Rechtsprechung
   BPatG, 12.09.2011 - 26 W (pat) 68/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3554
BPatG, 12.09.2011 - 26 W (pat) 68/10 (https://dejure.org/2011,3554)
BPatG, Entscheidung vom 12.09.2011 - 26 W (pat) 68/10 (https://dejure.org/2011,3554)
BPatG, Entscheidung vom 12. September 2011 - 26 W (pat) 68/10 (https://dejure.org/2011,3554)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,3554) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Miracle Garden" - keine Unterscheidungskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragungsfähigkeit und Schutzfähigkeit der Wortmarke Miracle Garden im Hinblick auf ihre Unterscheidungskraft; Unmittelbar beschreibender Sinngehalt eines Zeichens oder einer Marke

  • kanzlei.biz

    "Miracle Garden" ist ein "Wundergarten'

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "Miracle Garden" - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Miracle Garden" - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Miracle Garden" - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wortfolge "Miracle Garden" mangels Unterscheidungskraft nicht als Marke für Pflanzen, Garten- und Dekoartikel eintragungsfähig

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 12.09.2011 - 26 W (pat) 68/10
    Die Eintragung als Marke kommt nur in Betracht, wenn ein Zeichen diese Herkunftsfunktion erfüllen kann (vgl. EuGH GRUR 2003, 55, 57 f. - Arsenal Football Club; BGH MarkenR 2006, 395, 397 - FUSSBALL WM 2006, m. w. N.).

    Aber auch anderen Angaben kann die Unterscheidungskraft fehlen, etwa wenn sie sich auf Umstände beziehen, durch die ein enger beschreibender Bezug zu den beanspruchten Waren oder Dienstleistungen hergestellt wird (vgl. BGH GRUR 2006, 850, Rdn. 28 - FUSSBALL WM 2006; BGH GRUR 2001, 162 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 12.09.2011 - 26 W (pat) 68/10
    Für die Annahme des Schutzhindernisses des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist kein lexikalischer oder sonstiger Hinweis erforderlich, dass das Zeichen bereits im Verkehr geläufig ist oder verwendet wird (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; BGH GRUR 2008, 1002 - Schuhpark; vgl. auch EuGH GRUR 2004, 146 - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 680 - BIOMILD; EuG GRUR Int. 2005, 842, 843 - PAPERLAB; GRUR Int. 2008, 330, 332 - suchen.de).

    Voreintragungen führen weder für sich noch in Verbindung mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes zu einer Selbstbindung derjenigen Stellen, welche über die Eintragung zu befinden haben, denn die Entscheidung über die Schutzfähigkeit einer Marke ist keine Ermessens-, sondern eine Rechtsfrage (vgl. EuGH MarkenR 2008, 163, 167 - Terranus; GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 428 - Henkel; BPatG MarkenR 2007, 351, 352 f. - Topline; GRUR 2007, 333, 335 ff. - Papaya; GRUR 2010, 423 - amazing discoveries; GRUR 2010, 425 - Volksflat).

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 12.09.2011 - 26 W (pat) 68/10
    Unterscheidungskraft i. S. v. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG bedeutet die Eignung einer Marke, die mit ihr beanspruchten Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie dadurch für den Verkehr von denen anderer Anbieter unterscheidbar zu machen (vgl. EuGH GRUR 2006, 233, 235 - Standbeutel; EuGH GRUR 2003, 604, 608 - Libertel).

    Ist dies nicht der Fall, widerspricht es dem Allgemeininteresse, das fragliche Zeichen durch seine Eintragung ins Register zugunsten eines Anmelders zu monopolisieren und der Nutzung durch die Allgemeinheit dauerhaft zu entziehen (vgl. EuGH GRUR 2008, 608, 610 - EUROHYPO; EuGH GRUR 2004, 943, 944 - SAT.2; EuGH GRUR 2003, 604, 608 - Libertel).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht