in der angegriffenen Klausel vorgesehene vertragliche Rücktrittsrecht des Käufers, das ohne weitere Voraussetzungen immer schon dann besteht, wenn seit Eintritt der Störung eine viermonatige Frist verstrichen ist, wäre möglicherweise, ohne daß dies hier abschließender Entscheidung bedarf, ungeachtet der Dauer der Frist unbedenklich, wenn dadurch die gegebenenfalls zu einem früheren Zeitpunkt begründeten gesetzlichen Rücktrittsrechte des Käufers, etwa wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage oder wegen nicht zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung des Verkäufers, die ausnahmsweise auch durch ein vorübergehendes Erfüllungshindernis begründet sein kann (BGHZ 47, 48, 50; 83, 197, 200), unberührt blieben. - LG Hagen, 18.10.2016 - 3 O 66/16
Berechtigung zum Rücktritt bei Autokauf mit Schummelsoftware
Letzteres ist bei vorübergehender Unmöglichkeit der Fall, wenn durch diese das Erreichen des Vertragszwecks in Frage gestellt wird und deshalb dem Vertragsgegner nach Treu und Glauben unter Abwägung der Belange beider Vertragsteile ein Festhalten am Vertrag - vom Zeitpunkt des Eintritts dieses Hindernisses betrachtet - nicht zugemutet werden kann (…BGH, Urt. v. 16.03.2005 - IV ZR 246/03, juris Rn. 11;… BGH, Urt. v. 11.03.1982 - VII ZR 357/80, BGHZ 83, 197, juris Rn. 10; BGH, Urt. v. 31.01.1967 - V ZR 125/65, BGHZ 47, 48, juris Rn. 11;… vgl. Reichsgericht, Urt. v. 15.10.1918 - III 104/18, RGZ 94, 45, 47), was vorliegend (vom Rücktrittszeitpunkt aus betrachtet) wegen der aus Käufersicht völlig ungeklärten Frage des Ob, Wie und Wann der Mängelbeseitigung in Betracht kommt, aber letztlich - wie eingangs zu bb) ausgeführt - offen bleiben kann.
- BGH, 19.01.1999 - X ZR 60/97
Eheliche oder ehebedingte Verfehlungen als grober Undank eines beschenkten …
Während die Regeln von Fehlen und Wegfall der Geschäftsgrundlage regelmäßig nur zu einer angemessenen Anpassung der vertraglichen Pflichten führen (BGHZ 47, 48, 52 m.w.N.), eröffnet die Zweckverfehlung einen uneingeschränkten Bereicherungsanspruch mit der Folge, daß das Gewährte grundsätzlich in vollem Umfang zurückerstattet werden muß (§§ 812 Abs. 1, 818 BGB). - BGH, 23.02.1995 - IX ZR 29/94
Höhe der Gebühren und Pauschalhonorare in Beitreibungssachen
Das Fehlen der Geschäftsgrundlage führt regelmäßig nicht zu einer Auflösung des Vertrages, sondern zu einer Anpassung des Vertragsinhalts an die tatsächlichen Verhältnisse, sofern das Festhalten an dem vereinbarten Vertragsinhalt einem Partner nicht zumutbar ist und dem anderen Partner ein Abgehen von dem Vereinbarten angesonnen werden kann (vgl. BGHZ 40, 334, 337; 46, 268, 273; 47, 48, 51 f [BGH 31.01.1967 - V ZR 125/65]; 109, 224, 229; 121, 378, 393 [BGH 25.02.1993 - VII ZR 24/92];… BGH, Urt. v. 13. Mai 1993 - IX ZR 166/92, WM 1993, 1233, 1234 [BGH 13.05.1993 - IX ZR 166/92];… Palandt/Heinrichs aaO. § 242 Rdn. 130 ff, 149). - BGH, 23.11.1989 - VII ZR 60/89
Kündigung einer von einer Schulklasse gebuchten Reise wegen des Reaktorunfalls in …
Bei einem Wegfall der Geschäftsgrundlage ist gemäß § 242 BGB grundsätzlich der Inhalt des Vertrags den veränderten Umständen anzupassen (vgl. BGHZ 47, 48, 51 [BGH 31.01.1967 - V ZR 125/65]/52 m. w. Nachw.). - BGH, 08.02.1984 - VIII ZR 254/82
Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Vergleichs zwischen einem iranischen …
Die Anwendung der Grundsätze über den Geschäftsgrundlage-Wegfall führt nur ausnahmsweise zur völligen Beseitigung des Vertragsverhältnisses; in aller Regel ist der Vertrag nach Möglichkeit aufrechtzuerhalten und lediglich in einer den berechtigten Interessen beider Parteien Rechnung tragenden Form der veränderten Sachlage anzupassen (BGHZ 47, 48, 51 f [BGH 31.01.1967 - V ZR 125/65]; Senatsurteil vom 23. März 1966 - VIII ZR 51/64 = WM 1966, 475, 476). - BGH, 25.10.1989 - VIII ZR 105/88
Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Leasingvertrages wegen rechtskräftiger …
Dem läßt sich nicht entgegenhalten, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Wegfall der Geschäftsgrundlage ein Vertrag in aller Regel der veränderten Sachlage anzupassen ist und nur ausnahmsweise eine völlige Beseitigung des Vertragsverhältnisses eintritt (BGHZ 47, 48, 51 [BGH 31.01.1967 - V ZR 125/65]/52) und daß deshalb hier eine Anpassung - insbesondere unter Berücksichtigung der Aufwendungen des Leasinggebers - erfolgen müsse (vgl. zuletzt Lieb DB 1988, 2495, 2496 unter III; Schröder JZ 1989, 717). - BGH, 11.03.1982 - VII ZR 357/80
Restwerklohnanspruch trotz nicht ausführbarer Montage
Diese Dispositionen können schon durch eine zeitweilige Unmöglichkeit der Leistung so nachhaltig gestört werden, daß ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar erscheint (BGHZ 47, 48, 50 f [BGH 31.01.1967 - V ZR 125/65] m.N.; vgl. auch BGH Urteil vom 15. Dezember 1975 - II ZR 49/74 = WM 1976, 248; RGZ 107, 156, 158 f;… Emmerich in MünchKomm, BGB, § 275 Rdn. 45, 48). - BGH, 14.10.1992 - VIII ZR 91/91
Anwendung des DDR-Vertragsgesetzes - Aufhebung von Preisvorschriften - Anpassung …
e) Bei der Anpassung des Vertrages ist zu beachten, daß die Anwendung der Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage nur ausnahmsweise zur völligen Beseitigung der vertraglichen Pflicht führen kann; in aller Regel ist der Vertrag nach Möglichkeit aufrechtzuerhalten und lediglich in einer den berechtigten Interessen beider Parteien Rechnung tragenden Form der veränderten Sachlage anzupassen (BGHZ 47, 48, 51 f [BGH 31.01.1967 - V ZR 125/65]; Urteil vom 8. Februar 1984 - VIII ZR 254/82 = NJW 84, 1746, 1747 unter II 1 e, ee). - BGH, 24.10.2003 - V ZR 24/03
Einrede des nichterfüllten Vertrages bei Geltendmachung eines …
- BGH, 13.11.1975 - III ZR 106/72
Anspruch auf volle Rückzahlung der geleisteten Transfersumme - Irrtum beim …
- OLG Köln, 09.12.2022 - 6 U 40/22
Klage gegen den IDO Verband e.V. abgewiesen - Kein Rechtsmissbrauch
- BGH, 31.05.1990 - I ZR 233/88
"Salome"; Anpassung der urheberrechtlichen Vergütung für die Aufführung einer …
- BGH, 24.06.1993 - IX ZR 216/92
Haftpflichtprozeß gegen Anwaltsnotar bei Streitverkündung im Vorprozeß
- BGH, 15.12.1983 - III ZR 226/82
Elektrizitätsversorgung in Oldenburg
- BGH, 07.05.1997 - IV ZR 179/96
Wirksamkeit der Meldung von Angestellten zur Versorgungsanstalt des Bundes und …
- BGH, 05.04.1989 - IVb ZR 104/87
Verfügungsbefugnis über Konto des Ehegatten nach Trennung
- BGH, 22.06.1989 - III ZR 100/87
Bindung der Gemeinde an eine formunwirksame Verpflichtungserklärung
- OLG Köln, 09.12.2022 - 6 U 46/22
Rückzahlung der Vertragsstrafe - Zum Anspruch auf Rückzahlung einer gezahlten …
- OLG Köln, 09.12.2022 - 6 U 49/22
Klage gegen den IDO Verband e.V. abgewiesen - Kein Rechtsmissbrauch
- BVerwG, 26.10.1979 - 4 C 22.77
Voraussetzungen für die Erteilung einer Auflassungsgenehmigung - Voraussetzungen …
- BGH, 23.02.1995 - IX ZR 42/94
Anspruch einer GmbH gegen einen Rechtsanwalt auf Auszahlung in ihrem Namen …
- BFH, 08.06.1988 - II R 90/86
Erstattung gezahlter Grunderwerbsteuer aufgrund Rückgängigmachung des …
- OLG Köln, 18.11.2022 - 6 U 49/22
- OLG Naumburg, 27.10.1998 - 11 U 148/98
Wohnungseigentumskauf: Unmöglichkeit der Vertragserfüllung - Rückabwicklung
- BGH, 21.04.1983 - I ZR 201/80
Rückforderung einer geleisteten Vertragsstrafe
- AG Herne-Wanne, 27.03.1998 - 3 C 5/98
Sitzplatz bei den Backstreet Boys - §§ 325 BGB <Fassung bis 31.12.01>, § …
- BGH, 24.01.1972 - VII ZR 85/70
Unmöglichkeit der Herstellung einer in qualitativer und funktioneller Hinsicht …
- BGH, 26.10.1984 - V ZR 140/83
Irrtum über die Vergleichsgrundlage - Wegfall der Geschäftsgrundlage - Beim …
- OLG Hamburg, 15.03.1989 - 4 U 173/88
Anpassung des Nutzungsentgelts bei einem langfristigen gewerblichen …
- BGH, 26.11.1970 - VII ZR 174/69
Überprüfung eines abgeschlossen Vergleichs in einem Scheidungsprozess - Vorrang …
- OLG Düsseldorf, 18.01.1999 - 9 U 72/98
Formularmäßige Vereinbarung von Nutzungszinsen für die Nutzung des veräußerten …
- OVG Niedersachsen, 22.11.1993 - 3 L 1422/91
Öffentliche Gewässer; Öffentlicher Gebrauch; Ufer; Gemeingebrauch; Fernmeldelinie
- BGH, 11.02.1988 - III ZR 217/86
- BGH, 07.05.1997 - IV ZR 181/96
Zahlung einer Versorgungsrente durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der …
- BGH, 19.02.1986 - IVb ZR 7/85
Überprüfung eines gerichtlichen Vergleichs - Wirksamkeitsvoraussetzungen eines …
- BGH, 07.05.1997 - IV ZR 182/96
Zahlung einer Versorgungsrente durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der …
- BGH, 18.03.1975 - VI ZR 228/73
Darlehen für den Bau eines Kurzentrums - Sicherung eines Darlehens durch eine …
- BGH, 04.05.1973 - V ZR 101/71
Klage auf Bewilligung zur Löschung einer Hypothek und Feststellung des …
- BGH, 07.05.1997 - IV ZR 184/96
Zwar kann es zutreffen, daß durch die Übernahme aller Bediensteten der …
- BGH, 07.05.1997 - IV ZR 183/96
Zahlung einer Versorgungsrente durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der …
- OLG München, 19.11.1992 - 6 U 4940/92
Einverständnis eines aus einer Kanzlei ausscheidenden Kanzleigründers mit der …
- LG Köln, 27.04.2023 - 31 O 118/22
- OLG Koblenz, 19.12.1996 - 5 U 504/96
Folgen der Formunwirksamkeit eines Vorkaufsrechts für den Mietvertrag; …
- LG Frankfurt/Main, 19.09.2001 - 13 O 222/00
FlowTex
- LG Frankfurt/Main, 21.10.2022 - 28 O 278/18
- LAG Thüringen, 23.07.1997 - 4 Sa 165/96
Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung; Wahrheitswidriges …
- BGH, 26.03.1980 - V ZR 35/79
Verpflichtung zur Bestellung einer neuen Tankstellendienstbarkeit nach Löschung …
- OVG Niedersachsen, 27.01.1992 - 3 L 222/89
Tierkörperverwertungsanstalt; Rechtsnachfolger; Öffentlich-rechtlicher Vertrag; …
- BGH, 23.02.1984 - III ZR 146/82
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Vereinbarung über …
- BGH, 24.05.1974 - V ZR 8/73
Anspruch auf Auflassung - Unmöglichkeit der Eigentumsverschaffung infolge der …
- BGH, 12.04.1973 - VII ZR 171/71
Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Werkvertrags - Herleitung eines …
- BGH, 28.06.1968 - V ZR 83/65
Verpflichtung zur Tragung einer Kreditgewinnabgabe - Zahlung eines restlichen …
- BGH, 25.05.1973 - V ZR 78/71
Pflicht zur Befreiung eines Grundstücks von Ölleitungen wegen der …
- BGH, 06.07.1984 - V ZR 236/83