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   BPatG, 11.09.2013 - 29 W (pat) 544/12   

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BPatG, 11.09.2013 - 29 W (pat) 544/12 (https://dejure.org/2013,24430)
BPatG, Entscheidung vom 11.09.2013 - 29 W (pat) 544/12 (https://dejure.org/2013,24430)
BPatG, Entscheidung vom 11. September 2013 - 29 W (pat) 544/12 (https://dejure.org/2013,24430)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "WoMenPower" - keine Unterscheidungskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidungskraft des Wortzeichens "WoMenPower" für Waren und Dienstleistungen auf den Gebieten Druckereierzeugnisse sowie Organisation und Veranstaltung von Messen, Ausstellungen und Konferenzen

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "WoMenPower" - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "WoMenPower" - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (23)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 11.09.2013 - 29 W (pat) 544/12
    Ausgehend hiervon haben Wortmarken dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, 678 Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2009, 952, 953 Rdnr. 10 - DeutschlandCard) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. u.a. BGH GRUR 2006, 850, 854 Rdnr. 18 - FUSSBALL WM 2006).

    Die vom Harmonisierungsamt aufgrund der Gemeinschaftsmarkenverordnung getroffenen Entscheidungen über absolute Eintragungshindernisse sind für nachfolgende Verfahren in anderen Mitgliedstaaten unverbindlich (EuGH GRUR 2004, 428, 432, Nr. 63 - Henkel; GRUR 2004, 674 Rdnr. 43 f. - Postkantoor).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 11.09.2013 - 29 W (pat) 544/12
    Ebenso ist zu berücksichtigen, dass der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (EuGH GRUR 2004, 428, 431 Rdnr. 53 - Henkel; BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch).

    Die vom Harmonisierungsamt aufgrund der Gemeinschaftsmarkenverordnung getroffenen Entscheidungen über absolute Eintragungshindernisse sind für nachfolgende Verfahren in anderen Mitgliedstaaten unverbindlich (EuGH GRUR 2004, 428, 432, Nr. 63 - Henkel; GRUR 2004, 674 Rdnr. 43 f. - Postkantoor).

  • BPatG, 10.02.2010 - 29 W (pat) 47/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "PrivateInvest-Hannover" - kein Freihaltungsbedürfnis

    Auszug aus BPatG, 11.09.2013 - 29 W (pat) 544/12
    Die Notwendigkeit der Differenzierung zwischen den themenneutralen Waren und Dienstleistungen einer Messegesellschaft und dem jeweils wechselnden Betätigungsfeld der Aussteller und Besucher einer Messe sei inzwischen auch in der Rechtsprechung anerkannt (BPatG 29 W (pat) 47/10 - PrivateInvest-Hannover; HABM, Beschl. v. 22. November 2005, - R 137/2005-2- BRAUWELT).

    Soweit die Anmelderin auf die Entscheidung des Senats vom 10. Februar 2010 (29 W (pat) 47/10 - PrivateInvest-Hannover) hinweist, in der er in einem Nebensatz die Auffassung vertreten hat, dass Messedienstleistungen regelmäßig themenneutral erbracht werden, ist diese Auffassung in der Entscheidung vom 8. Februar 2012 (29 W (pat) 535/10 - MicroNanoTec) in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der anderen Senate aufgegeben worden.

  • BGH, 04.12.2008 - I ZB 48/08

    Willkommen im Leben

    Auszug aus BPatG, 11.09.2013 - 29 W (pat) 544/12
    Sie vermögen nicht einmal eine Indizwirkung zu entfalten (BGH GRUR 2009, 778, 779 Rdnr. 18 - Willkommen im Leben).
  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 11.09.2013 - 29 W (pat) 544/12
    Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (EuGH GRUR 2010, 228, 229 Rdnr. 33 - Vorsprung durch Technik; BGH GRUR 2010, 935 Rdnr. 8 - Die Vision).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 11.09.2013 - 29 W (pat) 544/12
    Ausgehend hiervon haben Wortmarken dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, 678 Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2009, 952, 953 Rdnr. 10 - DeutschlandCard) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. u.a. BGH GRUR 2006, 850, 854 Rdnr. 18 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 08.03.2012 - I ZB 13/11

    Neuschwanstein

    Auszug aus BPatG, 11.09.2013 - 29 W (pat) 544/12
    Denn die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (EuGH GRUR 2006, 233, 235 Rdnr. 45 - Standbeutel; BGH GRUR 2012, 1044, 1045 Rdnr. 9 - Neuschwanstein).
  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 52/08

    DeutschlandCard

    Auszug aus BPatG, 11.09.2013 - 29 W (pat) 544/12
    Ausgehend hiervon haben Wortmarken dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, 678 Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2009, 952, 953 Rdnr. 10 - DeutschlandCard) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. u.a. BGH GRUR 2006, 850, 854 Rdnr. 18 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 21.12.2011 - I ZB 56/09

    Link economy

    Auszug aus BPatG, 11.09.2013 - 29 W (pat) 544/12
    Da allein das Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft ein Eintragungshindernis begründet, ist ein großzügiger Maßstab anzulegen, so dass jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft genügt, um das Schutzhindernis zu überwinden (BGH GRUR 2012, 270 Rdnr. 8 - Link economy; a.a.O. - Neuschwanstein).
  • BGH, 01.07.2010 - I ZB 35/09

    Die Vision

    Auszug aus BPatG, 11.09.2013 - 29 W (pat) 544/12
    Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (EuGH GRUR 2010, 228, 229 Rdnr. 33 - Vorsprung durch Technik; BGH GRUR 2010, 935 Rdnr. 8 - Die Vision).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

  • BGH, 24.06.2010 - I ZB 115/08

    TOOOR!

  • BGH, 13.09.2012 - I ZB 68/11

    Deutschlands schönste Seiten

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz

  • EuGH, 19.04.2007 - C-273/05

    HABM / Celltech - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und

  • BPatG, 27.09.2006 - 29 W (pat) 86/04

    Kriterien für eine Schutzfähigkeit einer Wortmarke; Vorliegen eines nur geringen

  • BPatG, 10.01.2007 - 29 W (pat) 43/04
  • BPatG, 08.02.2012 - 29 W (pat) 535/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "MicroNanoTec" - keine Unterscheidungskraft

  • BPatG, 04.12.2002 - 29 W (pat) 393/00
  • BPatG, 26.07.2022 - 26 W (pat) 38/17
    aaa) Das zum englischen Grundwortschatz gehörende Wort "POWER" steht für "Kraft, Stärke, Leistung, Macht, Wucht" und hat in diesem Sinne bereits Eingang in den deutschen Sprachgebrauch gefunden (www.duden.de/rechtschreibung/Power; Weis, Grund- und Aufbauwortschatz Englisch, 2. Aufl. 1977, S. 78; BPatG 29 W (pat) 544/12 - WoMenPower; 24 W (pat) 175/94 - POWER).
  • BPatG, 30.03.2022 - 29 W (pat) 583/20
    (1) Bezüglich der in Klasse 35 auf Messen und Ausstellungen ausgerichteten Dienstleistungen " Organisation von Messen und Ausstellungen für wirtschaftliche und Werbezwecke; organisatorische und betriebswirtschaftliche Beratung bei der Durchführung und Veranstaltung von Messen und Ausstellungen; organisatorische Dienstleistungen für Messeteilnehmer; Organisation von Messen und Ausstellungen für gewerbliche Zwecke ", die sich mit dem Gegenstand und Thema Halal-Produkte bzw. halal-konformes Leben befassen können, stellt "HALAL HANNOVER" eine schlagwortartige Inhalts- und Themenangabe verbunden mit einer Ortsangabe dar (vgl. zu themenbezogenen Angaben: BPatG, Beschluss vom 25.02.2015, 29 W (pat) 54/14 - Produkte suchen Produzenten; Beschluss vom 11.09.2013, 29 W (pat) 544/12 - WoMenPower; Beschluss vom 08.02.2012, 29 W (pat) 535/10 - MicroNanoTec).

    Die Dienstleistung " Vermietung von Standflächen für Messestände und von Messeständen einschließlich der dazugehörigen Ausrüstungsgegenstände (Werbeausrüstung) " der Klasse 35 steht im unmittelbaren funktionellen Zusammenhang mit der Veranstaltung einer Messe, für die das Zeichen eine Inhaltsangabe enthält, und ist üblicherweise ein wesentlicher Service von Messegesellschaften, der auch eine ihrer Haupteinnahmequellen ist (vgl. BPatG, Beschluss vom 11.09.2013, 29 W (pat) 544/12 - WoMenPower).

  • BPatG, 26.06.2023 - 26 W (pat) 24/18
    aaa) Das zum englischen Grundwortschatz gehörende Wort "POWER" steht für "Kraft, Stärke, Leistung, Macht, Wucht" und hat in diesem Sinne bereits Eingang in den deutschen Sprachgebrauch gefunden (www.duden.de/rechtschreibung/Power; Weis, Grund- und Aufbauwortschatz Englisch, 2. Aufl. 1977, S. 78; BPatG 29 W (pat) 544/12 - WoMenPower; 24 W (pat) 175/94 - POWER).
  • BPatG, 14.06.2017 - 29 W (pat) 535/15

    Anforderungen an die Eintragungsfähigkeit des Wortzeichens "Safe@Work" für

    Soweit die Anmelderin auf die Entscheidung des Senats vom 10.02.2010 (29 W (pat) 47/10 - PrivateInvest-Hannover) hinweist, in der er in einem Nebensatz die Auffassung vertreten hat, dass Messedienstleistungen regelmäßig themenneutral erbracht würden, ist diese Auffassung in der Entscheidung vom 08.02.2012 (29 W (pat) 535/10 - MicroNanoTec) aufgegeben worden (vgl. auch BPatG, Beschluss vom 11.09.2013, 29 W (pat) 544/12).
  • BPatG, 30.06.2021 - 29 W (pat) 515/19
    Sie dienen z.B. für Aussteller auf Veranstaltungen/Messen als Forum, um ihre Ideen zu präsentieren, für die Interessenten/Besucher als Informationsplattform (zu themenbezogenen Angaben bei Messen siehe u. a.: BPatG, Beschluss vom 27.01.2021, 29 W (pat) 508/18 - Die Getränke Könner; Beschluss vom 23.06.2015, 29 W (pat) 582/12 - Managing Trust; Beschluss vom 25.02.2015, 29 W (pat) 54/14 - Produkte suchen Produzenten; Beschluss vom 11.09.2013, 29 W (pat) 544/12 - WoMenPower; Beschluss vom 08.02.2012, 29 W (pat) 535/10 - MicroNanoTec).
  • BPatG, 20.06.2022 - 29 W (pat) 22/21
    Auch diese werden themen- bzw. inhaltsbezogen angeboten (siehe u. a.: BPatG, Beschluss vom 27.01.2021, 29 W (pat) 508/18 - Die Getränke Könner; Beschluss vom 23.06.2015, 29 W (pat) 582/12 - Managing Trust; Beschluss vom 25.02.2015, 29 W (pat) 54/14 - Produkte suchen Produzenten; Beschluss vom 11.09.2013, 29 W (pat) 544/12 - WoMenPower; Beschluss vom 08.02.2012, 29 W (pat) 535/10 - MicroNanoTec).
  • BPatG, 05.10.2020 - 26 W (pat) 530/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "Power Bowl/POWER" - zur Kennzeichnungskraft -

    bb) Das dem englischen Grundwortschatz entstammende Substantiv "Power" bedeutet "Kraft, Stärke, Leistung, Macht, Wucht" und hat in diesem Sinne bereits Eingang in den deutschen Sprachgebrauch gefunden (www.duden.de/rechtschreibung/Power; Weis, Grund- und Aufbauwortschatz Englisch, 2. Aufl. 1977, S. 78; BPatG 29 W (pat) 544/12 - WoMenPower; 24 W (pat) 175/94 - POWER).
  • BPatG, 23.06.2015 - 29 W (pat) 582/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Managing Trust" - keine Unterscheidungskraft - kein

    Bezüglich der in Klasse 35 beanspruchten Dienstleistungen " Organisation und Veranstaltung von Messen und Ausstellungen für wirtschaftliche und Werbezwecke; organisatorische und betriebswirtschaftliche Beratung bei der Durchführung und Veranstaltung von Messen und Ausstellungen, soweit in Klasse 35 enthalten, Organisation und Veranstaltung von Messen und Ausstellungen für gewerbliche und Werbezwecke, nämlich Organisation von Messeteilnahmen ", die sich mit dem Gegenstand und Thema Vertrauen, Vertrauensbildung und Vertrauensmanagement befassen können, stellt "Managing Trust" eine schlagwortartige Inhalts- und Themenangabe dar (vgl. zu themenbezogenen Angaben: BPatG, Beschluss vom 25.02.2015, 29 W (pat) 54/14 - Produkte suchen Produzenten; Beschluss vom 11.09.2013, 29 W (pat) 544/12 - WoMenPower; Beschluss vom 08.02.2012, 29 W (pat) 535/10 - MicroNanoTec).
  • BPatG, 25.02.2015 - 29 W (pat) 54/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Produkte suchen Produzenten" - keine

    Die Dienstleistungen der Klasse 35 " Organisation und Veranstaltung von Messen für wirtschaftliche und Werbezwecke " können sich auf eine solche Innnovations- und Kontaktmesse beziehen, mithin die Suche nach Herstellern für Produkte bzw. das Zusammenbringen entsprechender Interessenten zum Gegenstand und Thema haben (vgl. zu themenbezogenen Angaben: BPatG, Beschluss vom 11.09.2013, 29 W (pat) 544/12 - WoMenPower; Beschluss vom 08.02.2012, 29 W (pat) 535/10 - MicroNanoTec).
  • BPatG, 24.07.2023 - 29 W (pat) 556/20
    Beschluss vom 25.02.2015, 29 W (pat) 54/14 - Produkte suchen Produzenten; Beschluss vom 11.09.2013, 29 W (pat) 544/12 - WoMenPower; Beschluss vom 08.02.2012, 29 W (pat) 535/10 - MicroNanoTec; Beschluss vom 27.06.2011, 28 W (pat) 46/10 - Orthopaedicum; 28.06.2011, 27 W (pat) 163/10 - Die Genussakademie).
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