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   BPatG, 09.12.2013 - 26 W (pat) 22/13   

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https://dejure.org/2013,37763
BPatG, 09.12.2013 - 26 W (pat) 22/13 (https://dejure.org/2013,37763)
BPatG, Entscheidung vom 09.12.2013 - 26 W (pat) 22/13 (https://dejure.org/2013,37763)
BPatG, Entscheidung vom 09. Dezember 2013 - 26 W (pat) 22/13 (https://dejure.org/2013,37763)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 3 MarkenG, § 50 Abs 1 MarkenG, § 83 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 83 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Trabi-Safari" - keine Unterscheidungskraft - keine Verkehrsdurchsetzung - Zulassung der Rechtsbeschwerde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Löschung der Wortmarke "Trabi-Safari" für Dienstleistungen auf dem Gebiet der Vermietung von Fahrzeugen wegen fehlender Unterscheidungskraft

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Trabi-Safari" - keine Unterscheidungskraft - keine Verkehrsdurchsetzung - Zulassung der Rechtsbeschwerde

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Trabi-Safari" - keine Unterscheidungskraft - keine Verkehrsdurchsetzung - Zulassung der Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 09.12.2013 - 26 W (pat) 22/13
    Die Eintragung der Marke kommt nur in Betracht, wenn ein Zeichen diese Herkunftsfunktion erfüllen kann (BGH MarkenR 2006, 395, 397 - FUSSBALL WM 2006 m. w. Nachw.).

    Aber auch anderen Angaben kann die Unterscheidungskraft fehlen, etwa wenn sie sich auf Umstände beziehen, durch die ein enger beschreibender Bezug zu den beanspruchten Waren oder Dienstleistungen hergestellt wird (vgl. BGH GRUR 2006, 850, Rdnr. 28 - FUSSBALL WM 2006).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 09.12.2013 - 26 W (pat) 22/13
    Der durch die Verbindung bewirkte Gesamteindruck muss über die Zusammenfügung beschreibender Elemente hinausgehen und darf sich nicht in deren bloßer Summenwirkung erschöpfen (EUGH GRUR 2004, 680 -  BIOMILD; BGH GRUR 2009, 949 - My World).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (vgl. EuGH GRUR 2003, 674, Rdn. 86 - Postkantoor; EuGH GRUR 2004, 680, Rdn. 19 - BIOMILD; EuGH GRUR Int. 2011, 400, Rdn. 33, 46 - Zahl 1000) sind beschreibende Zeichen und Angaben "zwangsläufig" nicht unterscheidungskräftig.

  • BGH, 18.04.2013 - I ZB 71/12

    Aus Akten werden Fakten

    Auszug aus BPatG, 09.12.2013 - 26 W (pat) 22/13
    Der Eintragung der angegriffenen Marke stand für die Dienstleistung "Vermietung von Fahrzeugen" bereits zum maßgeblichen Anmeldungszeitpunkt (BGH GRUR 2013, 1143 - Aus Akten werden Fakten) das Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG entgegen.
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 09.12.2013 - 26 W (pat) 22/13
    Ist dies nicht der Fall, widerspricht es dem Allgemeininteresse, das fragliche Zeichen durch seine Eintragung ins Register zugunsten eines Anmelders zu monopolisieren und der Nutzung durch die Allgemeinheit dauerhaft zu entziehen (vgl. EUGH GRUR 2008, 608, 610, Rdn. 59 - EUROHYPO, EUGH GRUR 2003, 604, 608, Rdn. 60 - LIBERTEL).
  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 34/08

    My World

    Auszug aus BPatG, 09.12.2013 - 26 W (pat) 22/13
    Der durch die Verbindung bewirkte Gesamteindruck muss über die Zusammenfügung beschreibender Elemente hinausgehen und darf sich nicht in deren bloßer Summenwirkung erschöpfen (EUGH GRUR 2004, 680 -  BIOMILD; BGH GRUR 2009, 949 - My World).
  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 09.12.2013 - 26 W (pat) 22/13
    Ist dies nicht der Fall, widerspricht es dem Allgemeininteresse, das fragliche Zeichen durch seine Eintragung ins Register zugunsten eines Anmelders zu monopolisieren und der Nutzung durch die Allgemeinheit dauerhaft zu entziehen (vgl. EUGH GRUR 2008, 608, 610, Rdn. 59 - EUROHYPO, EUGH GRUR 2003, 604, 608, Rdn. 60 - LIBERTEL).
  • EuGH, 10.03.2011 - C-51/10

    Ein ausschließlich aus Ziffern bestehendes Zeichen kann als Gemeinschaftsmarke

    Auszug aus BPatG, 09.12.2013 - 26 W (pat) 22/13
    Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (vgl. EuGH GRUR 2003, 674, Rdn. 86 - Postkantoor; EuGH GRUR 2004, 680, Rdn. 19 - BIOMILD; EuGH GRUR Int. 2011, 400, Rdn. 33, 46 - Zahl 1000) sind beschreibende Zeichen und Angaben "zwangsläufig" nicht unterscheidungskräftig.
  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz

    Auszug aus BPatG, 09.12.2013 - 26 W (pat) 22/13
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG bedeutet die Eignung einer Marke, die mit Ihr beanspruchten Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie dadurch für den Verkehr von denen anderer Anbieter unterscheidbar zu machen (vgl. EUGH GRUR 2006, 233, 235, Rdn. 45 - Standbeutel; EUGH GRUR 2002, 604, 608, Rdn. 62 - LIBERTEL).
  • EuGH, 26.10.2007 - C-512/06

    PTV / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c

    Auszug aus BPatG, 09.12.2013 - 26 W (pat) 22/13
    Selbst eine über die bloße Summe der Einzelbestandteile hinausreichende Kombination bleibt aber schutzunfähig, wenn sie in Ihrer Gesamtheit nicht unterscheidungskräftig ist (EUGH GRUR-RR 2008, 47 - MAP & GUIDE).
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