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   BSG, 06.04.2022 - B 6 KA 28/21 B   

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BSG, 06.04.2022 - B 6 KA 28/21 B (https://dejure.org/2022,15642)
BSG, Entscheidung vom 06.04.2022 - B 6 KA 28/21 B (https://dejure.org/2022,15642)
BSG, Entscheidung vom 06. April 2022 - B 6 KA 28/21 B (https://dejure.org/2022,15642)
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    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3 ; SGG § 153 Abs. 4
    Vertragsärztliche Honorarrückforderung; Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Verletzung einer Anhörungspflicht (vorliegend verneint)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.10.2017 - L 7 KA 50/13

    Vertragsärztliche Vergütung - sachlich-rechnerische Richtigstellung -

    Auszug aus BSG, 06.04.2022 - B 6 KA 28/21 B
    Der Senat halte nach erneuter Prüfung an der Beweiswürdigung fest, die er seinem rechtskräftigen Urteil vom 18.10.2017 im Vorprozess der Beteiligten ( L 7 KA 50/13) wegen vergleichswidrigen Verhaltens in den Quartalen 1/2006 bis 4/2007 zugrunde gelegt habe (die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin wurde durch Beschluss des BSG vom 16.5.2018 - B 6 KA 4/18 B - zurückgewiesen) .

    Das LSG ist der Beweiswürdigung des SG , das sich den Ergebnissen der Beweisaufnahme aus dem Vorprozess und der Glaubwürdigkeitsbeurteilung zur Person des Zeugen S im Vorprozess ( L 7 KA 50/13) angeschlossen hatte, ebenfalls vollumfänglich gefolgt.

    Bereits das SG hat nach Beiziehung der Vorprozessakte ( L 7 KA 50/13) die Klägerin auf die Urteilsgründe des Vorprozesses und ausdrücklich auf die Beiziehung dieser Gerichtsakte hingewiesen.

    Ihren Berufungsschriftsatz - wie auch ihre weiteren Ausführungen - hat die Klägerin maßgeblich mit der protokollierten Zeugenaussage des Zeugen S aus der Anlage der Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des LSG vom 18.10.2017 ( L 7 KA 50/13) begründet.

    Das LSG hat mit Verfügung vom 14.5.2020 die Klägerin informiert, dass "im Lichte des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens L 7 KA 50/13" sich der Senat wohl an dem Ergebnis der Beweisaufnahme im vorangegangenen Verfahren orientieren werde.

  • BSG, 28.11.2007 - B 11a/7a AL 14/07 R

    Geltung der Grundsätze der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme für die

    Auszug aus BSG, 06.04.2022 - B 6 KA 28/21 B
    a) § 117 SGG enthält den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme, indem dort geregelt wird, dass das Gericht in der mündlichen Verhandlung Beweis erhebt, soweit die Beweiserhebung nicht einen besonderen Termin erfordert (vgl BSG SozR 4-1500 § 128 Nr. 7) .

    Der maßgebliche Gesichtspunkt ist der in § 117 SGG verankerte gebotene Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme, der über § 153 Abs. 1 SGG auch für das Berufungsgericht gilt (vgl BSG SozR 4-1500 § 128 Nr. 7 RdNr 11) .

  • BSG, 31.03.2004 - B 4 RA 224/03 B

    Verwertung einer nicht in den Prozess eingeführten Urkunde - Unmittelbarkeit der

    Auszug aus BSG, 06.04.2022 - B 6 KA 28/21 B
    Wenn sich das Gericht auf Tatsachen oder Beweisergebnisse stützen will, die es einer beigezogenen Akte aus einem anderen Verfahren entnimmt, so hat es die Beteiligten zuvor über die Aktenbeiziehung zu unterrichten und auf die Absicht hinzuweisen, diese Urkunden als Beweismittel zu verwerten (vgl BSG SozR 4-1500 § 118 Nr. 1 RdNr 4 f; BSG vom 19.1.2005 - B 11a/11 AL 215/04 B - juris RdNr 9) .

    Die Unterrichtung muss spätestens in der mündlichen Verhandlung erfolgen (vgl BSG SozR 4-1500 § 118 Nr. 1 RdNr 4).

  • BSG, 03.04.2019 - B 6 KA 4/18 R

    Zulassungsentziehung wegen Verfehlung außerhalb des Kernbereichs der

    Auszug aus BSG, 06.04.2022 - B 6 KA 28/21 B
    Insbesondere dürfen auch bestandskräftige Entscheidungen anderer Gerichte sowie Ergebnisse staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen verwertet werden (vgl BSGE 128, 26 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 36, RdNr 24; BSG SozR 4-2500 § 106a Nr. 18 RdNr 27) .
  • BSG, 08.09.2010 - B 11 AL 4/09 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Verfügbarkeit - Erreichbarkeit des

    Auszug aus BSG, 06.04.2022 - B 6 KA 28/21 B
    b) Eine erneute Zeugenvernehmung muss erfolgen, wenn ein Beteiligter die unmittelbare Zeugenvernehmung beantragt hat (vgl BSG vom 8.9.2010 - B 11 AL 4/09 R - juris).
  • BSG, 29.08.2006 - B 13 R 37/06 B

    Zurückweisung der Berufung durch Beschluss, Anhörung Beteiligter

    Auszug aus BSG, 06.04.2022 - B 6 KA 28/21 B
    Die Anhörungspflicht nach § 153 Abs. 4 Satz 2 SGG ist Ausdruck des verfassungsrechtlichen Gebots des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG ) , das bei Anwendung des vereinfachten Verfahrens im Berufungsrechtszug nicht verkürzt werden darf (vgl BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 5 RdNr 5; BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 4 S 11 f mwN) .
  • BSG, 17.09.1997 - 6 RKa 97/96

    Anhörung vor Zurückweisung der Berufung

    Auszug aus BSG, 06.04.2022 - B 6 KA 28/21 B
    Die Anhörungspflicht nach § 153 Abs. 4 Satz 2 SGG ist Ausdruck des verfassungsrechtlichen Gebots des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG ) , das bei Anwendung des vereinfachten Verfahrens im Berufungsrechtszug nicht verkürzt werden darf (vgl BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 5 RdNr 5; BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 4 S 11 f mwN) .
  • BSG, 17.06.2020 - B 5 R 1/20 B

    Rente wegen voller Erwerbsminderung

    Auszug aus BSG, 06.04.2022 - B 6 KA 28/21 B
    Diese Vorschrift, die im Berufungsverfahren gemäß § 153 Abs. 1 SGG auch für Beschlussverfahren nach § 153 Abs. 4 SGG gilt, ist Ausdruck des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs, der gebietet, dass die an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten Gelegenheit haben, zu den für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen und Beweisergebnissen Stellung zu nehmen (stRspr; vgl nur BSG vom 24.10.2013 - B 13 R 209/13 B - juris RdNr 7 f; BSG vom 17.6.2020 - B 5 R 1/20 B - juris RdNr 4) .
  • BSG, 25.05.2011 - B 12 KR 81/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Zurückweisung der Berufung

    Auszug aus BSG, 06.04.2022 - B 6 KA 28/21 B
    Das LSG muss den Beteiligten dann vor der Beschlussfassung erneut Gelegenheit zur Stellungnahme geben und sie darauf hinweisen, dass das Gericht dem neuen Vorbringen, insbesondere Beweisanträgen nicht zu folgen beabsichtigt, sondern am Verfahren nach § 153 Abs. 4 Satz 1 SGG festhält (vgl BSG SozR 4-1500 § 153 Nr Leitsatz 2 und RdNr 6 f; BSG Beschluss vom 25.5.2011 - B 12 KR 81/10 B - juris RdNr 8 mwN) .
  • BSG, 15.10.2021 - B 5 R 152/21 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im

    Auszug aus BSG, 06.04.2022 - B 6 KA 28/21 B
    Hat ein Beteiligter mangels Unterrichtung über die Aktenbeiziehung keine ausreichende Gelegenheit gehabt, so ist § 128 Abs. 2 SGG und zugleich auch der in Art. 103 Abs. 1 GG garantierte und in § 62 SGG konkretisierte Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (vgl BSG vom 15.10.2021 - B 5 R 152/21 B - juris RdNr 7).
  • BSG, 18.02.1988 - 6 RKa 24/87

    Glaubwürdigkeitsbeurteilung - Zweitinstanzliches Gericht - Erstinstanzliches

  • BSG, 24.10.2013 - B 13 R 209/13 B

    Rechtliches Gehör - berufskundliche Sachkunde - Äußerungsmöglichkeit des Klägers

  • BSG, 16.05.2018 - B 6 KA 4/18 B

    Wegfall eines Honoraranspuchs für erbrachte Dialyseleistungen

  • BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 215/04 B
  • BSG, 15.05.1963 - 6 RKa 1/62
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