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   BPatG, 24.11.2010 - 28 W (pat) 109/09   

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BPatG, 24.11.2010 - 28 W (pat) 109/09 (https://dejure.org/2010,25044)
BPatG, Entscheidung vom 24.11.2010 - 28 W (pat) 109/09 (https://dejure.org/2010,25044)
BPatG, Entscheidung vom 24. November 2010 - 28 W (pat) 109/09 (https://dejure.org/2010,25044)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 3 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Flüssigkeitenspender (dreidimensionale Marke)" - keine Unterscheidungskraft - keine Verkehrsdurchsetzung

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Flüssigkeitenspender (dreidimensionale Marke)" - keine Unterscheidungskraft - keine Verkehrsdurchsetzung

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Flüssigkeitenspender (dreidimensionale Marke)" - keine Unterscheidungskraft - keine Verkehrsdurchsetzung

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Flüssigkeitenspender (dreidimensionale Marke)" - keine Unterscheidungskraft - keine Verkehrsdurchsetzung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Flüssigkeitenspender (dreidimensionale Marke)" - keine Unterscheidungskraft - keine Verkehrsdurchsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 21.02.2008 - I ZB 24/05

    VISAGE

    Auszug aus BPatG, 24.11.2010 - 28 W (pat) 109/09
    Ein solches Vermarktungskonzept kann jederzeitig verändert werden und ist daher für die Frage der Schutzfähigkeitsprüfung ohne Bedeutung (vgl. BGH GRUR 2008, 710 ff. - Rdn. 32 - VISAGE, m. w. N.).

    So fehlt es für die Glaubhaftmachung einer Verkehrsdurchsetzung gemäß § 8 Abs. 3 MarkenG an der Darlegung einer entsprechend erfolgreichen, markenmäßigen Benutzung des fraglichen Zeichens (vgl. BGH GRUR 2008, 710, 711, Rdn. 23 - VISAGE, m. w. N.).

  • BGH, 09.07.2009 - I ZB 88/07

    ROCHER-Kugel

    Auszug aus BPatG, 24.11.2010 - 28 W (pat) 109/09
    Dementsprechend geht die Rechtsprechung davon aus, dass Produktformen trotz Anlegung des gebotenen, großzügigen Prüfungsmaßstabs im Allgemeinen die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt, es sei denn, die Herkunftsfunktion kann anhand besonderer Umstände festgestellt werden (vgl. BGH GRUR 2010, 138, Rdn. 24 f. - ROCHER-Kugel; BGH GRUR 2008, 71, Rdn. 24 - Fronthaube).

    Dies setzt regelmäßig voraus, dass die in einer dreidimensionalen Marke verkörperte Ware erheblich von der Norm bzw. den branchenüblichen Gestaltungsvarianten abweicht - mit anderen Worten, sie darf sich nicht nur in gebräuchlichen bzw. funktionell bedingten Gestaltungsmerkmalen erschöpfen (vgl. EuGH MarkenR 2007, 475 - Develey-Flasche; EuGH MarkenR 2006, 322, 325, Rdn. 26 - Form eines Bonbons; EuGH MarkenR 2004, 224, 229, Rdn. 39 - Waschmitteltabs; BGH GRUR 2010, 138, Rdn. 25 - ROCHER-Kugel; BGH WRP 2008, 107, Rdn. 23 - Fronthaube).

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 24.11.2010 - 28 W (pat) 109/09
    Für die Beurteilung, ob einer solchen Produktform die erforderliche Unterscheidungskraft zukommt, ist wie bei allen anderen Markenkategorien auf die Hauptfunktion von Marken abzustellen, die darin besteht, die mit ihr beanspruchten Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie dadurch für den Verkehr von denen anderer Anbieter unterscheidbar zu machen (vgl. EuGH GRUR 2006, 233, 235, Rdn. 45 - Standbeutel; EuGH GRUR 2003, 604, 608, Rdn. 62 - Libertel; EuGH WRP 2002, 924, 927, Rdn. 30 - Philips/Remington).

    Im Hinblick auf die verfahrensgegenständlichen Waren ist somit davon auszugehen, dass die angesprochenen Verkehrskreise nicht an eine herkunftskennzeichnende Wirkung von Produktgestaltungen gewöhnt sind (vgl. hierzu EuGH GRUR 2003, 604, 608, Rdn. 65 - Libertel; BGH GRUR 2003, 332, 334 - Abschlussstück; sowie Rohnke, NJW 2005, 1624, 1626).

  • BGH, 24.05.2007 - I ZB 37/04

    Fronthaube

    Auszug aus BPatG, 24.11.2010 - 28 W (pat) 109/09
    Dementsprechend geht die Rechtsprechung davon aus, dass Produktformen trotz Anlegung des gebotenen, großzügigen Prüfungsmaßstabs im Allgemeinen die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt, es sei denn, die Herkunftsfunktion kann anhand besonderer Umstände festgestellt werden (vgl. BGH GRUR 2010, 138, Rdn. 24 f. - ROCHER-Kugel; BGH GRUR 2008, 71, Rdn. 24 - Fronthaube).

    Dies setzt regelmäßig voraus, dass die in einer dreidimensionalen Marke verkörperte Ware erheblich von der Norm bzw. den branchenüblichen Gestaltungsvarianten abweicht - mit anderen Worten, sie darf sich nicht nur in gebräuchlichen bzw. funktionell bedingten Gestaltungsmerkmalen erschöpfen (vgl. EuGH MarkenR 2007, 475 - Develey-Flasche; EuGH MarkenR 2006, 322, 325, Rdn. 26 - Form eines Bonbons; EuGH MarkenR 2004, 224, 229, Rdn. 39 - Waschmitteltabs; BGH GRUR 2010, 138, Rdn. 25 - ROCHER-Kugel; BGH WRP 2008, 107, Rdn. 23 - Fronthaube).

  • BGH, 05.12.2002 - I ZR 91/00

    "Abschlussstück"; Formgestaltung einer Ware als Herkunftshinweis

    Auszug aus BPatG, 24.11.2010 - 28 W (pat) 109/09
    Denn die Verbraucher schließen aus der Form der Ware erfahrungsgemäß nicht auf deren betriebliche Herkunft, sondern ziehen aus ihr lediglich Rückschlüsse auf funktionelle und/oder ästhetische Eigenschaften (vgl. EuGH GRUR Int. 2008, 135, 137, Rdn. 80 - Form einer Kunststoffflasche; BGH GRUR 2006, 679, 681, Rdn. 17 - Porsche Boxter; BGH WRP 2004, 749, 751 - Transformatorengehäuse; BGH GRUR 2003, 332, 334 - Abschlussstück; BGH GRUR 2001, 56, 57 - Likörflasche).

    Im Hinblick auf die verfahrensgegenständlichen Waren ist somit davon auszugehen, dass die angesprochenen Verkehrskreise nicht an eine herkunftskennzeichnende Wirkung von Produktgestaltungen gewöhnt sind (vgl. hierzu EuGH GRUR 2003, 604, 608, Rdn. 65 - Libertel; BGH GRUR 2003, 332, 334 - Abschlussstück; sowie Rohnke, NJW 2005, 1624, 1626).

  • EuGH, 25.10.2007 - C-238/06

    Develey / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale Marke -

    Auszug aus BPatG, 24.11.2010 - 28 W (pat) 109/09
    Denn die Verbraucher schließen aus der Form der Ware erfahrungsgemäß nicht auf deren betriebliche Herkunft, sondern ziehen aus ihr lediglich Rückschlüsse auf funktionelle und/oder ästhetische Eigenschaften (vgl. EuGH GRUR Int. 2008, 135, 137, Rdn. 80 - Form einer Kunststoffflasche; BGH GRUR 2006, 679, 681, Rdn. 17 - Porsche Boxter; BGH WRP 2004, 749, 751 - Transformatorengehäuse; BGH GRUR 2003, 332, 334 - Abschlussstück; BGH GRUR 2001, 56, 57 - Likörflasche).

    Dies setzt regelmäßig voraus, dass die in einer dreidimensionalen Marke verkörperte Ware erheblich von der Norm bzw. den branchenüblichen Gestaltungsvarianten abweicht - mit anderen Worten, sie darf sich nicht nur in gebräuchlichen bzw. funktionell bedingten Gestaltungsmerkmalen erschöpfen (vgl. EuGH MarkenR 2007, 475 - Develey-Flasche; EuGH MarkenR 2006, 322, 325, Rdn. 26 - Form eines Bonbons; EuGH MarkenR 2004, 224, 229, Rdn. 39 - Waschmitteltabs; BGH GRUR 2010, 138, Rdn. 25 - ROCHER-Kugel; BGH WRP 2008, 107, Rdn. 23 - Fronthaube).

  • BGH, 15.12.2005 - I ZB 33/04

    Porsche Boxster

    Auszug aus BPatG, 24.11.2010 - 28 W (pat) 109/09
    Denn die Verbraucher schließen aus der Form der Ware erfahrungsgemäß nicht auf deren betriebliche Herkunft, sondern ziehen aus ihr lediglich Rückschlüsse auf funktionelle und/oder ästhetische Eigenschaften (vgl. EuGH GRUR Int. 2008, 135, 137, Rdn. 80 - Form einer Kunststoffflasche; BGH GRUR 2006, 679, 681, Rdn. 17 - Porsche Boxter; BGH WRP 2004, 749, 751 - Transformatorengehäuse; BGH GRUR 2003, 332, 334 - Abschlussstück; BGH GRUR 2001, 56, 57 - Likörflasche).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 24.11.2010 - 28 W (pat) 109/09
    Für die Beurteilung, ob einer solchen Produktform die erforderliche Unterscheidungskraft zukommt, ist wie bei allen anderen Markenkategorien auf die Hauptfunktion von Marken abzustellen, die darin besteht, die mit ihr beanspruchten Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie dadurch für den Verkehr von denen anderer Anbieter unterscheidbar zu machen (vgl. EuGH GRUR 2006, 233, 235, Rdn. 45 - Standbeutel; EuGH GRUR 2003, 604, 608, Rdn. 62 - Libertel; EuGH WRP 2002, 924, 927, Rdn. 30 - Philips/Remington).
  • EuGH, 08.04.2003 - C-53/01

    Linde

    Auszug aus BPatG, 24.11.2010 - 28 W (pat) 109/09
    Insoweit gelten für dreidimensionale Marken keine strengeren Maßstäbe wie für alle anderen Markenformen (vgl. EuGH GRUR 2003, 514, 517, Rdn. 41 f., 46 - Linde, Winward u. Rado; BGH GRUR 2001, 413, 414 - SWATCH).
  • EuGH, 22.06.2006 - C-24/05

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE RECHTSMITTEL DER AUGUST STORCK KG GEGEN DIE URTEILE DES

    Auszug aus BPatG, 24.11.2010 - 28 W (pat) 109/09
    Dies setzt regelmäßig voraus, dass die in einer dreidimensionalen Marke verkörperte Ware erheblich von der Norm bzw. den branchenüblichen Gestaltungsvarianten abweicht - mit anderen Worten, sie darf sich nicht nur in gebräuchlichen bzw. funktionell bedingten Gestaltungsmerkmalen erschöpfen (vgl. EuGH MarkenR 2007, 475 - Develey-Flasche; EuGH MarkenR 2006, 322, 325, Rdn. 26 - Form eines Bonbons; EuGH MarkenR 2004, 224, 229, Rdn. 39 - Waschmitteltabs; BGH GRUR 2010, 138, Rdn. 25 - ROCHER-Kugel; BGH WRP 2008, 107, Rdn. 23 - Fronthaube).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-456/01

    Henkel / HABM

  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz

  • BGH, 12.07.2001 - I ZR 100/99

    Fabergé; Begriff der Bekanntheit einer Marke

  • BGH, 13.04.2000 - I ZB 6/98

    Likörflasche; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke (Flasche)

  • BGH, 20.11.2003 - I ZB 48/98

    "Transformatorengehäuse"; Schutzfähigkeit einer dreidimensionalen, ein

  • BGH, 14.12.2000 - I ZB 27/98

    SWATCH; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke

  • EuGH, 29.04.2004 - C-371/02

    Björnekulla Fruktindustrier

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