Rechtsprechung
BPatG, 23.04.2015 - 25 W (pat) 530/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "Safebot" - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eignung einer Bezeichnung (hier: "Safebot") zur beschreibenden Verwendung ; Feststellung der Unterscheidungskraft einer Marke
- online-und-recht.de
Markenbeschwerdeverfahren - "Safebot" - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "Safebot" - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 04.05.1999 - C-108/97
Windsurfing Chiemsee
Auszug aus BPatG, 23.04.2015 - 25 W (pat) 530/14
Entscheidendes Kriterium für den Ausschluss der Eintragung ist allein die Eignung einer Bezeichnung zur beschreibenden Verwendung (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Rn. 25, 30, 32 - Chiemsee;… GRUR 2004, 146, Rn. 31 f. - DOUBLEMINT;… BGH GRUR 2012, 272, Rn. 9, 17 - Rheinpark-Center Neuss).Für die Beurteilung der Eignung als beschreibende Angabe ist auf das Verständnis des Handels und/oder des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers als maßgebliche Verkehrskreise abzustellen (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Rn. 29 - Chiemsee;… GRUR 2006, 411, Rn. 24 - Matratzen Concord).
Ist die Eignung für die Beschreibung von Merkmalen der beanspruchten Produkte festgestellt, setzt das Eintragungsverbot des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG keinen weiteren Nachweis voraus, dass und in welchem Umfang sie als beschreibende Angabe bereits im Verkehr bekannt ist oder verwendet wird (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Rn. 30 - Chiemsee; GRUR 2004, 16, Rn. 32 - DOUBLEMINT, GRUR 2004, 674, Rn. 98 - Postkantoor).
- EuGH, 12.02.2004 - C-363/99
Koninklijke KPN Nederland
Auszug aus BPatG, 23.04.2015 - 25 W (pat) 530/14
Ist die Eignung für die Beschreibung von Merkmalen der beanspruchten Produkte festgestellt, setzt das Eintragungsverbot des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG keinen weiteren Nachweis voraus, dass und in welchem Umfang sie als beschreibende Angabe bereits im Verkehr bekannt ist oder verwendet wird (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Rn. 30 - Chiemsee; GRUR 2004, 16, Rn. 32 - DOUBLEMINT, GRUR 2004, 674, Rn. 98 - Postkantoor). - EuGH, 23.10.2003 - C-191/01
EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN …
Auszug aus BPatG, 23.04.2015 - 25 W (pat) 530/14
Entscheidendes Kriterium für den Ausschluss der Eintragung ist allein die Eignung einer Bezeichnung zur beschreibenden Verwendung (…vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Rn. 25, 30, 32 - Chiemsee; GRUR 2004, 146, Rn. 31 f. - DOUBLEMINT;… BGH GRUR 2012, 272, Rn. 9, 17 - Rheinpark-Center Neuss). - BGH, 22.06.2011 - I ZB 78/10
Rheinpark-Center Neuss
Auszug aus BPatG, 23.04.2015 - 25 W (pat) 530/14
Entscheidendes Kriterium für den Ausschluss der Eintragung ist allein die Eignung einer Bezeichnung zur beschreibenden Verwendung (…vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Rn. 25, 30, 32 - Chiemsee;… GRUR 2004, 146, Rn. 31 f. - DOUBLEMINT; BGH GRUR 2012, 272, Rn. 9, 17 - Rheinpark-Center Neuss). - EuGH, 09.03.2006 - C-421/04
Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b …
Auszug aus BPatG, 23.04.2015 - 25 W (pat) 530/14
Für die Beurteilung der Eignung als beschreibende Angabe ist auf das Verständnis des Handels und/oder des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers als maßgebliche Verkehrskreise abzustellen (…vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Rn. 29 - Chiemsee; GRUR 2006, 411, Rn. 24 - Matratzen Concord).