Rechtsprechung
BPatG, 17.05.2017 - 26 W (pat) 531/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "Alpwear" - Unterscheidungskraft - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an das Vorliegen hinreichender Unterscheidungskraft des angemeldeten Wortzeichens "Alpwear" für Waren der Klassen 9 u. 18
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "Alpwear" - Unterscheidungskraft
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
Markenbeschwerdeverfahren - "Alpwear" - Unterscheidungskraft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (17)
- BGH, 16.04.2015 - I ZR 225/12
Goldrapper - Zur urheberrechtlichen Zulässigkeit der Übernahme von kurzen …
Auszug aus BPatG, 17.05.2017 - 26 W (pat) 531/14
Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (EuGH GRUR 2015, 1198 Rdnr. 59 f. - Nestlé/Cadbury [Kit Kat]; BGH, GRUR 2016, 934 Rdnr. 9 - OUI; GRUR 2015, 173 Rdnr. 15 - for you). - EuGH, 21.01.2010 - C-398/08
Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - …
Auszug aus BPatG, 17.05.2017 - 26 W (pat) 531/14
Denn die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (EuGH GRUR 2010, 228 Rdnr. 33 - Audi AG/HABM [Vorsprung durch Technik]; BGH a. a. O. - OUI; a. a. O. - for you). - BGH, 17.10.2013 - I ZB 11/13
grill meister - Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zurückweisung einer …
Auszug aus BPatG, 17.05.2017 - 26 W (pat) 531/14
Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft zum relevanten Anmeldezeitpunkt (BGH GRUR 2013, 1143, 1144 Rdnr. 15 - Aus Akten werden Fakten) sind einerseits die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und andererseits die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (EuGH GRUR 2006, 411 Rdnr. 24 - Matratzen Concord/Hukla; BGH GRUR 2014, 376 Rdnr. 11 - grill meister).
- EuGH, 12.02.2004 - C-363/99
Koninklijke KPN Nederland
Auszug aus BPatG, 17.05.2017 - 26 W (pat) 531/14
Ausgehend hiervon besitzen Wortzeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674 Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 270 Rdnr. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH a. a. O. Rdnr. 12 - OUI; GRUR 2014, 872 Rdnr. 21 - Gute Laune Drops). - BGH, 18.04.2013 - I ZB 71/12
Aus Akten werden Fakten
Auszug aus BPatG, 17.05.2017 - 26 W (pat) 531/14
Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft zum relevanten Anmeldezeitpunkt (BGH GRUR 2013, 1143, 1144 Rdnr. 15 - Aus Akten werden Fakten) sind einerseits die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und andererseits die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (EuGH GRUR 2006, 411 Rdnr. 24 - Matratzen Concord/Hukla; BGH GRUR 2014, 376 Rdnr. 11 - grill meister). - BGH, 15.05.2014 - I ZB 29/13
DüsseldorfCongress - Markenschutz: Rechtliche Gleichbehandlung von Waren- und …
Auszug aus BPatG, 17.05.2017 - 26 W (pat) 531/14
Darüber hinaus besitzen keine Unterscheidungskraft vor allem auch Zeichen, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren und Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird und die sich damit in einer beschreibenden Angabe erschöpfen (BGH GRUR 2014, 1204 Rdnr. 12 - DüsseldorfCongress). - BGH, 10.07.2014 - I ZB 18/13
Markenlöschung wegen fehlender Unterscheidungskraft: Einwand jahrelanger …
Auszug aus BPatG, 17.05.2017 - 26 W (pat) 531/14
Ausgehend hiervon besitzen Wortzeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674 Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 270 Rdnr. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH a. a. O. Rdnr. 12 - OUI; GRUR 2014, 872 Rdnr. 21 - Gute Laune Drops). - BGH, 21.12.2011 - I ZB 56/09
Link economy
Auszug aus BPatG, 17.05.2017 - 26 W (pat) 531/14
Ausgehend hiervon besitzen Wortzeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674 Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 270 Rdnr. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH a. a. O. Rdnr. 12 - OUI; GRUR 2014, 872 Rdnr. 21 - Gute Laune Drops). - BGH, 31.05.2016 - I ZB 39/15
OUI - Markenrechtsschutz: Eignung einer Bezeichnung mit anpreisendem Sinn als …
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Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (EuGH GRUR 2015, 1198 Rdnr. 59 f. - Nestlé/Cadbury [Kit Kat]; BGH, GRUR 2016, 934 Rdnr. 9 - OUI; GRUR 2015, 173 Rdnr. 15 - for you). - BGH, 10.07.2014 - I ZB 81/13
Markenrecht: Schutzhindernis der mangelnden Unterscheidungskraft - for you
Auszug aus BPatG, 17.05.2017 - 26 W (pat) 531/14
Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (EuGH GRUR 2015, 1198 Rdnr. 59 f. - Nestlé/Cadbury [Kit Kat]; BGH, GRUR 2016, 934 Rdnr. 9 - OUI; GRUR 2015, 173 Rdnr. 15 - for you). - EuGH, 12.02.2004 - C-218/01
Henkel
- EuGH, 23.10.2003 - C-191/01
EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN …
- EuGH, 09.03.2006 - C-421/04
Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b …
- EuGH, 19.04.2007 - C-273/05
HABM / Celltech - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und …
- BPatG, 23.11.2010 - 27 W (pat) 16/10
Markenbeschwerdeverfahren - "MATCHWEAR" - Freihaltungsbedürfnis - …
- BPatG, 21.03.1997 - 33 W (pat) 181/96
- BPatG, 27.04.1999 - 27 W (pat) 34/98