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   BSG, 05.08.2003 - B 12 RA 5/03 B   

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BSG, 05.08.2003 - B 12 RA 5/03 B (https://dejure.org/2003,14145)
BSG, Entscheidung vom 05.08.2003 - B 12 RA 5/03 B (https://dejure.org/2003,14145)
BSG, Entscheidung vom 05. August 2003 - B 12 RA 5/03 B (https://dejure.org/2003,14145)
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 05.08.2003 - B 12 RA 5/03 B
    Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) ist erforderlich, die grundsätzliche Rechtsfrage klar zu formulieren und aufzuzeigen, dass sie über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besitzt (BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11 und 39) sowie klärungsbedürftig und klärungsfähig ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65), also im Falle der Revisionszulassung entscheidungserheblich wäre (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 54).

    Für die Darlegung verfassungsrechtlicher Bedenken gegen Regelungen, auf die das Berufungsgericht seine Entscheidung gestützt hat, genügt daher die undifferenzierte Behauptung der Verfassungswidrigkeit nicht (vgl. Beschluss des Senats vom 29. September 1994, 12 BK 62/94, Juris-Nr. KSRE039950517 mit Hinweis auf BSG in SozR 1500 § 160a Nr. 11).

    Soweit - sinngemäß - ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG gerügt wird, bedarf es insbesondere einer Benennung der für eine Gleichbehandlung wesentlichen Sachverhaltsmerkmale (BSG Beschluss vom 25. Februar 1991, 9b BAr 20/90, Juris-Nr. KSRE007831414 ) sowie der Darlegung, worin konkret Ungleichbehandlung und Willkür erblickt werden (BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11).

  • BSG, 12.10.2000 - B 12 RA 2/99 R

    Versicherungspflicht selbständiger Lehrer in der Rentenversicherung

    Auszug aus BSG, 05.08.2003 - B 12 RA 5/03 B
    Zwar hat das BSG bislang noch keine Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit der Versicherungspflicht von Hebammen (§ 2 Satz 1 Abs. 1 Nr. 3 SGB VI) getroffen, wohl aber zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Versicherungspflicht von selbstständigen Lehrern (§ 2 Satz 1 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI, vgl. BSG SozR 3-2600 § 2 Nr. 5).

    Dies gilt hier umso mehr, als das BSG die Stellung von selbstständigen Lehrern im Erwerbsleben ausdrücklich als mit derjenigen von selbstständigen Pflegepersonen und Hebammen vergleichbar und es daher als sachlich gerechtfertigt angesehen hat, speziell für diesen Personenkreis eine Versicherungspflicht anzuordnen, weil sie ähnlich abhängig beschäftigten Arbeitnehmern schutzbedürftig sind (BSG SozR 3-2600 § 2 Nr. 5 S. 33).

  • BSG, 22.04.1997 - 11 BAr 3/97

    Unbestimmte Rechtsbegriffe - Konkretisierung - Grundrecht - Darlegungslast

    Auszug aus BSG, 05.08.2003 - B 12 RA 5/03 B
    Soweit die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache aus einer Verletzung von Normen des Grundgesetzes (GG) abgeleitet wird, werden zudem substantielle Ausführungen dazu verlangt, worin die Beschwerdeführerin die für einen Grundrechtsverstoß wesentlichen Sachverhaltsmerkmale erblickt (BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 23; vgl. auch BVerfG SozR 1500 § 160a Nr. 45).
  • BSG, 31.05.1990 - 10 BKg 4/90

    Verstoß gegen die Sollvorschriften des § 134 S. 2 und § 135 SGG als

    Auszug aus BSG, 05.08.2003 - B 12 RA 5/03 B
    Auch wenn die grundsätzliche Bedeutung - wie hier - allein auf einen Verfassungsverstoß gestützt wird, mindert dies nämlich die Darlegungspflicht nicht (BSG in SozR 3-1500 § 160 Nr. 1).
  • BSG, 12.07.1985 - 7 BAr 114/84

    Abweichung - Divergenzfrage - Bedeutung der Rechtssache - Rechtliche Begründung -

    Auszug aus BSG, 05.08.2003 - B 12 RA 5/03 B
    Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) ist erforderlich, die grundsätzliche Rechtsfrage klar zu formulieren und aufzuzeigen, dass sie über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besitzt (BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11 und 39) sowie klärungsbedürftig und klärungsfähig ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65), also im Falle der Revisionszulassung entscheidungserheblich wäre (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 54).
  • BSG, 25.09.1975 - 12 BJ 94/75

    Revision - Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - Rentenwiedergewährung - Dritte

    Auszug aus BSG, 05.08.2003 - B 12 RA 5/03 B
    Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) ist erforderlich, die grundsätzliche Rechtsfrage klar zu formulieren und aufzuzeigen, dass sie über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besitzt (BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11 und 39) sowie klärungsbedürftig und klärungsfähig ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65), also im Falle der Revisionszulassung entscheidungserheblich wäre (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 54).
  • BFH, 21.11.2000 - IV B 153/99

    Quotelung des Freibetrages - Verfassungswidrige Regelung - Grundsätzliche

    Auszug aus BSG, 05.08.2003 - B 12 RA 5/03 B
    Vielmehr muss unter Einbeziehung der einschlägigen Literatur und Rechtsprechung - insbesondere des Bundesverfassungsgerichts - im Einzelnen aufgezeigt werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Verfassungsmäßigkeit umstritten ist (BSG Beschluss vom 11. November 1993, 6 BKa 15/92, Juris-Nr. KSRE040673418 ; ebenso BFH Beschlüsse vom 10. März 1992, VII B 250/91, BFH/NV 1992, 771 und vom 21. November 2000, IV B 153/99, Juris-Nr. STRE200150062 ).
  • BSG, 11.11.1993 - 6 BKa 15/92

    Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde - Unzureichende Begründung der

    Auszug aus BSG, 05.08.2003 - B 12 RA 5/03 B
    Vielmehr muss unter Einbeziehung der einschlägigen Literatur und Rechtsprechung - insbesondere des Bundesverfassungsgerichts - im Einzelnen aufgezeigt werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Verfassungsmäßigkeit umstritten ist (BSG Beschluss vom 11. November 1993, 6 BKa 15/92, Juris-Nr. KSRE040673418 ; ebenso BFH Beschlüsse vom 10. März 1992, VII B 250/91, BFH/NV 1992, 771 und vom 21. November 2000, IV B 153/99, Juris-Nr. STRE200150062 ).
  • BSG, 29.09.1994 - 12 BK 62/94

    Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Vorliegen

    Auszug aus BSG, 05.08.2003 - B 12 RA 5/03 B
    Für die Darlegung verfassungsrechtlicher Bedenken gegen Regelungen, auf die das Berufungsgericht seine Entscheidung gestützt hat, genügt daher die undifferenzierte Behauptung der Verfassungswidrigkeit nicht (vgl. Beschluss des Senats vom 29. September 1994, 12 BK 62/94, Juris-Nr. KSRE039950517 mit Hinweis auf BSG in SozR 1500 § 160a Nr. 11).
  • BFH, 10.03.1992 - VII B 250/91

    Ungleichbehandlung von Personenkraftwagen mit Selbstzündemotor, Dieselbetrieb,

    Auszug aus BSG, 05.08.2003 - B 12 RA 5/03 B
    Vielmehr muss unter Einbeziehung der einschlägigen Literatur und Rechtsprechung - insbesondere des Bundesverfassungsgerichts - im Einzelnen aufgezeigt werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Verfassungsmäßigkeit umstritten ist (BSG Beschluss vom 11. November 1993, 6 BKa 15/92, Juris-Nr. KSRE040673418 ; ebenso BFH Beschlüsse vom 10. März 1992, VII B 250/91, BFH/NV 1992, 771 und vom 21. November 2000, IV B 153/99, Juris-Nr. STRE200150062 ).
  • BSG, 25.02.1991 - 9b BAr 20/90
  • BSG, 28.10.2010 - B 13 R 229/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Für die Darlegung verfassungsrechtlicher Bedenken gegen die Regelungen, auf die das Berufungsgericht seine Entscheidung gestützt hat, muss unter Einbeziehung der einschlägigen Literatur und Rechtsprechung - insbesondere des BVerfG, aber auch des BSG - im Einzelnen aufgezeigt werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Verfassungsmäßigkeit umstritten ist (vgl BSG vom 22.8.1975 - BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG vom 5.8.2003 - B 12 RA 5/03 B - Juris RdNr 6; BSG vom 8.12.2008 - B 12 R 38/07 B - Juris RdNr 7).
  • BSG, 08.12.2008 - B 12 R 38/07 B

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung auf Antrag in der gesetzlichen

    Vielmehr muss unter Einbeziehung der einschlägigen Literatur und Rechtsprechung - insbesondere des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), aber auch des BSG - im Einzelnen aufgezeigt werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Verfassungsmäßigkeit umstritten ist (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 11, sowie Beschluss des Senats vom 5.8.2003, B 12 RA 5/03 B mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.04.2004 - L 13 RA 2681/02

    Rentenversicherung - Befreiung nach § 231 Abs 6 SGB 6 - Versicherungspflicht -

    Die Pflichtversicherung bestimmter selbständig tätiger Personenkreise ist im Grundsatz verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. für selbständige Künstler Bundessozialgericht - BSG - SozR 3-5425 § 1 Nr. 2; für selbständig tätige Lehrer BSG Soz R 3-2600 § 2 Nr. 5; für den hier einschlägigen Personenkreis der Hebammen eingehend Landessozialgericht Berlin, Urteil vom 26. Oktober 2000 - L 8 RA 136/98 - veröffentlicht in Juris, Revision beim BSG B 12 RA 5/01 R ohne Entscheidung erledigt; Urteil des Bayerischen Landessozialgericht vom 13. März 2003 - L 14 RA 232/02; Beschluss des BSG vom 5. August 2003 - B 12 RA 5/03 B, jeweils veröffentlicht in Juris).

    Dass - wie für die Klägerin behauptet - an die Glaubhaftmachung der Unkenntnis geringe Anforderungen gestellt worden sein mögen, kann nicht das Begehren der Klägerin nach Entlassung aus ihrem Versicherungsverhältnis rechtfertigen (vgl. auch zu alledem nochmals Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 13. März 2003 - L 14 RA 232/03; die Beschwerde hiergegen zurückweisender Beschluss des BSG vom 5. August 2003 - B 12 RA 5/03 B; jeweils veröffentlicht in Juris).

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