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   BPatG, 01.08.2012 - 26 W (pat) 509/12   

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BPatG, 01.08.2012 - 26 W (pat) 509/12 (https://dejure.org/2012,26059)
BPatG, Entscheidung vom 01.08.2012 - 26 W (pat) 509/12 (https://dejure.org/2012,26059)
BPatG, Entscheidung vom 01. August 2012 - 26 W (pat) 509/12 (https://dejure.org/2012,26059)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "WELTENBUMMLERIN" - Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragungsfähigkeit der angemeldeten Wortmarke "WELTENBUMMLERIN" für Waren und Dienstleistungen auf dem Gebiet Leder und Lederimitationen

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "WELTENBUMMLERIN" - Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 01.08.2012 - 26 W (pat) 509/12
    Unterscheidungskraft i. S. v. von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG bedeutet die Eignung einer Marke, die mit ihr beanspruchten Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie dadurch von denen anderer Anbieter für den Verkehr unterscheidbar zu machen (vgl. BGH GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 01.08.2012 - 26 W (pat) 509/12
    Denn die angesprochenen Rechtsfragen sind durch die höchstrichterliche Rechtsprechung umfassend geklärt (vgl. EuGH GRUR 2004, 146 - DOUBLEMINT; EuGH GRUR 1999, 723 - Chiemsee; EuGH GRUR 2004, 680 - biomild; BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt; BGH GRUR 2012, 272 - Rheinpark-Center).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 01.08.2012 - 26 W (pat) 509/12
    Eine unmittelbar beschreibende Bedeutung eines Markenworts ist jedoch nicht der einzige mögliche Grund für das Fehlen von Unterscheidungskraft (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor; BGH WRP 2010, 891, Rdn. 13 f. - hey!).
  • BGH, 14.01.2010 - I ZB 32/09

    hey!

    Auszug aus BPatG, 01.08.2012 - 26 W (pat) 509/12
    Eine unmittelbar beschreibende Bedeutung eines Markenworts ist jedoch nicht der einzige mögliche Grund für das Fehlen von Unterscheidungskraft (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor; BGH WRP 2010, 891, Rdn. 13 f. - hey!).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 01.08.2012 - 26 W (pat) 509/12
    Ist dies nicht der Fall, widerspricht es dem Allgemeininteresse, das Zeichen durch seine Eintragung ins Register zugunsten eines Anmelders zu monopolisieren und der Nutzung durch die Allgemeinheit dauerhaft zu entziehen (vgl. EuGH GRUR 2004, 943, 944, Rdn. 26 - SAT.2).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 01.08.2012 - 26 W (pat) 509/12
    Denn die angesprochenen Rechtsfragen sind durch die höchstrichterliche Rechtsprechung umfassend geklärt (vgl. EuGH GRUR 2004, 146 - DOUBLEMINT; EuGH GRUR 1999, 723 - Chiemsee; EuGH GRUR 2004, 680 - biomild; BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt; BGH GRUR 2012, 272 - Rheinpark-Center).
  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 34/08

    My World

    Auszug aus BPatG, 01.08.2012 - 26 W (pat) 509/12
    Zwar können diese Waren in irgendeinem entfernten Zusammenhang damit stehen, es ist aber nicht ersichtlich, inwieweit "WELTENBUMMLERIN" einen Hinweis auf konkrete Eigenschaften oder Zweckbestimmungen dieser Waren enthalten könnte, sodass eine solche Benennung vom Verkehr nicht zwangsläufig als inhaltsbeschreibende Sachangaben ohne Unterscheidungskraft aufgefasst werden muss, sondern sehr wohl unterscheidungskräftig sein kann (vgl. BGH GRUR 2009, 949 - My World).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 01.08.2012 - 26 W (pat) 509/12
    Denn die angesprochenen Rechtsfragen sind durch die höchstrichterliche Rechtsprechung umfassend geklärt (vgl. EuGH GRUR 2004, 146 - DOUBLEMINT; EuGH GRUR 1999, 723 - Chiemsee; EuGH GRUR 2004, 680 - biomild; BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt; BGH GRUR 2012, 272 - Rheinpark-Center).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 01.08.2012 - 26 W (pat) 509/12
    Eine auf Voreintragungen beruhende anspruchsbegründende Selbstbindung scheidet auch aus allgemeinen verfahrensrechtlichen Erwägungen aus, weil weder das Amt noch das Gericht bei der Entscheidung über die Eintragungsfähigkeit einer angemeldeten Marke einen Ermessensspielraum haben, sondern es sich bei der Beurteilung der Schutzfähigkeit einer Marke um eine der freien Ermessensausübung unzugängliche Rechtsfrage  handelt (st. Rspr.; vgl. z. B. EuGH GRUR 2006, 229 - BioID).
  • BGH, 22.06.2011 - I ZB 78/10

    Rheinpark-Center Neuss

    Auszug aus BPatG, 01.08.2012 - 26 W (pat) 509/12
    Denn die angesprochenen Rechtsfragen sind durch die höchstrichterliche Rechtsprechung umfassend geklärt (vgl. EuGH GRUR 2004, 146 - DOUBLEMINT; EuGH GRUR 1999, 723 - Chiemsee; EuGH GRUR 2004, 680 - biomild; BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt; BGH GRUR 2012, 272 - Rheinpark-Center).
  • BGH, 04.12.2008 - I ZB 48/08

    Willkommen im Leben

  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

  • EuGH, 10.03.2011 - C-51/10

    Ein ausschließlich aus Ziffern bestehendes Zeichen kann als Gemeinschaftsmarke

  • EuGH, 26.10.2007 - C-512/06

    PTV / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c

  • BPatG, 22.09.2009 - 33 W (pat) 52/08

    - Berücksichtigung von Voreintragungen identischer oder vergleichbarer Marken

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