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   BSG, 07.07.2020 - B 12 R 28/18 R   

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https://dejure.org/2020,18467
BSG, 07.07.2020 - B 12 R 28/18 R (https://dejure.org/2020,18467)
BSG, Entscheidung vom 07.07.2020 - B 12 R 28/18 R (https://dejure.org/2020,18467)
BSG, Entscheidung vom 07. Juli 2020 - B 12 R 28/18 R (https://dejure.org/2020,18467)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 SGB 4, § 69 Abs 2 SGB 4, § 76 SGB 4, § 240 Abs 1 S 1 AO 1977
    Berechnung von Säumniszuschlägen im Sozialversicherungsrecht

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Berechnung von Säumniszuschlägen auf Beitragsnachforderungen in der Sozialversicherung; Anforderungen an die Ermittlung des Gesamtbetrags bei Fälligkeit der rückständigen Beiträge in verschiedenen Monaten; Anwendung der Abrundungsvorschrift nach ...

  • rewis.io

    Berechnung von Säumniszuschlägen im Sozialversicherungsrecht - Verfassungsmäßigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Berechnung von Säumniszuschlägen im Sozialversicherungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Dr. S. R. ./. Deutsche Rentenversicherung Bund

    Beitragsrecht, Rentenversicherung

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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 3/11 R

    Krankenversicherung - freiwillig Versicherter - Verfassungsmäßigkeit von erhöhten

    Auszug aus BSG, 07.07.2020 - B 12 R 28/18 R
    Es soll sichergestellt werden, dass die Sozialversicherungsträger über die fälligen Beiträge verfügen, um ihren Leistungspflichten nachkommen zu können (BSG Urteil vom 12.12.2018 - B 12 R 15/18 R - BSGE 127, 125 = SozR 4-2400 § 24 Nr. 8, RdNr 17; BSG Urteil vom 29.8.2012 - B 12 KR 3/11 R - BSGE 111, 268 = SozR 4-2400 § 24 Nr. 7, RdNr 25) .

    Auf die mangelnde Vergleichbarkeit zwischen säumigen Steuerschuldnern und säumigen Beitragsschuldnern wegen unterschiedlicher rechtlicher Ordnungsbereiche und systematischer sowie sozialgeschichtlicher Zusammenhänge hat der Senat bereits in früheren Entscheidungen hingewiesen (Urteil vom 29.8.2012 - B 12 KR 3/11 R - BSGE 111, 268 = SozR 4-2400 § 24 Nr. 7, RdNr 22; zu weiteren Unterschieden vgl auch Urteil vom 17.5.2001 - B 12 KR 32/00 R - BSGE 88, 146, 153 = SozR 3-2400 § 24 Nr. 4 S 16) .

    Der Senat hat bereits in einer Entscheidung vom 29.8.2012 (B 12 KR 3/11 R - BSGE 111, 268 = SozR 4-2400 § 24 Nr. 7, RdNr 25 unter Hinweis auf BVerfG Urteil vom 10.6.2009 - 1 BvR 706/08 ua - BVerfGE 123, 186, 264 f = SozR 4-2500 § 6 Nr. 8 RdNr 233 mwN) darauf hingewiesen, dass es sich bei der oben dargestellten "Doppelfunktion" der Säumniszuschläge zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit und finanziellen Stabilität der Sozialversicherung um einen überragend wichtigen Gemeinwohlbelang und ein legitimes gesetzgeberisches Ziel handelt.

  • BSG, 12.12.2018 - B 12 R 15/18 R

    Erhebung von Säumniszuschlägen auf nachgeforderte Sozialversicherungsbeiträge für

    Auszug aus BSG, 07.07.2020 - B 12 R 28/18 R
    Es soll sichergestellt werden, dass die Sozialversicherungsträger über die fälligen Beiträge verfügen, um ihren Leistungspflichten nachkommen zu können (BSG Urteil vom 12.12.2018 - B 12 R 15/18 R - BSGE 127, 125 = SozR 4-2400 § 24 Nr. 8, RdNr 17; BSG Urteil vom 29.8.2012 - B 12 KR 3/11 R - BSGE 111, 268 = SozR 4-2400 § 24 Nr. 7, RdNr 25) .

    Auch unter Berücksichtigung der vom BFH geäußerten schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Zweifel an der Höhe von Nachzahlungszinsen (Beschluss vom 25.4.2018 - IX B 21/18 - BFHE 260, 431 = BStBl II 2018, 415; vgl hierzu bereits Senatsurteil vom 12.12.2018 - B 12 R 15/18 R - BSGE 127, 125 = SozR 4-2400 § 24 Nr. 8, RdNr 17) hat der Senat keinen Anlass, die Verfassungsmäßigkeit des § 24 SGB IV in Frage zu stellen.

  • BFH, 25.04.2018 - IX B 21/18

    BFH zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit der Nachzahlungszinsen

    Auszug aus BSG, 07.07.2020 - B 12 R 28/18 R
    Auch unter Berücksichtigung der vom BFH geäußerten schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Zweifel an der Höhe von Nachzahlungszinsen (Beschluss vom 25.4.2018 - IX B 21/18 - BFHE 260, 431 = BStBl II 2018, 415; vgl hierzu bereits Senatsurteil vom 12.12.2018 - B 12 R 15/18 R - BSGE 127, 125 = SozR 4-2400 § 24 Nr. 8, RdNr 17) hat der Senat keinen Anlass, die Verfassungsmäßigkeit des § 24 SGB IV in Frage zu stellen.
  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform

    Auszug aus BSG, 07.07.2020 - B 12 R 28/18 R
    Der Senat hat bereits in einer Entscheidung vom 29.8.2012 (B 12 KR 3/11 R - BSGE 111, 268 = SozR 4-2400 § 24 Nr. 7, RdNr 25 unter Hinweis auf BVerfG Urteil vom 10.6.2009 - 1 BvR 706/08 ua - BVerfGE 123, 186, 264 f = SozR 4-2500 § 6 Nr. 8 RdNr 233 mwN) darauf hingewiesen, dass es sich bei der oben dargestellten "Doppelfunktion" der Säumniszuschläge zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit und finanziellen Stabilität der Sozialversicherung um einen überragend wichtigen Gemeinwohlbelang und ein legitimes gesetzgeberisches Ziel handelt.
  • BSG, 17.05.2001 - B 12 KR 32/00 R

    Einzugsstelle - Feststellung der Konkursforderung durch Verwaltungsakt -

    Auszug aus BSG, 07.07.2020 - B 12 R 28/18 R
    Auf die mangelnde Vergleichbarkeit zwischen säumigen Steuerschuldnern und säumigen Beitragsschuldnern wegen unterschiedlicher rechtlicher Ordnungsbereiche und systematischer sowie sozialgeschichtlicher Zusammenhänge hat der Senat bereits in früheren Entscheidungen hingewiesen (Urteil vom 29.8.2012 - B 12 KR 3/11 R - BSGE 111, 268 = SozR 4-2400 § 24 Nr. 7, RdNr 22; zu weiteren Unterschieden vgl auch Urteil vom 17.5.2001 - B 12 KR 32/00 R - BSGE 88, 146, 153 = SozR 3-2400 § 24 Nr. 4 S 16) .
  • BSG, 04.03.2021 - B 11 AL 5/20 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung zu Unrecht erbrachter

    Hieraus ergibt sich eine Verpflichtung des Sozialversicherungsträgers, die Durchsetzung eines Erstattungsanspruchs rechtzeitig und vollständig zu betreiben (vgl allgemein zum Grundsatz der rechtzeitigen und vollständigen Einnahmeerhebung: BSG vom 7.7.2000 - B 12 R 28/18 R - juris RdNr 14, zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2023 - L 2 BA 55/23

    Abhängige Beschäftigung; Bauhelfer; Beitragshinterziehung; Betriebsprüfung;

    (2) Demgegenüber weist die Rechtsprechung überwiegend den prüfenden Rentenversicherungsträgern auch die Befugnis und die Aufgabe zu, bei der Ermittlung von Beitragsrückständen im Rahmen von Betriebsprüfungen zugleich auch daran anknüpfende Säumniszuschläge festzusetzen (vgl. etwa BSG, Urteil vom 7. Juli 2020 - B 12 R 28/18 R -, SozR 4-2400 § 24 Nr. 9; vgl. etwa auch BSG, Urteil vom 26. Januar 2005 - B 12 KR 3/04 R -, SozR 4-2400 § 14 Nr. 7, Rn. 34, wonach der prüfende Rentenversicherungsträger die Säumniszuschläge "erhebt"; vgl. aus der Rechtsprechung zur "Festsetzung" der Säumniszuschläge im Rahmen eines Betriebsprüfungsbescheides beispielsweise auch Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Juli 2023 - L 2 BA 638/22 -, Rn. 59, juris, und Urteil vom 14. Februar 2023 - L 9 BA 138/18 -, Rn. 109, juris, Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 8. März 2022 -.

    Im Rahmen der mit den Säumniszuschlägen verfolgten "doppelten Zwecksetzung (Druckmittel und Schadensausgleich)" soll ihre sonst drohende Festsetzung den Schuldner "unter Druck setzen, seiner Zahlungspflicht zum Fälligkeitszeitpunkt nachzukommen" (BSG, U.v. 7. Juli 2020 - B 12 R 28/18 R -, SozR 4-2400 § 24 Nr. 9, Rn. 12).

    Mit der Einschätzung, dass die am Markt zu erzielenden Zinsen und deren Höhe bei der Festsetzung von Säumniszuschlägen "nicht im Vordergrund" stünden (BSG, U.v. 7. Juli 2020 - B 12 R 28/18 R -, aaO, Rn. 19) bringt das BSG im Ergebnis zum Ausdruck, dass die Funktion der Säumniszuschläge schwerpunktmäßig durch die mit ihrer drohenden Festsetzung einhergehende Druckfunktion geprägt wird.

    Dies ist die den Säumniszuschlägen zugewiesene "Druckfunktion" (so auch der Ansatz des BSG im U.v.- B 12 R 28/18 R -, aaO).

    Es verweist dabei namentlich auf die Regelungen zur Stundung, Niederschlagung und zum Erlass von Forderungen nach § 76 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 SGB IV, welche "umfassend" insbesondere einer Unverhältnismäßigkeit im jeweiligen Einzelfall entgegenstehen sollen (BSG, U.v. 7. Juli 2020 - B 12 R 28/18 R -, SozR 4-2400 § 24 Nr. 9, Rn. 19).

  • BSG, 16.06.2021 - B 5 RE 7/19 R

    Versicherungspflicht nach § 3 S 1 Nr 3 SGB 6 bei einem selbstständigen

    Erst der aus der Gesamtsumme bestimmte Betrag wird auf 50 Euro nach unten abgerundet (vgl dazu bereits BSG Urteil vom 7.7.2020 - B 12 R 28/18 R - zur Veröffentlichung in SozR 4-2400 § 24 Nr. 9 vorgesehen) .

    Dieser doppelten Zwecksetzung würde nicht Rechnung getragen, wenn Schuldner von kleineren, aber regelmäßig anfallenden Beiträgen keine Sanktion für eine Säumnis zu erwarten haben (vgl BSG Urteil vom 7.7.2020 - B 12 R 28/18 R - RdNr 12, zur Veröffentlichung in SozR 4-2400 § 24 Nr. 9 vorgesehen) .

  • BSG, 29.03.2022 - B 12 KR 7/20 R

    Vergleichsschluss der Einzugsstelle über rückständige

    Der Begriff der Einnahmen ist umfassend und bezieht sich grundsätzlich auf alle gesetzlichen Ansprüche der Sozialversicherungsträger (BSG Urteil vom 7.7.2020 - B 12 R 28/18 R - SozR 4-2400 § 24 Nr. 9 RdNr 14) , also auch auf zivilrechtliche Schadenersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB iVm § 266a StGB.
  • LSG Baden-Württemberg, 20.03.2023 - L 4 BA 2021/21

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - LKW-Fahrer ohne eigenen LKW -

    Zudem sieht das Gesetz mit der Kleinstbetragsregelung nach § 24 Abs. 1 Satz 2 SGB IV, der Berücksichtigung unverschuldeter Unkenntnis von der Zahlungspflicht nach § 24 Abs. 2 SGB IV sowie mit den Regelungen zur Stundung, Niederschlagung und zum Erlass nach § 76 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 SGB IV umfassende Regelungen zur Vermeidung einer möglichen Härte oder Unverhältnismäßigkeit im Einzelfall vor (zum Ganzen BSG, Urteil vom 7. Juli 2020 - B 12 R 28/18 R -, juris, Rn. 19).
  • BSG, 13.03.2023 - B 12 R 7/21 R

    Rentenversicherung - Fälligkeit von Beiträgen für nicht erwerbsmäßig tätige

    Die dem Säumniszuschlag zugrunde gelegten Beitragsforderungen in Höhe von 17 765, 81 Euro (ohne Beiträge für Dezember 2001 in Höhe von 41, 76 Euro) sind nach der im streitgegenständlichen Zeitraum maßgebenden Berechnungsmethode zunächst zu addieren und dann auf 50 Euro nach unten abzurunden (BSG Urteil vom 7.7.2020 - B 12 R 28/18 R - SozR 4-2400 § 24 Nr. 9) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2021 - L 11 KR 637/20

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen

    Sie verpflichtet die Sozialversicherungsträger, ihre Ansprüche effektiv zu verwirklichen (BSG, Urteil vom 7. Juli 2020 - B 12 R 28/18 R -, SozR 4-2400 § 24 Nr. 9 - Rn. 14).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2022 - L 4 BA 28/21

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Verletzung der Aufzeichnungspflicht

    Für die Zeit vom 1. Mai 2017 bis zum 31. Dezember 2017 folgt sie aus § 24 Abs. 1 Satz 1 SGB IV, wobei zur Berechnung die jeweils hinzuaddierten Beiträge für die Zeit vom 1. Dezember 2015 bis zum 30. April 2017 nicht zu berücksichtigen sind (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 16. Juni 2021, B 5 RE 7/19 R, Rn. 31; Urteil vom 7. Juli 2020, B 12 R 28/18 R, Rn. 10).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2022 - L 5 KR 581/21

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung der Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung

    Das BSG hat in seinem Urteil vom 07.07.2020 - B 12 R 28/18 R ausgeführt, dass auch unter Berücksichtigung der vom BFH jüngst geäußerten schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Zweifel an der Höhe von Nachzahlungszinsen kein Anlass bestehe, die Verfassungsmäßigkeit des § 24 SGB IV in Frage zu stellen.
  • LSG Bayern, 05.07.2022 - L 5 KR 209/22

    Sicherheitsleistung auf Treuhandkonto verhindert Säumniszuschläge nicht

    Auf BSG 07.07.2020 - B 12 R 28/18 R werde Bezug genommen.
  • SG Augsburg, 06.04.2022 - S 10 KR 80/22
  • SG Augsburg, 05.04.2022 - S 10 KR 80/22

    Kein Anspruch auf Erlass von Säumniszuschlägen aufgrund Einzahlung von

  • LSG Bayern, 12.01.2022 - L 7 BA 90/21

    Sozialgerichtsverfahren: Fehlende Beteiligung von Arbeitnehmern im einstweiligen

  • BSG, 30.01.2023 - B 12 KR 25/22 BH

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

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