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   BPatG, 14.11.2012 - 26 W (pat) 7/12   

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BPatG, 14.11.2012 - 26 W (pat) 7/12 (https://dejure.org/2012,41136)
BPatG, Entscheidung vom 14.11.2012 - 26 W (pat) 7/12 (https://dejure.org/2012,41136)
BPatG, Entscheidung vom 14. November 2012 - 26 W (pat) 7/12 (https://dejure.org/2012,41136)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Otranto" - geographische Herkunftsangabe - kein Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung einer angemeldeten Wortmarke 30 2010 005 592.8 "Otranto" mit Bezeichnung der geographischen Herkunft

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "Otranto" - geographische Herkunftsangabe - kein Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Otranto" - geographische Herkunftsangabe - kein Freihaltungsbedürfnis - Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 20.05.2009 - I ZB 107/08

    Vierlinden

    Auszug aus BPatG, 14.11.2012 - 26 W (pat) 7/12
    Die danach verbleibende theoretische Möglichkeit der zukünftigen Ansiedlung solcher Betriebe an diesem Ort reiche für die Zurückweisung der Anmeldung gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (GRUR 2009, 994 Vierlinden) nicht aus.

    Sofern eine Verwendung als Herkunftsangabe noch nicht stattfindet, ist zu prüfen, ob sie vernünftigerweise in Zukunft zu erwarten ist (Prognoseentscheidung; EuGH GRUR 1999, 723 - Chiemsee; BGH GRUR 2003, 882, 883 - Lichtenstein; GRUR 2009, 994, Nr. 15 - Vierlinden).

  • BPatG, 11.11.2009 - 29 W (pat) 68/07
    Auszug aus BPatG, 14.11.2012 - 26 W (pat) 7/12
    Das Bundespatentgericht habe in seinen Entscheidungen zu den als Marken angemeldeten geografischen Angaben "Halcyon" (PAVIS PROMA, 24 W (pat) 10/08) und "Carcavelos" (PAVIS PROMA, 29 W (pat) 68/07) festgestellt, dass die mangelnde Bekanntheit kleinerer Orte in einem nicht unbeachtlichen Teil des inländischen Verkehrs nicht nur für deren Unterscheidungskraft, sondern auch gegen ein Freihaltungsbedürfnis spreche.

    Gegen die Eignung eines Ortsnamens als beschreibende geographische Herkunftsangabe kann vor allem der Umstand sprechen, dass sich der fragliche Ort weder gegenwärtig als Sitz entsprechender Herstellungs-, Vertriebs- oder Leistungsunternehmen anbietet, noch mit anderen relevanten Anknüpfungspunkten in Zukunft ernsthaft zu rechnen ist, weil eine dahingehende wirtschaftliche Entwicklung wegen der geographischen Eigenschaften des Ortes auch aus Sicht der beteiligten Verkehrskreise völlig unwahrscheinlich ist (EuGH a. a. O. - Chiemsee; EuG PAVIS PROMA T-226/09, Entscheidung vom 08.07.2009 - Alaska; BPatG PAVIS PROMA 29 W (pat) 68/07, Beschluss vom 11.11.2009 - Carcavelos; SchweizBG GRUR Int. 2003, 1037, 1038 f. - YUKON).

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 14.11.2012 - 26 W (pat) 7/12
    Zu deren Begründung trägt sie vor, bei der Prüfung, ob eine geografische Bezeichnung als Angabe über die Herkunft von Waren und Dienstleistungen geeignet sei, komme nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (GRUR 1999, 723 ff., 725 Chiemsee) vornehmlich dem Verständnis und den Vorstellungen der angesprochenen Verkehrskreise Bedeutung zu.

    Sofern eine Verwendung als Herkunftsangabe noch nicht stattfindet, ist zu prüfen, ob sie vernünftigerweise in Zukunft zu erwarten ist (Prognoseentscheidung; EuGH GRUR 1999, 723 - Chiemsee; BGH GRUR 2003, 882, 883 - Lichtenstein; GRUR 2009, 994, Nr. 15 - Vierlinden).

  • BGH, 17.07.2003 - I ZB 10/01

    "Lichtenstein"; Voraussetzungen eines Freihaltebedürfnisses für eine

    Auszug aus BPatG, 14.11.2012 - 26 W (pat) 7/12
    Bei einer im Verkehr im Wesentlichen unbekannten geografischen Angabe bedürfe es deshalb der Feststellung eines gegenwärtigen oder zukünftigen Freihaltungsbedürfnisses an dieser Angabe, wobei auch mögliche zukünftige Entwicklungen zu berücksichtigen seien, allerdings nur insoweit, als diese vernünftigerweise zu erwarten seien (BGH GRUR 2003, 882 ff. - Lichtenstein).

    Sofern eine Verwendung als Herkunftsangabe noch nicht stattfindet, ist zu prüfen, ob sie vernünftigerweise in Zukunft zu erwarten ist (Prognoseentscheidung; EuGH GRUR 1999, 723 - Chiemsee; BGH GRUR 2003, 882, 883 - Lichtenstein; GRUR 2009, 994, Nr. 15 - Vierlinden).

  • BPatG, 15.09.2009 - 24 W (pat) 10/08
    Auszug aus BPatG, 14.11.2012 - 26 W (pat) 7/12
    Das Bundespatentgericht habe in seinen Entscheidungen zu den als Marken angemeldeten geografischen Angaben "Halcyon" (PAVIS PROMA, 24 W (pat) 10/08) und "Carcavelos" (PAVIS PROMA, 29 W (pat) 68/07) festgestellt, dass die mangelnde Bekanntheit kleinerer Orte in einem nicht unbeachtlichen Teil des inländischen Verkehrs nicht nur für deren Unterscheidungskraft, sondern auch gegen ein Freihaltungsbedürfnis spreche.
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 14.11.2012 - 26 W (pat) 7/12
    Denn Hauptfunktion der Marke ist es, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. EuGH, Urt. v. 29.9.1998 - Rs. C-39/97, Slg. 1998, I-5507 = GRUR 1998, 922, 924 Tz. 28 Canon; BGH, Beschl. v. 8.10.1998 - I ZB 35/95, GRUR 1999, 245, 246 = WRP 1999, 196 - LIBERO; GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 14.11.2012 - 26 W (pat) 7/12
    Denn Hauptfunktion der Marke ist es, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. EuGH, Urt. v. 29.9.1998 - Rs. C-39/97, Slg. 1998, I-5507 = GRUR 1998, 922, 924 Tz. 28 Canon; BGH, Beschl. v. 8.10.1998 - I ZB 35/95, GRUR 1999, 245, 246 = WRP 1999, 196 - LIBERO; GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt).
  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

    Auszug aus BPatG, 14.11.2012 - 26 W (pat) 7/12
    Kann einer Wortmarke kein für die fraglichen Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden und handelt es sich auch sonst nicht um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so gibt es keinen tatsächlichen Anhalt dafür, dass ihr die vorerwähnte Unterscheidungseignung und damit jegliche Unterscheidungskraft fehlt (vgl. BGH, Beschl. v. 11.5.2000 I ZB 22/98, GRUR 2001, 162, 163 = WRP 2001, 35 RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 25/97

    St. Pauli Girl; Unterscheidungskraft einer aus fernöstlichen Schriftzeichen

    Auszug aus BPatG, 14.11.2012 - 26 W (pat) 7/12
    Unterscheidungskraft im Sinne der in Frage stehenden Vorschrift ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. BGH, Beschl. v. 8.12.1999 - I ZB 25/97, GRUR 2000, 502, 503 = WRP 2000, 520 - St. Pauli Girl; Beschl. v. 10.2.2000 - I ZB 37/97, GRUR 2000, 720, 721 = WRP 2000, 739 - Unter Uns).
  • BGH, 08.10.1998 - I ZB 35/95

    LIBERO

    Auszug aus BPatG, 14.11.2012 - 26 W (pat) 7/12
    Denn Hauptfunktion der Marke ist es, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. EuGH, Urt. v. 29.9.1998 - Rs. C-39/97, Slg. 1998, I-5507 = GRUR 1998, 922, 924 Tz. 28 Canon; BGH, Beschl. v. 8.10.1998 - I ZB 35/95, GRUR 1999, 245, 246 = WRP 1999, 196 - LIBERO; GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt).
  • BGH, 10.02.2000 - I ZB 37/97

    Unter Uns; nur generelle Eignung einer Wortfolge zur Werbung

  • EuG, 15.10.2003 - T-295/01

    Nordmilch / HABM (OLDENBURGER)

  • BGH, 24.02.1994 - I ZR 230/91

    "Schwarzwald-Sprudel"; Schutzfähigkeit eines Kennzeichens für Mineralwasser;

  • BPatG, 07.09.1999 - 24 W (pat) 37/99

    Freihaltungsbedürfnis an geographischen Herkunftsangaben

  • EuG, 16.09.2013 - T-226/09

    British Telecommunications / Kommission

  • BPatG, 12.10.2005 - 32 W (pat) 193/04
  • BPatG, 19.01.2005 - 32 W (pat) 322/03

    Beschwerde über die Nichtzulassung der geographischen Bezeichnung "Newcastle" als

  • BPatG, 17.02.2011 - 27 W (pat) 517/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Gizeh" - Freihaltungsbedürfnis

  • BPatG, 10.05.2006 - 28 W (pat) 279/04
  • BPatG, 27.07.2015 - 24 W (pat) 524/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Königsfelder Stern" - geografische Herkunftsangabe -

    Die Eignung, im Verkehr zur Bezeichnung der geografischen Herkunft der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen zu dienen, fehlt einer Angabe nur dann, wenn auszuschließen ist, dass die betroffenen Waren oder Dienstleistungen mit der betreffenden Ortsangabe vernünftigerweise in Verbindung gebracht werden können (vgl. EUGH GRUR 1999, 723 Rn. 31, 43 - Chiemsee; BPatG GRUR 2006, 509 Rn. 19 - PORTLAND; Beschluss vom 14. November 2012 - 26 W (pat) 7/12 - Otranto, PAVIS PROMA; Ströbele/Hacker, a. a. O., § 8 Rn. 424).
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