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   BSG, 07.06.1999 - B 7 AL 264/98 B   

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https://dejure.org/1999,5105
BSG, 07.06.1999 - B 7 AL 264/98 B (https://dejure.org/1999,5105)
BSG, Entscheidung vom 07.06.1999 - B 7 AL 264/98 B (https://dejure.org/1999,5105)
BSG, Entscheidung vom 07. Juni 1999 - B 7 AL 264/98 B (https://dejure.org/1999,5105)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abstrakte Klärungsbedürftigkeit und konkrete Klärungsfähigkeit sowie Breitenwirkung einer Rechtsfrage als Voraussetzung für die Annahme einer grundsätzlichen Bedeutung - Einordnung einer Zahlungsaufforderung als Mahnung im Sinne des § 3 Abs. 3 ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtbarkeit einer Zahlungsaufforderung der Bundesanstalt für Arbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 07.06.1999 - B 7 AL 264/98 B
    Der Beschwerdeführer muß daher anhand des anwendbaren Rechts sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung - ggf sogar des Schrifttums - angeben, welche Rechtsfragen sich stellen, daß diese Rechtsfragen noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung dieser Rechtsfragen aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und daß das angestrebte Revisionsverfahren eine Klärung erwarten läßt (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nrn 7, 11, 13, 31, 39, 59 und 65).
  • BSG, 05.08.1997 - 11 BAr 95/97

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Notwendigkeit der hinreichenden Aussicht auf

    Auszug aus BSG, 07.06.1999 - B 7 AL 264/98 B
    Ohnedies hat der 11. Senat des BSG bereits in einer Entscheidung vom 5. August 1997 (11 BAr 95/97, unveröffentlicht) ausgeführt, daß es sich bei einer Zahlungsaufforderung, wie sie dem Kläger wohl zugegangen ist, um eine Mahnung iS des § 3 Abs. 3 Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG) handelt, die als unselbständige Vorbereitungshandlung zur Vollstreckungsanordnung (§ 3 Abs. 4 VwVG) oder zu den eigentlichen Vollstreckungshandlungen nicht anfechtbar ist.
  • BSG, 04.03.2021 - B 11 AL 5/20 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung zu Unrecht erbrachter

    Mit ihr war keine weitergehende Regelungsabsicht der Beklagten im Sinne einer verbindlichen Entscheidung verbunden (vgl BSG vom 5.8.1997 - 11 BAr 95/97 - juris RdNr 6; BSG vom 7.6.1999 - B 7 AL 264/98 B - juris RdNr 7; BSG vom 7.10.2004 - B 11 AL 43/03 R - juris RdNr 19; BFH vom 30.9.2002 - VII S 16/02 - juris RdNr 8; vgl Kopp in Kopp/Ramsauer, VwVfG, 21. Aufl 2020, § 53 RdNr 30 sowie § 35 RdNr 106 mwN).
  • BSG, 02.11.2012 - B 4 AS 97/11 R

    Erstattung von Vorverfahrenskosten nach § 63 SGB 10 - Zulässigkeit des

    Es kann deshalb unentschieden bleiben, ob die Rechtsprechung des BSG, dass die Geltendmachung einer Forderung selbst durch Mahnung kein Verwaltungsakt sei (vgl BSG Beschluss vom 5.8.1997 - 11 BAr 95/97 - juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 7.6.1999 - B 7 AL 264/98 B - juris RdNr 8) auch Fallgestaltungen erfasst, bei denen die Mahnung durch eine unzuständige Behörde erfolgt (hierzu BSG Urteil vom 26.5.2011 - B 14 AS 54/10 R - BSGE 108, 229 = SozR 4-4200 § 44b Nr. 3, jeweils RdNr 18 ff) .
  • BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 54/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Festsetzung von Mahngebühren - Verwaltungsakt

    Etwas anderes ergibt sich nicht aus der bisherigen Revisionsrechtsprechung, denn das Bundessozialgericht (BSG) hat bislang lediglich entschieden, dass die Mahnung selbst kein Verwaltungsakt sei, ohne dass die Erhebung einer Gebühr für diese Mahnung Gegenstand der Verfahren gewesen wäre (vgl BSG Beschluss vom 5.8.1997 - 11 BAr 95/97 - juris RdNr 6; Beschluss vom 7.6.1999 - B 7 AL 264/98 B - juris RdNr 7; dem folgend Bundesfinanzhof Beschluss vom 30.9.2002 - VII S 16/02 - juris RdNr 8) .
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