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   BGH, 31.03.2015 - X ZR 79/13   

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https://dejure.org/2015,8003
BGH, 31.03.2015 - X ZR 79/13 (https://dejure.org/2015,8003)
BGH, Entscheidung vom 31.03.2015 - X ZR 79/13 (https://dejure.org/2015,8003)
BGH, Entscheidung vom 31. März 2015 - X ZR 79/13 (https://dejure.org/2015,8003)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BGH, 31.03.2015 - X ZR 79/13
    Der verfassungsrechtlich gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) soll sicherstellen, dass die von den Gerichten zu treffenden Entscheidungen frei von materiell-rechtlichen oder Verfahrensfehlern ergehen, welche ihren Grund darin haben, dass der Vortrag der Parteien nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidungsfindung nicht berücksichtigt worden ist (BVerfGE 60, 250, 252; 69, 141, 142 f.; 86, 133, 145 f.; BGH, Beschluss vom 27. Juni 2007 - X ZB 6/05, BGHZ 173, 47 Rn. 30; Beschluss vom 15. April 2010 - Xa ZB 10/09, GRUR 2010, 950 Rn. 11).

    Geht das Gericht allerdings auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von besonderer Bedeutung ist, nicht ein, lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfGE 86, 133, 146; BGHZ 173, 47 Rn. 31).

  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

    Auszug aus BGH, 31.03.2015 - X ZR 79/13
    Der verfassungsrechtlich gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) soll sicherstellen, dass die von den Gerichten zu treffenden Entscheidungen frei von materiell-rechtlichen oder Verfahrensfehlern ergehen, welche ihren Grund darin haben, dass der Vortrag der Parteien nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidungsfindung nicht berücksichtigt worden ist (BVerfGE 60, 250, 252; 69, 141, 142 f.; 86, 133, 145 f.; BGH, Beschluss vom 27. Juni 2007 - X ZB 6/05, BGHZ 173, 47 Rn. 30; Beschluss vom 15. April 2010 - Xa ZB 10/09, GRUR 2010, 950 Rn. 11).

    Geht das Gericht allerdings auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von besonderer Bedeutung ist, nicht ein, lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfGE 86, 133, 146; BGHZ 173, 47 Rn. 31).

  • BGH, 15.04.2010 - Xa ZB 10/09

    Walzenformgebungsmaschine

    Auszug aus BGH, 31.03.2015 - X ZR 79/13
    Der verfassungsrechtlich gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) soll sicherstellen, dass die von den Gerichten zu treffenden Entscheidungen frei von materiell-rechtlichen oder Verfahrensfehlern ergehen, welche ihren Grund darin haben, dass der Vortrag der Parteien nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidungsfindung nicht berücksichtigt worden ist (BVerfGE 60, 250, 252; 69, 141, 142 f.; 86, 133, 145 f.; BGH, Beschluss vom 27. Juni 2007 - X ZB 6/05, BGHZ 173, 47 Rn. 30; Beschluss vom 15. April 2010 - Xa ZB 10/09, GRUR 2010, 950 Rn. 11).
  • BGH, 28.10.2014 - X ZR 79/13

    Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen am "Miles & More"-Programm der Lufthansa

    Auszug aus BGH, 31.03.2015 - X ZR 79/13
    Mit Urteil vom 28. Oktober 2014 (NJW 2015, 687) hat der Senat die Revision des Klägers gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln zurückgewiesen und auf die Revision der Beklagten das erstinstanzliche Urteil wiederhergestellt.
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus BGH, 31.03.2015 - X ZR 79/13
    Der verfassungsrechtlich gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) soll sicherstellen, dass die von den Gerichten zu treffenden Entscheidungen frei von materiell-rechtlichen oder Verfahrensfehlern ergehen, welche ihren Grund darin haben, dass der Vortrag der Parteien nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidungsfindung nicht berücksichtigt worden ist (BVerfGE 60, 250, 252; 69, 141, 142 f.; 86, 133, 145 f.; BGH, Beschluss vom 27. Juni 2007 - X ZB 6/05, BGHZ 173, 47 Rn. 30; Beschluss vom 15. April 2010 - Xa ZB 10/09, GRUR 2010, 950 Rn. 11).
  • BGH, 07.07.2011 - I ZB 68/10

    Medicus. log

    Auszug aus BGH, 31.03.2015 - X ZR 79/13
    Vielmehr ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gericht das von ihm entgegengenommene Parteivorbringen in Erwägung gezogen hat, auch wenn es die von einer Partei daraus gezogenen rechtlichen Schlussfolgerungen nicht teilt (BGH, Beschluss vom 7. Juli 2011 - I ZB 68/10, GRUR 2012, 314 Rn. 14).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1429/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BGH, 31.03.2015 - X ZR 79/13
    Der verfassungsrechtlich gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) soll sicherstellen, dass die von den Gerichten zu treffenden Entscheidungen frei von materiell-rechtlichen oder Verfahrensfehlern ergehen, welche ihren Grund darin haben, dass der Vortrag der Parteien nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidungsfindung nicht berücksichtigt worden ist (BVerfGE 60, 250, 252; 69, 141, 142 f.; 86, 133, 145 f.; BGH, Beschluss vom 27. Juni 2007 - X ZB 6/05, BGHZ 173, 47 Rn. 30; Beschluss vom 15. April 2010 - Xa ZB 10/09, GRUR 2010, 950 Rn. 11).
  • BGH, 08.03.2016 - KZR 17/14

    Kartellzivilprozess: Umfang der Garantie des rechtlichen Gehörs im gerichtlichen

    Vielmehr ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gericht das von ihm entgegengenommene Parteivorbringen in Erwägung gezogen hat, auch wenn es die von einer Partei gezogenen rechtlichen Schlussfolgerungen nicht teilt (BGH, Beschluss vom 7. Juli 2011 - I ZB 68/10, GRUR 2012, 314 Rn. 12; Beschluss vom 31. März 2015 - X ZR 79/13 Rn. 3, juris).
  • BGH, 12.04.2017 - X ZR 66/14

    Pflicht des Gerichts zur Kenntnisnahme des Vorbringens der Prozessbeteiligten;

    Der verfassungsrechtlich gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) soll sicherstellen, dass die von den Gerichten zu treffenden Entscheidungen frei von materiell-rechtlichen Fehlern oder Verfahrensfehlern ergehen, welche ihren Grund darin haben, dass der Vortrag der Parteien nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidungsfindung nicht berücksichtigt worden ist (BVerfGE 60, 250, 252; BVerfGE 69, 141, 142 f.; BVerfGE 86, 133, 145 f.; BGH, Beschluss vom 27. Juni 2007 - X ZB 6/05, BGHZ 173, 47 Rn. 30 - Informationsübermittlungsverfahren II; Beschluss vom 15. April 2010 - Xa ZB 10/09, GRUR 2010, 950 Rn. 11 - Walzenformgebungsmaschine; Beschluss vom 31. März 2015 - X ZR 79/13, juris).
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