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   BPatG, 18.04.2012 - 29 W (pat) 132/10   

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https://dejure.org/2012,16698
BPatG, 18.04.2012 - 29 W (pat) 132/10 (https://dejure.org/2012,16698)
BPatG, Entscheidung vom 18.04.2012 - 29 W (pat) 132/10 (https://dejure.org/2012,16698)
BPatG, Entscheidung vom 18. April 2012 - 29 W (pat) 132/10 (https://dejure.org/2012,16698)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 66 MarkenG, § 70 Abs 2 MarkenG, § 70 Abs 3 Nr 2 MarkenG, § 71 Abs 3 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Procura" - zur Prüfung der absoluten Schutzhindernisse: Würdigung aller beanspruchten Waren und Dienstleistungen erforderlich, Möglichkeit der Zusammenfassung in Gruppen - ungenügend differenzierte Begründung - wesentlicher Mangel - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidungskraft des Wortzeichens 30 2008 032 862.2 "Procura"im Bereich der Klassen 16, 35, 41, 43 und 44

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "Procura" - zur Prüfung der absoluten Schutzhindernisse: Würdigung aller beanspruchten Waren und Dienstleistungen erforderlich, Möglichkeit der Zusammenfassung in Gruppen - ungenügend differenzierte Begründung - wesentlicher Ma

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Procura" - zur Prüfung der absoluten Schutzhindernisse: Würdigung aller beanspruchten Waren und Dienstleistungen erforderlich, Möglichkeit der Zusammenfassung in Gruppen - ungenügend differenzierte Begründung - wesentlicher Mangel - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.02.2000 - I ZB 13/98

    LOGO; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 18.04.2012 - 29 W (pat) 132/10
    Bei der BGH-Entscheidung "logo" (GRUR 2000, 722 f.) habe eine Mehrdeutigkeit vorgelegen, weil das Wort sowohl die Kurzform für "Logogramm" als auch der umgangssprachliche Ausdruck für "klar, logisch" sei.
  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 52/08

    DeutschlandCard

    Auszug aus BPatG, 18.04.2012 - 29 W (pat) 132/10
    a) Bei der Prüfung der absoluten Schutzhindernisse des § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 MarkenG sind grundsätzlich alle beanspruchten Waren und/oder Dienstleistungen zu würdigen (EuGH GRUR 2007, 425, 426 Rdnr. 32, 36 - MT&C/BMB; BGH GRUR 2009, 952 Rdnr. 9 - DeutschlandCard), wobei eine globale Begründung ausreicht, soweit dieselben Erwägungen eine Kategorie oder Gruppe der angemeldeten Waren und/oder Dienstleistungen betreffen (EuGH a. a. O. Rdnr. 37 - MT&C/BMB; GRUR 2008, 339, 342 Rdnr. 91 - Develey/HABM).
  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 34/08

    My World

    Auszug aus BPatG, 18.04.2012 - 29 W (pat) 132/10
    Bei den Werbedienstleistungen " Werbung; Aktualisierung von Werbematerial; Dienstleistungen einer Werbeagentur; Entwicklung von Werbe- und Marketingkonzepten sowie Marketing für Immobilien (Facility management); Herausgabe von Werbetexten; Kundengewinnung und -pflege durch Versandwerbung (Mailing); Layoutgestaltung für Werbezwecke; Marketing, auch in digitalen Netzen; Organisation und Durchführung von Werbeveranstaltungen; Organisation von Ausstellungen und Messen für wirtschaftliche und Werbezwecke; Plakatanschlagwerbung; Planung und Gestaltung von Werbemaßnahmen; Präsentation von Waren in Kommunikationsmedien, für den Einzelhandel; Sponsoring in Form von Werbung; Telemarketing; Veranstaltung von Messen zu gewerblichen oder zu Werbezwecken; Verbreitung von Werbeanzeigen; Verfassen von Werbetexten; Verkaufsförderung [Sales promotion] [für Dritte]; Vermietung von Werbeflächen, auch im Internet (Bannerexchange); Vermietung von Werbematerial; Vermietung von Werbezeit in Kommunikations-Medien; Verteilung von Werbematerial [Flugblätter, Prospekte, Drucksachen, Warenproben]; Vorführung von Waren für Werbezwecke; Waren- und Dienstleistungspräsentationen; Zusammenstellung von Waren für Dritte zu Präsentations- und Verkaufszwecken" sind zudem die besonderen Kennzeichnungsgewohnheiten zu beachten (BGH a. a. O. Rdnr. 24 (vgl. BGH GRUR 2009, 949, 951 Rdnr. 24 - My World).
  • EuGH, 25.10.2007 - C-238/06

    Develey / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale Marke -

    Auszug aus BPatG, 18.04.2012 - 29 W (pat) 132/10
    a) Bei der Prüfung der absoluten Schutzhindernisse des § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 MarkenG sind grundsätzlich alle beanspruchten Waren und/oder Dienstleistungen zu würdigen (EuGH GRUR 2007, 425, 426 Rdnr. 32, 36 - MT&C/BMB; BGH GRUR 2009, 952 Rdnr. 9 - DeutschlandCard), wobei eine globale Begründung ausreicht, soweit dieselben Erwägungen eine Kategorie oder Gruppe der angemeldeten Waren und/oder Dienstleistungen betreffen (EuGH a. a. O. Rdnr. 37 - MT&C/BMB; GRUR 2008, 339, 342 Rdnr. 91 - Develey/HABM).
  • EuGH, 15.02.2007 - C-239/05

    BVBA Management, Training en Consultancy - Marken - Richtlinie 89/104/EWG -

    Auszug aus BPatG, 18.04.2012 - 29 W (pat) 132/10
    a) Bei der Prüfung der absoluten Schutzhindernisse des § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 MarkenG sind grundsätzlich alle beanspruchten Waren und/oder Dienstleistungen zu würdigen (EuGH GRUR 2007, 425, 426 Rdnr. 32, 36 - MT&C/BMB; BGH GRUR 2009, 952 Rdnr. 9 - DeutschlandCard), wobei eine globale Begründung ausreicht, soweit dieselben Erwägungen eine Kategorie oder Gruppe der angemeldeten Waren und/oder Dienstleistungen betreffen (EuGH a. a. O. Rdnr. 37 - MT&C/BMB; GRUR 2008, 339, 342 Rdnr. 91 - Develey/HABM).
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