Rechtsprechung
BPatG, 17.06.2015 - 29 W (pat) 67/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 42 Abs 1 MarkenG, § 28 Abs 1 MarkenG, § 66 Abs 1 MarkenG, § 2205 BGB
Markenbeschwerdeverfahren - "pro:med Cura (Wort-Bildmarke)/Procura" - Zurückverweisung an das DPMA - Widerspruchsberechtigung des Testamentsvollstreckers ohne Eintragung im Markenregister - Beschwerdeberechtigung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Widerruf der Erteilung einer Wort- und Bildmarke "Procura" wegen der Verwechslungsgefahr mit der Marke "pro:med Cura"
- online-und-recht.de
Markenbeschwerdeverfahren - "pro:med Cura (Wort-Bildmarke)/Procura" - Zurückverweisung an das DPMA - Widerspruchsberechtigung des Testamentsvollstreckers ohne Eintragung im Markenregister - Beschwerdeberechtigung
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "pro:med Cura (Wort-Bildmarke)/Procura" - Zurückverweisung an das DPMA - Widerspruchsberechtigung des Testamentsvollstreckers ohne Eintragung im Markenregister - Beschwerdeberechtigung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
Markenbeschwerdeverfahren - "pro:med Cura (Wort-Bildmarke)/Procura" - Zurückverweisung an das DPMA - Widerspruchsberechtigung des Testamentsvollstreckers ohne Eintragung im Markenregister - Beschwerdeberechtigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 19.02.2002 - VI ZR 394/00
Verfahrensrecht - Ordnungsgemäße Bezeichnung des Berufungsführers
Auszug aus BPatG, 17.06.2015 - 29 W (pat) 67/12
Vor Ablauf der Rechtsmittelfrist muss aber bei verständiger Würdigung des gesamten Vorgangs einer Rechtsmitteleinlegung jeder Zweifel an der Person des Rechtsmittelführers ausgeschlossen sein (st. Rspr., BGH NJW 1999, 291; NJW 2002, 1430). - BGH, 28.07.2005 - III ZB 56/05
Erkennbarkeit des Handelns eines Rechtsanwalts als amtlich bestellter Vertreter
Auszug aus BPatG, 17.06.2015 - 29 W (pat) 67/12
Eine Prozesshandlung ist dahingehend auszulegen, dass im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (BGH NJW 2005, 3415). - BGH, 13.10.1998 - VI ZR 81/98
Bezeichnung des Rechtsmittelführers in der Berufungsschrift
Auszug aus BPatG, 17.06.2015 - 29 W (pat) 67/12
Vor Ablauf der Rechtsmittelfrist muss aber bei verständiger Würdigung des gesamten Vorgangs einer Rechtsmitteleinlegung jeder Zweifel an der Person des Rechtsmittelführers ausgeschlossen sein (st. Rspr., BGH NJW 1999, 291; NJW 2002, 1430).
- BPatG, 20.10.1998 - 24 W (pat) 109/97
Markenschutz - Geltendmachung der Rechte durch Rechtsnachfolger
Auszug aus BPatG, 17.06.2015 - 29 W (pat) 67/12
Bei der gesetzlichen Gesamtrechtsnachfolge kann der Rechtsnachfolger im Übrigen Rechte erst von dem Zeitpunkt an geltend machen, in dem der Umschreibungsantrag gem. § 28 Abs. 2 MarkenG dem DPMA zugegangen ist (BPatGE 40, 240, 242). - BGH, 13.07.1993 - III ZB 17/93
Rechtsmittelbefugnis einer Wohnungseigentümergemeinschaft
Auszug aus BPatG, 17.06.2015 - 29 W (pat) 67/12
Die betreffende Partei kann also auch Rechtsbehelfe einlegen, insbesondere mit dem Ziel, eine andere Beurteilung ihrer Beteiligtenfähigkeit zu erreichen, aber auch zur Erreichung eines ihr günstigen Sachurteils (BGH NJW 1993, 2943, 2944; BPatG GRUR 2002, 371, 372;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 30. Auflage, § 50 Rn. 8, § 56 Rn. 13). - BPatG, 11.04.2001 - 8 W (pat) 64/99
Zwischenbeschluss im Einspruchsbeschwerdeverfahren zur Klärung der …
Auszug aus BPatG, 17.06.2015 - 29 W (pat) 67/12
Die betreffende Partei kann also auch Rechtsbehelfe einlegen, insbesondere mit dem Ziel, eine andere Beurteilung ihrer Beteiligtenfähigkeit zu erreichen, aber auch zur Erreichung eines ihr günstigen Sachurteils (BGH NJW 1993, 2943, 2944; BPatG GRUR 2002, 371, 372;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 30. Auflage, § 50 Rn. 8, § 56 Rn. 13).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.01.2016 - L 13 AS 217/15 Bedenken ergeben sich daraus, dass bei verständiger Würdigung des gesamten Vorgangs einer Rechtsmitteleinlegung jeder Zweifel an der Person des Rechtsmittelführers ausgeschlossen sein muss (Bundespatentgericht München, Beschluss vom 17. Juni 2015 - 29 W (pat) 67/12 - juris Rn. 30, m. w. N.).