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   BSG, 07.09.2023 - B 10 EG 2/22 R   

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https://dejure.org/2023,22683
BSG, 07.09.2023 - B 10 EG 2/22 R (https://dejure.org/2023,22683)
BSG, Entscheidung vom 07.09.2023 - B 10 EG 2/22 R (https://dejure.org/2023,22683)
BSG, Entscheidung vom 07. September 2023 - B 10 EG 2/22 R (https://dejure.org/2023,22683)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Elterngeld Plus auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit?

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Eltern können Elterngeld Plus auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit beanspruchen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Elterngeld Plus auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit

  • lto.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Elterngeld Plus auch bei längerer Krankheit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eltern können Elterngeld Plus auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit beanspruchen ...

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Elterngeld Plus auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Elterngeld Plus über das Ende der Lohnfortzahlung hinaus?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Elterngeld Plus auch bei Langzeiterkrankung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Eltern können Elterngeld Plus auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit beanspruchen - Eltern sind auch dann "erwerbstätig" sind, wenn sie ihre auf die vorgeschriebene Zahl an Wochenstunden festgelegte Tätigkeit während einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit tatsächlich ...

Sonstiges (2)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 7/11 R

    Elterngeld - Anspruchsvoraussetzung - Ausübung keiner oder keiner vollen

    Auszug aus BSG, 07.09.2023 - B 10 EG 2/22 R
    Der Senat hat sein zunächst durch das tatsächliche Verhalten (tatsächliches Nichterbringen der Arbeitsleistung während einer Freistellung durch den Arbeitgeber; vgl BSG Urteil vom 29.8.2012 - B 10 EG 7/11 R - SozR 4-7837 § 1 Nr. 3 RdNr 26) geprägtes Verständnis (sich hierauf stützend SG Berlin Urteil vom 22.1.2020 - S 2 EG 19/19 - juris RdNr 31, 34; vgl auch SG Hamburg Urteil vom 12.2.2020 - S 35 EG 3/19 - juris RdNr 5) dieser Norm zuletzt erweitert und entschieden, dass Erholungsurlaub die tatsächlich ausgeübte Erwerbstätigkeit nicht beendet, sodass die Inanspruchnahme von Erholungsurlaub im unverändert fortbestehenden Vollzeitarbeitsverhältnis nicht dazu führt, dass iS von § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BEEG keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausgeübt wird (BSG Urteil vom 15.12.2015 - B 10 EG 3/14 R - BSGE 120, 189 = SozR 4-7837 § 1 Nr. 8, RdNr 12 ff) .

    Dieser Mindestbetrag dient gerade der Anerkennung der Betreuungsleistung durch den Elternteil und ist unabhängig von einer Bedürftigkeit und auch unabhängig von einem Erwerbseinkommen nach der Geburt zu gewähren (BSG Urteil vom 29.8.2012 - B 10 EG 7/11 R - SozR 4-7837 § 1 Nr. 3 RdNr 33 mwN) .

  • SG Hamburg, 12.02.2020 - S 35 EG 3/19
    Auszug aus BSG, 07.09.2023 - B 10 EG 2/22 R
    Der Senat hat sein zunächst durch das tatsächliche Verhalten (tatsächliches Nichterbringen der Arbeitsleistung während einer Freistellung durch den Arbeitgeber; vgl BSG Urteil vom 29.8.2012 - B 10 EG 7/11 R - SozR 4-7837 § 1 Nr. 3 RdNr 26) geprägtes Verständnis (sich hierauf stützend SG Berlin Urteil vom 22.1.2020 - S 2 EG 19/19 - juris RdNr 31, 34; vgl auch SG Hamburg Urteil vom 12.2.2020 - S 35 EG 3/19 - juris RdNr 5) dieser Norm zuletzt erweitert und entschieden, dass Erholungsurlaub die tatsächlich ausgeübte Erwerbstätigkeit nicht beendet, sodass die Inanspruchnahme von Erholungsurlaub im unverändert fortbestehenden Vollzeitarbeitsverhältnis nicht dazu führt, dass iS von § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BEEG keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausgeübt wird (BSG Urteil vom 15.12.2015 - B 10 EG 3/14 R - BSGE 120, 189 = SozR 4-7837 § 1 Nr. 8, RdNr 12 ff) .

    Deshalb kann dahinstehen, ob dieses Ergebnis, wie im angegriffenen Berufungsurteil ausgeführt, auch aufgrund einer am allgemeinen Gleichheitssatz oder einem der speziellen Benachteiligungsverbote des Art. 3 GG orientierten Auslegung geboten ist (vgl auch LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 25.4.2023 - L 4 EG 8/20 - juris RdNr 28) oder die an den Entgeltfortzahlungsanspruch anknüpfende Differenzierung angesichts des weiten Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers bei der Ausgestaltung des Elterngelds (stRspr; vgl zB BSG Urteil vom 28.3.2019 - B 10 EG 6/18 R - SozR 4-7837 § 2b Nr. 5 RdNr 25 ff) noch durch ausreichend gewichtige Gründe zu rechtfertigen wäre (so SG Hamburg Urteil vom 12.2.2020 - S 35 EG 3/19 - juris RdNr 5).

  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus BSG, 07.09.2023 - B 10 EG 2/22 R
    Solche Verwaltungsvorschriften sind grundsätzlich Gegenstand, nicht jedoch Maßstab richterlicher Kontrolle (BVerfG Beschluss vom 31.5.2011 - 1 BvR 857/07 - BVerfGE 129, 1 - juris RdNr 71; BVerfG Beschluss vom 31.5.1988 - 1 BvR 520/83 - BVerfGE 78, 214 - juris RdNr 37) .

    Beruht eine angefochtene Verwaltungsentscheidung - wie hier mit dem Begriff "erwerbstätig" - auf der Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe, so ist deren Konkretisierung grundsätzlich Sache der Gerichte, die die Rechtsanwendung der Verwaltungsbehörden uneingeschränkt nachzuprüfen haben (BVerfG Beschluss vom 31.5.2011 - 1 BvR 857/07 - BVerfGE 129, 1 - juris RdNr 70) .

  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

    Auszug aus BSG, 07.09.2023 - B 10 EG 2/22 R
    Soweit sich die Beklagte für ihre gegenteilige Auffassung auf Ziff 4.4.3.2 der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) herausgegebenen Richtlinien zum BEEG (Stand 08/2016 bzw 05/2017; heute Ziff 4b.1.1. Stand August 2023) beruft, sind diese wegen ihrer fehlenden Qualität als Gesetz iS von Art. 20 Abs. 3, Art. 97 Abs. 1 GG (BVerfG Beschluss vom 31.5.1988 - 1 BvR 520/83 - BVerfGE 78, 214 - juris RdNr 37; BSG Urteil vom 4.9.2013 - B 10 EG 4/12 R - SozR 4-7837 § 1 Nr. 5 RdNr 17) für den Senat nicht verbindlich.

    Solche Verwaltungsvorschriften sind grundsätzlich Gegenstand, nicht jedoch Maßstab richterlicher Kontrolle (BVerfG Beschluss vom 31.5.2011 - 1 BvR 857/07 - BVerfGE 129, 1 - juris RdNr 71; BVerfG Beschluss vom 31.5.1988 - 1 BvR 520/83 - BVerfGE 78, 214 - juris RdNr 37) .

  • BSG, 27.10.2022 - B 10 EG 4/20 R

    Abänderung der Höhe des Elterngeldes Abänderung eines bestandskräftigen

    Auszug aus BSG, 07.09.2023 - B 10 EG 2/22 R
    Die nur vorläufige Bewilligung steht einer gerichtlichen Entscheidung nicht entgegen (stRspr; zB BSG Urteil vom 27.10.2022 - B 10 EG 4/20 R - juris RdNr 20, zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen) .

    Zwar war die Beklagte grundsätzlich nach § 8 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 BEEG in der hier maßgeblichen Fassung des Gesetzes vom 18.12.2014 (BGBl I 2325) befugt, die vorläufige Bewilligung durch Bescheid vom 27.12.2016 mit dem Änderungsbescheid vom 11.6.2018 teilweise aufzuheben (vgl BSG Urteil vom 27.10.2022 - B 10 EG 4/20 R - juris RdNr 22, zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen) und nach § 42 Abs. 2 Satz 2 SGB I die Erstattung der (vermeintlich) entstandenen Überzahlung zu verlangen (stRspr; zB BSG, aaO, RdNr 55; BSG Urteil vom 5.4.2012 - B 10 EG 10/11 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 14 RdNr 39 ff).

  • BSG, 18.02.2016 - B 3 KR 10/15 R

    Krankenversicherung - Kinderkrankengeld - kein Ruhen nach § 49 Abs 1 Nr 2 SGB 5

    Auszug aus BSG, 07.09.2023 - B 10 EG 2/22 R
    Die Anrechnung dürfte auch dazu führen, dass es anders als von der Beklagten befürchtet regelmäßig zu keiner Überkompensation des ausgefallenen Erwerbseinkommens kommt (vgl noch zum Doppelbezug von Krankengeld und Erziehungsgeld nach BErzGG BSG Urteil vom 18.2.2016 - B 3 KR 10/15 R - BSGE 121, 1 = SozR 4-2500 § 45 Nr. 2, RdNr 28) .
  • BSG, 18.03.2021 - B 10 EG 3/20 R

    Elterngeld Plus - Anrechnung von Krankengeld im Bezugszeitraum

    Auszug aus BSG, 07.09.2023 - B 10 EG 2/22 R
    Dies betrifft nicht nur das Basiselterngeld, sondern auch Ansprüche auf Elterngeld Plus, wie der Senat mit Urteil vom 18.3.2021 (B 10 EG 3/20 R - BSGE 132, 14 = SozR 4-7837 § 3 Nr. 2) bereits entschieden hat.
  • BSG, 12.09.2019 - B 11 AL 20/18 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Arbeitslosigkeit - Beschäftigungslosigkeit -

    Auszug aus BSG, 07.09.2023 - B 10 EG 2/22 R
    Umgekehrt haben die für Arbeitsförderungsrecht zuständigen Senate des BSG gerade für Fallgestaltungen langfristig erkrankter oder leistungsgeminderter Arbeitnehmer, die tatsächlich nicht mehr beschäftigt werden, entschieden, dass selbst nach Auslaufen des Krankengeldbezugs und Freistellung durch den Arbeitgeber nicht ohne Weiteres Beschäftigungslosigkeit vorliegt (vgl BSG Urteil vom 12.9.2019 - B 11 AL 20/18 R - juris RdNr 20 mwN) .
  • BSG, 29.10.2008 - B 11 AL 52/07 R

    Arbeitslosigkeit - Überschreitung der Kurzzeitigkeitsgrenze des § 118 Abs 2 SGB

    Auszug aus BSG, 07.09.2023 - B 10 EG 2/22 R
    Auf einen tatsächlich geringeren Tätigkeitsumfang kann sich der Versicherte nicht berufen (stRspr; zB BSG Urteil vom 29.10.2008 - B 11 AL 52/07 R - SozR 4-4300 § 118 Nr. 2 RdNr 14 mwN) .
  • BSG, 28.03.2019 - B 10 EG 6/18 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - alleinerziehender Vater - selbstständige

    Auszug aus BSG, 07.09.2023 - B 10 EG 2/22 R
    Deshalb kann dahinstehen, ob dieses Ergebnis, wie im angegriffenen Berufungsurteil ausgeführt, auch aufgrund einer am allgemeinen Gleichheitssatz oder einem der speziellen Benachteiligungsverbote des Art. 3 GG orientierten Auslegung geboten ist (vgl auch LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 25.4.2023 - L 4 EG 8/20 - juris RdNr 28) oder die an den Entgeltfortzahlungsanspruch anknüpfende Differenzierung angesichts des weiten Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers bei der Ausgestaltung des Elterngelds (stRspr; vgl zB BSG Urteil vom 28.3.2019 - B 10 EG 6/18 R - SozR 4-7837 § 2b Nr. 5 RdNr 25 ff) noch durch ausreichend gewichtige Gründe zu rechtfertigen wäre (so SG Hamburg Urteil vom 12.2.2020 - S 35 EG 3/19 - juris RdNr 5).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.04.2023 - L 4 EG 8/20

    Elterngeld - Erkrankung des Elterngeldberechtigten während der

  • BSG, 08.03.2018 - B 10 EG 8/16 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

  • BSG, 05.04.2012 - B 10 EG 10/11 R

    Elterngeld - Höhe - Bemessung - Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,

  • BVerwG, 26.01.2011 - 8 C 46.09

    Altersdiskriminierung; Allgemeininteresse; Anforderungen; Angemessenheit;

  • BSG, 15.12.2015 - B 10 EG 3/14 R

    Anspruch auf Elterngeld - Nichtausübung einer Erwerbstätigkeit - Erholungsurlaub

  • BSG, 04.09.2013 - B 10 EG 4/12 R

    Anspruch auf Elterngeld - Strafgefangene - Haushalt - Justizvollzugsanstalt -

  • BAG, 25.02.1988 - 8 AZR 596/85

    Keine Befugnis des Arbeitgebers zur Versagung des Urlaubsentgelts wegen

  • FG Hessen, 21.05.2015 - 2 K 155/13

    Die Beteiligten streiten über die Frage, ob die Ausbildung des Kindes A der

  • BSG, 13.05.1998 - B 14 EG 2/97 R

    Erziehungsgeldanspruch - Studentin - Erwerbstätigkeit weniger als 19 Stunden -

  • BAG, 20.10.1983 - 6 AZR 590/80

    Urlaubsentgelt - Ausbildungsgeld - Urlaubsvergütung

  • BFH, 16.05.1975 - VI R 143/73

    Da Studium keine Erwerbstätigkeit i. S. von § 33a Abs. 3 Ziff. 2a EStG, keine

  • SG Berlin, 22.01.2020 - S 2 EG 19/19

    Elterngeld, Partnerschaftsbonus, Erwerbstätigkeit, Krankheit, Krankengeldbezug

  • BSG, 26.10.2023 - B 10 EG 2/23 R

    Elterngeld - Partnerschaftsbonus - beiderseitige Erwerbstätigkeit -

    Ausnahmen allein für den Fall einer Unmöglichkeit einer Teilzeiterwerbstätigkeit für einen Elternteil liefen auch dem vom Gesetzgeber mit seinem Regelungsplan verfolgten zentralen Ziel zuwider, mit dem Partnerschaftsbonus eine stärkere Rollenteilung durch Erprobung partnerschaftlicher Arbeitsteilung von Erwerbs- und Familienarbeit zu erleichtern und gleichzeitig die frühere Wiederaufnahme einer Teilzeittätigkeit durch beide Eltern, insbesondere durch Mütter, zu fördern (vgl Begründung der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz , BT-Drucks 18/2583 S 15 ff, 28 f; BSG Urteil vom 7.9.2023 - B 10 EG 2/22 R - SozR - RdNr 39 ff; BSG Urteil vom 18.3.2021 - B 10 EG 3/20 R - BSGE 132, 14 = SozR 4-7837 § 3 Nr. 2, RdNr 38) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.04.2023 - L 4 EG 8/20

    Elterngeld - Erkrankung des Elterngeldberechtigten während der

    Auch wenn er infolge dessen naturgemäß seine Arbeitsleistung nicht erbringen konnte, ist dadurch nicht seine in der Norm vorausgesetzte Erwerbstätigkeit entfallen (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20. Juni 2022, L 4 EG 5/22, juris; Revision anhängig beim BSG, B 10 EG 2/22 R).
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