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   BPatG, 12.06.2012 - 27 W (pat) 105/11   

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https://dejure.org/2012,34161
BPatG, 12.06.2012 - 27 W (pat) 105/11 (https://dejure.org/2012,34161)
BPatG, Entscheidung vom 12.06.2012 - 27 W (pat) 105/11 (https://dejure.org/2012,34161)
BPatG, Entscheidung vom 12. Juni 2012 - 27 W (pat) 105/11 (https://dejure.org/2012,34161)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 4 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 6 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "rot-gelb-blau (konturlose Farbmarken)" - zur Markenfähigkeit - zur Beurteilung der Unterscheidungskraft: Mutmaßungen über ein mögliches Fehlen der Unterscheidungseignung bei einer rein dekorativen Verwendung verbieten sich - zum ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Eintragungsfähigkeit konturloser Farbmarken unter dem Gesichtspunkt der Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "rot-gelb-blau (konturlose Farbmarken)" - zur Markenfähigkeit - zur Beurteilung der Unterscheidungskraft: Mutmaßungen über ein mögliches Fehlen der Unterscheidungseignung bei einer rein dekorativen Verwendung verbieten sich - zum ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Markenbeschwerdeverfahren - "rot-gelb-blau (konturlose Farbmarken)" - zur Markenfähigkeit - zur Beurteilung der Unterscheidungskraft: Mutmaßungen über ein mögliches Fehlen der Unterscheidungseignung bei einer rein dekorativen Verwendung verbieten sich - zum ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Konturenlose Farbmarke Rot-Gelb-Blau ist eintragungsfähig

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 62
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 12.06.2012 - 27 W (pat) 105/11
    Das angemeldete Bildzeichen ist markenfähig im Sinne von § 3 Abs. 1 MarkenG, weil es abstrakt geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von solchen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. BGH GRUR 1999, 491 - gelb/schwarz; EUGH GRUR 2003, 604 - Libertel).

    Während der Bundesgerichtshof in einem wettbewerbsrechtlichen Streit Farben und Farbzusammenstellungen eine von Hause aus individualisierende Kennzeichnungskraft noch abgesprochen hat (GRUR 1997, 754, 755 li. Sp. - grau/magenta), hielt er später konturlose Farben und Farbzusammenstellungen für grundsätzlich markenfähig und zur Unterscheidung geeignet (z. B. GRUR 1999, 491 - gelb/schwarz; GRUR 2001, 1154 - violettfarben; bestätigt durch EuGH GRUR 2003, 604 - Libertel; GRUR 2004, 858 - Heidelberger Bauchemie).

    Der beschränkte Vorrat möglicher Zeichen als Schutzhindernis lässt sich unter keine der möglichen Tatbestandsvoraussetzungen des § 8 Abs. 2 MarkenG subsumieren (anders BPatG, Beschl. v. 4. April 2012 - 26 W (pat) 52/11 - rot-weiß unter Berufung auf EuGH GRUR 2004, 858 - Heidelberger Bauchemie; GRUR 2003, 604 - Libertel).

  • EuGH, 24.06.2004 - C-49/02

    Heidelberger Bauchemie

    Auszug aus BPatG, 12.06.2012 - 27 W (pat) 105/11
    Während der Bundesgerichtshof in einem wettbewerbsrechtlichen Streit Farben und Farbzusammenstellungen eine von Hause aus individualisierende Kennzeichnungskraft noch abgesprochen hat (GRUR 1997, 754, 755 li. Sp. - grau/magenta), hielt er später konturlose Farben und Farbzusammenstellungen für grundsätzlich markenfähig und zur Unterscheidung geeignet (z. B. GRUR 1999, 491 - gelb/schwarz; GRUR 2001, 1154 - violettfarben; bestätigt durch EuGH GRUR 2003, 604 - Libertel; GRUR 2004, 858 - Heidelberger Bauchemie).

    Dazu genügt bei konturlosen Farbmarken die Vorlage des Farbmusters zusammen mit der Bezeichnung der Farben nach dem international anerkannten Kennzeichnungscode CMYK, der Angabe der Verteilung und der Reihenfolge (BGH GRUR 2002, 427 - gelb/grün; EuGH GRUR 2004, 858 Tz. 21 - Heidelberger Bauchemie).

    Der beschränkte Vorrat möglicher Zeichen als Schutzhindernis lässt sich unter keine der möglichen Tatbestandsvoraussetzungen des § 8 Abs. 2 MarkenG subsumieren (anders BPatG, Beschl. v. 4. April 2012 - 26 W (pat) 52/11 - rot-weiß unter Berufung auf EuGH GRUR 2004, 858 - Heidelberger Bauchemie; GRUR 2003, 604 - Libertel).

  • BGH, 20.11.2003 - I ZB 20/98

    Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke

    Auszug aus BPatG, 12.06.2012 - 27 W (pat) 105/11
    Das angemeldete Bildzeichen ist markenfähig im Sinne von § 3 Abs. 1 MarkenG, weil es abstrakt geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von solchen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. BGH GRUR 1999, 491 - gelb/schwarz; EUGH GRUR 2003, 604 - Libertel).

    Während der Bundesgerichtshof in einem wettbewerbsrechtlichen Streit Farben und Farbzusammenstellungen eine von Hause aus individualisierende Kennzeichnungskraft noch abgesprochen hat (GRUR 1997, 754, 755 li. Sp. - grau/magenta), hielt er später konturlose Farben und Farbzusammenstellungen für grundsätzlich markenfähig und zur Unterscheidung geeignet (z. B. GRUR 1999, 491 - gelb/schwarz; GRUR 2001, 1154 - violettfarben; bestätigt durch EuGH GRUR 2003, 604 - Libertel; GRUR 2004, 858 - Heidelberger Bauchemie).

  • BPatG, 18.05.2012 - 26 W (pat) 52/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "rot/weiß (konturlose Farbkombinationsmarke)" - keine

    Auszug aus BPatG, 12.06.2012 - 27 W (pat) 105/11
    2) Farben können nicht nur unter außergewöhnlichen Umständen und im Ausnahmefall einen Herkunftshinweis vermitteln (anders BPatG, 26 W (pat) 52/11).

    Der beschränkte Vorrat möglicher Zeichen als Schutzhindernis lässt sich unter keine der möglichen Tatbestandsvoraussetzungen des § 8 Abs. 2 MarkenG subsumieren (anders BPatG, Beschl. v. 4. April 2012 - 26 W (pat) 52/11 - rot-weiß unter Berufung auf EuGH GRUR 2004, 858 - Heidelberger Bauchemie; GRUR 2003, 604 - Libertel).

  • EuG, 21.04.2004 - T-127/02

    Concept / OHMI (ECA)

    Auszug aus BPatG, 12.06.2012 - 27 W (pat) 105/11
    "Nachahmung" entspricht nicht der Ähnlichkeit, sondern meint Nachahmung im heraldischen Sinn (Art. 6ter Abs. 1 lit. a PVÜ; EuG GRUR 2004, 773 Rn. 40 - 51 - ECA).
  • BGH, 24.04.2008 - I ZB 21/06

    Marlene-Dietrich-Bildnis

    Auszug aus BPatG, 12.06.2012 - 27 W (pat) 105/11
    Unterscheidungskraft ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung als Unterscheidungsmittel, das die in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und von denjenigen anderer unterscheidet (BGH GRUR 2008, 1093, 1094 Rdnr. 3 - Marlene-Dietrich-Bildnis).
  • BGH, 31.03.2010 - I ZB 62/09

    Marlene-Dietrich-Bildnis II

    Auszug aus BPatG, 12.06.2012 - 27 W (pat) 105/11
    Es genügt, wenn es praktisch bedeutsame und naheliegende Möglichkeiten gibt, das angemeldete Zeichen bei den Waren und Dienstleistungen, für die es eingetragen werden soll, so zu verwenden, dass es ohne weiteres als Marke wirkt (BGH GRUR 2010, 1100 - Tooor!; GRUR 2010, 825 - Marlene-Dietrich-Bildnis II).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 12.06.2012 - 27 W (pat) 105/11
    Die vorliegend angemeldete Farbkombination fördert nicht einmal den Gebrauchszweck, auf den das Reichsgericht (GRUR 1941, 238 - Leukoplast) abstellen wollte (weniger strenger aber ohnehin BGH GRUR 1962, 299 - formstrip; EuGH GRUR 2002, 804 Tz. 84 - Philips).
  • BGH, 24.06.2010 - I ZB 115/08

    TOOOR!

    Auszug aus BPatG, 12.06.2012 - 27 W (pat) 105/11
    Es genügt, wenn es praktisch bedeutsame und naheliegende Möglichkeiten gibt, das angemeldete Zeichen bei den Waren und Dienstleistungen, für die es eingetragen werden soll, so zu verwenden, dass es ohne weiteres als Marke wirkt (BGH GRUR 2010, 1100 - Tooor!; GRUR 2010, 825 - Marlene-Dietrich-Bildnis II).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 12.06.2012 - 27 W (pat) 105/11
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft ist die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (EuGH GRUR 2006, 411, 412 Rn. 24 - Matratzen Concord/Hukla).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz

  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 57/98

    Farbmarke violettfarben; Unterscheidungskraft einer konturlosen Farbmarke

  • BGH, 20.03.1997 - I ZR 246/94

    grau/magenta - Anlehnende Werbung; Irreführung/Herkunft

  • BGH, 19.09.2001 - I ZB 3/99

    Farbmarke gelb/grün; Anforderungen an die graphische Darstellbarkeit einer Marke

  • BGH, 19.09.2001 - I ZB 6/99

    Grün eingefärbte Prozessorengehäuse; Unterscheidungskraft einer Marke durch

  • BGH, 09.01.1962 - I ZR 142/60

    Rechtsmittel

  • BPatG, 13.06.2018 - 28 W (pat) 584/17
    Nach der nationalen Rechtsprechung entspricht diesem Kriterium jedenfalls ein Anmeldebegehren, das auf Farben gerichtet ist, die nebeneinander angeordnet sind und deren Reihenfolge bestimmt ist (vgl. BGH GRUR 2007, 55, Rdnr. 13 - Gelb/Grün II unter Hinweis auf BPatG GRUR 2005, 1056, 1057 - Dunkelblau/Hellblau; BPatG GRUR 2006, 764, 765 f. - Samtrot/Silber; BPatG, Beschluss vom 7. Juli 2008, 28 W (pat) 21/08 - Orange/Schwarz; BPatG, Beschluss vom 21. August 2008, 29 W (pat) 33/08 - Rot/Gelb; BPatG, Beschluss vom 24. April 2013, 26 W (pat) 568/12 - Blau/Silber; BPatG, Beschluss vom 12. Juni 2012, 27 W (pat) 105/11 - Rot/Gelb/Blau; abweichend EuG, Beschluss vom 30. November 2017, T-102/15 - Blau/Silber).
  • BPatG, 13.11.2012 - 33 W (pat) 32/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "carrera-toys/CARRERA" - keine

    Es entspricht auch der üblichen Praxis, die "Organisation" und die "Veranstaltung" oder "Durchführung" von kulturellen Veranstaltungen, Unterhaltungsveranstaltungen und Wettkämpfen im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis ausdrücklich zu benennen, wenn der Schutz der Marke beide Leistungen erfassen soll (vgl. die Dienstleistungsverzeichnisse in BPatG vom 12.6.2012, 27 W (pat) 105/11 (Nr. 6 und 8) - RTL; BPatG vom 31.7.2012, 27 W (pat) 527/11 (Nr. 2) - Vetexpo; BPatG vom 13.9.2012, 27 W (pat) 123/11 (Nr. 3) - rebels club/Rebel; BPatG vom 26.9.2012, 29 W (pat) 529/10 (Nr. 9) - Stilwelt; BPatG vom 16.10.2012, 33 W (pat) 559/11 (Nr. 10) - leFlair).
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