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   BPatG, 16.01.2013 - 26 W (pat) 560/12   

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https://dejure.org/2013,1798
BPatG, 16.01.2013 - 26 W (pat) 560/12 (https://dejure.org/2013,1798)
BPatG, Entscheidung vom 16.01.2013 - 26 W (pat) 560/12 (https://dejure.org/2013,1798)
BPatG, Entscheidung vom 16. Januar 2013 - 26 W (pat) 560/12 (https://dejure.org/2013,1798)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 37 MarkenG, § 113 MarkenG, § 119 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "LAVANDA (IR-Marke)" - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an ein Freihaltebedürfnis für die international registrierte IR-Marke "LAVANDA" bei Antrag auf Markenschutz in der Bundesrepublik Deutschland

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "LAVANDA (IR-Marke)" - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "LAVANDA (IR-Marke)" - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 16.01.2013 - 26 W (pat) 560/12
    Zu den maßgeblichen inländischen Verkehrskreisen zählt dabei neben den angesprochenen Endverbrauchern immer auch der mit den fraglichen Waren und Dienstleistungen befasste Handel (vgl. EuGH GRUR 2006, 411 ff., Rn. 44 - Matratzen Concord/Hukla; EuGH GRUR 1999, 723, 725, Rn. 29 - Chiemsee).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 16.01.2013 - 26 W (pat) 560/12
    Das Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ist dabei im Lichte des ihm zugrunde liegenden Allgemeininteresses an der Gewährleistung eines freien, nicht durch ungerechtfertigte markenrechtliche Monopole beeinträchtigten Warenverkehrs auszulegen (EuGH GRUR 2004, 943 Rn. 26 - SAT.2) und trägt dem im Allgemeininteresse liegenden Ziel Rechnung, dass beschreibende Zeichen oder Angaben von jedermann, insbesondere von den Mitbewerbern der Markeninhaberin, frei verwendet werden können.
  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 16.01.2013 - 26 W (pat) 560/12
    Zu den maßgeblichen inländischen Verkehrskreisen zählt dabei neben den angesprochenen Endverbrauchern immer auch der mit den fraglichen Waren und Dienstleistungen befasste Handel (vgl. EuGH GRUR 2006, 411 ff., Rn. 44 - Matratzen Concord/Hukla; EuGH GRUR 1999, 723, 725, Rn. 29 - Chiemsee).
  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

    Auszug aus BPatG, 16.01.2013 - 26 W (pat) 560/12
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs verbietet die Markenrechtsrichtlinie es den nationalen Eintragungsbehörden und den mit der Markeneintragung befassten nationalen Gerichten, bei Bestehen eines Eintragungshindernisses dem Eintragungsbegehren allein deshalb stattzugeben, weil bereits identische oder vergleichbar gebildete Marken für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragen sind (vgl. EuGH, GRUR 2009, 667, 668 [Rz. 15 ff.] - Bild.T-Online.de).
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