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   BSG, 02.03.2010 - B 12 R 10/09 R   

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https://dejure.org/2010,4839
BSG, 02.03.2010 - B 12 R 10/09 R (https://dejure.org/2010,4839)
BSG, Entscheidung vom 02.03.2010 - B 12 R 10/09 R (https://dejure.org/2010,4839)
BSG, Entscheidung vom 02. März 2010 - B 12 R 10/09 R (https://dejure.org/2010,4839)
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Volltextveröffentlichungen (14)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Versicherungspflicht i.d.Rentenversicherung; Beitragspflicht i.d.Sozialversicherung; Recht der Arbeitsförderung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Selbstständiger Nebenjob ist rentenversicherungspflichtig

  • rente-rentenberater.de (Kurzinformation)

    Selbständige Nebentätigkeit führt möglicherweise zur Versicherungspflicht

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung - arbeitnehmerähnliche Selbständigkeit - Handelsvertreter

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 04.11.2009 - B 12 R 7/08 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht als Selbstständiger - Tätigkeit nur für

    Auszug aus BSG, 02.03.2010 - B 12 R 10/09 R
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Einbeziehung der Klägerin in die Rentenversicherungspflicht bestehen nicht (vgl insoweit die Urteile des Senats vom 4.11.2009, B 12 R 3/08 R, Umdruck, RdNr 12, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen, und B 12 R 7/08 R, Umdruck, RdNr 11, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen, jeweils unter Hinweis auf das Urteil vom 10.5.2006, B 12 RA 2/05 R, SozR 4-2600 § 2 Nr. 8 RdNr 27 ff).

    Dies ergibt eine Auslegung des Begriffs "Auftraggeber" in § 2 Satz 1 Nr. 9 Buchst b SGB VI (vgl zu dem Fall eines Handelsvertreters im Nebenberuf schon Urteil des Senats vom 4.11.2009, B 12 R 7/08 R, Umdruck, RdNr 16 ff, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) .

    b) Eine Auslegung des § 2 Satz 1 Nr. 9 Buchst b SGB VI, die die Verwendung des Begriffs "Auftraggeber" auf Verhältnisse selbstständig Tätiger beschränkt, ist jedoch aus Gründen der (Gesetzes)Systematik geboten (vgl schon Urteil vom 4.11.2009, B 12 R 7/08 R, Umdruck, RdNr 18 ff, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) .

    c) Das vom Senat unter Hinweis auf den Bedeutungszusammenhang der Norm gefundene Auslegungsergebnis ist auch im Hinblick auf den gesetzlichen (Schutz)Zweck geboten (im Einzelnen schon Urteil des Senats vom 4.11.2009, B 12 R 7/08 R, Umdruck, RdNr 22 ff, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) .

  • BSG, 10.05.2006 - B 12 RA 2/05 R

    Rentenversicherung - Entfallen der Versicherungspflicht für arbeitnehmerähnliche

    Auszug aus BSG, 02.03.2010 - B 12 R 10/09 R
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Einbeziehung der Klägerin in die Rentenversicherungspflicht bestehen nicht (vgl insoweit die Urteile des Senats vom 4.11.2009, B 12 R 3/08 R, Umdruck, RdNr 12, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen, und B 12 R 7/08 R, Umdruck, RdNr 11, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen, jeweils unter Hinweis auf das Urteil vom 10.5.2006, B 12 RA 2/05 R, SozR 4-2600 § 2 Nr. 8 RdNr 27 ff).

    Die Feststellungen des LSG zum Inhalt des zugrunde liegenden Handelsvertretervertrags (und seiner tatsächlichen Durchführung) tragen seine Annahme, dass die Klägerin bei der Ausübung dieser Tätigkeit die Rechtsstellung einer Handelsvertreterin im Sinn des Handelsgesetzbuchs (HGB) innehatte, deren Selbstständigkeit darauf beruht, dass sie im Wesentlichen frei ihre Tätigkeit gestalten und ihre Arbeitszeit bestimmen kann (vgl § 84 Abs. 1 Satz 2 HGB; zur Zulässigkeit der Anknüpfung an den Begriff der Selbstständigkeit im HGB vgl Urteil des Senats vom 10.5.2006, aaO, RdNr 14, mwN) .

    Weil die Klägerin als Handelsvertreterin nicht selbst Partei des mit ihrem Kunden (Patienten) zustande kommenden Vertrags geworden ist, kommen diese - entgegen der von ihr im vorinstanzlichen Verfahren vertretenen Auffassung - als Auftraggeber von vornherein nicht in Betracht (zum Erfordernis vertraglicher Beziehungen vgl Urteil des Senats vom 10.5.2006, B 12 RA 2/05 R, SozR 4-2600 § 2 Nr. 8 RdNr 26).

    Der Senat hat im Zusammenhang mit der in § 2 Satz 1 Nr. 9 Buchst a SGB VI geregelten Voraussetzung ausgeführt, dass dieser eine Indizwirkung für die wirtschaftliche Lage des selbstständig Tätigen beigelegt werden dürfe, und darauf hingewiesen, dass die Anknüpfung an die wirtschaftliche Lage des Selbstständigen als Parameter der sozialen Schutzbedürftigkeit von ihm schon früher für zulässig gehalten worden sei (vgl Urteil des Senats vom 10.5.2006, aaO, RdNr 22) .

  • BSG, 04.11.2009 - B 12 R 3/08 R

    Rentenversicherung - Auftraggeber iS von § 2 S 1 Nr 9 Buchst b SGB IV -

    Auszug aus BSG, 02.03.2010 - B 12 R 10/09 R
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Einbeziehung der Klägerin in die Rentenversicherungspflicht bestehen nicht (vgl insoweit die Urteile des Senats vom 4.11.2009, B 12 R 3/08 R, Umdruck, RdNr 12, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen, und B 12 R 7/08 R, Umdruck, RdNr 11, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen, jeweils unter Hinweis auf das Urteil vom 10.5.2006, B 12 RA 2/05 R, SozR 4-2600 § 2 Nr. 8 RdNr 27 ff).

    a) Im Zusammenhang mit der Beurteilung der Rentenversicherungspflicht eines Franchise-Nehmers, der (lediglich) eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt hatte, hat der Senat mit Urteil vom 4.11.2009 (B 12 R 3/08 R, Umdruck, RdNr 17, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) dargelegt, dass dem Begriff "Auftraggeber" in § 2 Satz 1 Nr. 9 Buchst b SGB VI ein eindeutiger Wortsinn nicht zu entnehmen ist.

    Im Hinblick auf die wirtschaftliche Lage des Selbstständigen ist die weitere Voraussetzung der Tätigkeit nur für einen Auftraggeber in gleichem Maße aussagekräftig (vgl Urteil vom 4.11.2009, B 12 R 3/08 R, Umdruck, RdNr 24, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) .

  • BSG, 24.11.2005 - B 12 RA 1/04 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Alleingeschäftsführer bzw

    Auszug aus BSG, 02.03.2010 - B 12 R 10/09 R
    In der Rechtsprechung des Senats ist weiter dargelegt, dass ein unbestimmter (rechtspolitischer) Begriff des arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen im Gesetz selbst keinen Niederschlag gefunden hat und die "Arbeitnehmerähnlichkeit" der betroffenen Selbstständigen notwendig, aber auch stets hinreichend und abschließend in den normativen und allein subsumtionsfähigen Kriterien des § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI zum Ausdruck kommt (Urteil des Senats vom 24.11.2005, B 12 RA 1/04 R, BSGE 95, 275 = SozR 4-2600 § 2 Nr. 7, jeweils RdNr 26) .
  • LSG Baden-Württemberg, 30.06.2004 - L 11 KR 519/04

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht nach § 2 S 1 Nr 9 SGB 6 -

    Auszug aus BSG, 02.03.2010 - B 12 R 10/09 R
    Dieser steht ihm nicht etwa entgegen, wie das LSG und ein Teil der Literatur (vgl Hanau/Eltzschig, NZS 2002, S 281, 286; Fichte, in: Hauck/Noftz, SGB VI, Loseblattausgabe Stand Februar 2010, § 2 RdNr 84, unter Hinweis auf das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 30.6.2004, L 11 KR 519/04 ; Eicher/Haase/Rauschenbach, Die Rentenversicherung im SGB, Loseblattausgabe Stand Juni 2009, § 2 Anm 21) meinen.
  • BSG, 23.11.2005 - B 12 RA 5/03 R

    Rentenversicherung - selbstständiger Lehrer - Beschäftigung von mehreren

    Auszug aus BSG, 02.03.2010 - B 12 R 10/09 R
    Zwar hat der Senat in der Vergangenheit stets die Sonderstellung des § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI betont, die darin besteht, dass er auf bei seinem Inkrafttreten noch nicht Versicherungspflicht begründende Sachverhalte begrenzt ist mit der Folge, dass es im Verhältnis zu den Versicherungspflichttatbeständen der Nummern 1 bis 8 des § 2 Satz 1 SGB VI zu Fällen einer sog Gesetzeskonkurrenz nicht kommen kann (vgl Urteil vom 5.7.2006, B 12 RA 4/05 R, SozR 4-2600 § 2 Nr. 9 RdNr 14; Urteil vom 23.11.2005, B 12 RA 5/03 R, SozR 4-2600 § 231 Nr. 1 RdNr 16) .
  • BSG, 13.09.1979 - 12 RK 26/77

    Beschäftigungsverhältnis - Doppelberufler - Selbständige Erwerbstätigkeit -

    Auszug aus BSG, 02.03.2010 - B 12 R 10/09 R
    Zwar entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) im Rentenversicherungsrecht, dass, wenn nebeneinander verschiedene rentenversicherungsrechtlich bedeutsame Sachverhalte vorliegen, das Bestehen von Versicherungspflicht (oder Versicherungsfreiheit bzw Versicherungsbefreiung) hinsichtlich des einen Sachverhalts grundsätzlich keine Wirkung für den anderen Sachverhalt hat, jeder Sachverhalt mithin, wenn gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, selbstständig zu beurteilen ist und es deshalb zulässigerweise zu Mehrfachversicherungen und mehrfacher Beitragspflicht kommen kann (vgl stellvertretend - zur Rechtslage vor Inkrafttreten des SGB VI - BSG, Urteil vom 13.9.1979, 12 RK 26/77, BSGE 49, 38, 39 f = SozR 2200 § 1227 Nr. 29 S 67, 68 f, mwN; Urteil vom 2.6.1982, 12 RK 66/80, SozR 5800 § 2 Nr. 3; siehe auch - hieran anknüpfend - die Begründung zum Entwurf eines Rentenreformgesetzes 1992, BT-Drucks 11/4124 S 148) .
  • BSG, 05.07.2006 - B 12 RA 4/05 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - für mehrere Auftraggeber tätiger

    Auszug aus BSG, 02.03.2010 - B 12 R 10/09 R
    Zwar hat der Senat in der Vergangenheit stets die Sonderstellung des § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI betont, die darin besteht, dass er auf bei seinem Inkrafttreten noch nicht Versicherungspflicht begründende Sachverhalte begrenzt ist mit der Folge, dass es im Verhältnis zu den Versicherungspflichttatbeständen der Nummern 1 bis 8 des § 2 Satz 1 SGB VI zu Fällen einer sog Gesetzeskonkurrenz nicht kommen kann (vgl Urteil vom 5.7.2006, B 12 RA 4/05 R, SozR 4-2600 § 2 Nr. 9 RdNr 14; Urteil vom 23.11.2005, B 12 RA 5/03 R, SozR 4-2600 § 231 Nr. 1 RdNr 16) .
  • BSG, 02.06.1982 - 12 RK 66/80

    Versicherungsfreiheit; Beamter; Beamtenverhältnis; Versicherungspflicht

    Auszug aus BSG, 02.03.2010 - B 12 R 10/09 R
    Zwar entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) im Rentenversicherungsrecht, dass, wenn nebeneinander verschiedene rentenversicherungsrechtlich bedeutsame Sachverhalte vorliegen, das Bestehen von Versicherungspflicht (oder Versicherungsfreiheit bzw Versicherungsbefreiung) hinsichtlich des einen Sachverhalts grundsätzlich keine Wirkung für den anderen Sachverhalt hat, jeder Sachverhalt mithin, wenn gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, selbstständig zu beurteilen ist und es deshalb zulässigerweise zu Mehrfachversicherungen und mehrfacher Beitragspflicht kommen kann (vgl stellvertretend - zur Rechtslage vor Inkrafttreten des SGB VI - BSG, Urteil vom 13.9.1979, 12 RK 26/77, BSGE 49, 38, 39 f = SozR 2200 § 1227 Nr. 29 S 67, 68 f, mwN; Urteil vom 2.6.1982, 12 RK 66/80, SozR 5800 § 2 Nr. 3; siehe auch - hieran anknüpfend - die Begründung zum Entwurf eines Rentenreformgesetzes 1992, BT-Drucks 11/4124 S 148) .
  • LSG Baden-Württemberg, 01.02.2011 - L 11 R 2461/10

    Rentenversicherungspflicht eines selbständigen Versicherungsvermittlers -

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Einbeziehung des Klägers in die Rentenversicherungspflicht bestehen nicht (vgl ua BSG, Urteil vom 2. März 2010, B 12 R 10/09 R, juris).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des BSG im Rentenversicherungsrecht, dass, wenn nebeneinander verschiedene rentenversicherungsrechtlich bedeutsame Sachverhalte vorliegen, das Bestehen von Versicherungspflicht (oder Versicherungsfreiheit bzw Versicherungsbefreiung) hinsichtlich des einen Sachverhalts grundsätzlich keine Wirkung für den anderen Sachverhalt hat, jeder Sachverhalt mithin, wenn gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, selbstständig zu beurteilen ist und es deshalb zulässigerweise zu Mehrfachversicherungen und mehrfacher Beitragspflicht kommen kann (BSG, Urteile vom 4. November 2009, B 12 R 7/08 R, und 2. März 2010, B 12 R 10/09, beide veröffentlicht in juris).

  • SG Magdeburg, 18.11.2020 - S 1 KA 25/18

    Vertragsarztrecht - Medizinisches Versorgungszentrum - Anspruch auf Erteilung der

    Sie ist Arbeitgeberin der ärztlichen und nichtärztlichen Arbeitnehmer (vgl. BAG, Urteil vom 30.10.2008 a. a. O., Rn 24 ff.; BSG, Urteil vom 27.07.2011 - B 12 R 10/09 R, Rn 18, zitiert nach juris), ist Inhaberin der notwendigen vertragsärztlichen Anstellungsgenehmigungen für die Ärzte und außerdem verpflichtet, den Bereitschaftsdienst zu stellen (BSG, Urteil vom 11.12.2013, a. a. O.).
  • BSG, 17.03.2010 - B 12 R 28/09 B
    Der Senat hat die von der Klägerin als klärungsbedürftig und entscheidungserheblich angesehenen Rechtsfragen mit seinen Urteilen vom 4.11.2009 (B 12 R 3/08 R und B 12 R 7/08 R, SGb 2010, 24, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) und vom 2.3.2010 (B 12 R 10/09 R) bereits entschieden.
  • BSG, 10.11.2011 - B 12 R 11/11 B
    Er hätte jedoch zusätzlich darlegen müssen, dass sich aus der bisherigen, vom Kläger zum Teil zitierten Rechtsprechung des Senats zur Versicherungspflicht nach § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI (vgl BSGE 95, 275 = SozR 4-2600 § 2 Nr. 5; BSGE 95, 275 = SozR 4-2600 § 2 Nr. 7; SozR 4-2600 § 2 Nr. 8 und 13 sowie Urteil vom 2.3.2010 - B 12 R 10/09 R -, USK 2010-9) keine Antwort auf die gestellte Frage entnehmen lässt.
  • VG Köln, 02.12.2014 - 7 K 50/14

    Grundsätzliche Beitragspflicht aller Mitglieder des Versorgungswerks der

    vgl. BSG, Urteil vom 02.03.2010 - B 12 R 10/09 R -, m.w.N.
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