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   BSG, 17.02.2015 - B 14 KG 1/14 R   

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BSG, 17.02.2015 - B 14 KG 1/14 R (https://dejure.org/2015,1889)
BSG, Entscheidung vom 17.02.2015 - B 14 KG 1/14 R (https://dejure.org/2015,1889)
BSG, Entscheidung vom 17. Februar 2015 - B 14 KG 1/14 R (https://dejure.org/2015,1889)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • lexetius.com

    Kinderzuschlag nach § 6a BKGG 1996 - Einkommens- bzw Vermögensberücksichtigung - Erbschaft - Verwertbarkeit - Dauertestamentsvollstreckung

  • openjur.de

    Kinderzuschlag; Einkommens- bzw Vermögensberücksichtigung; Erbschaft; Zufluss nach Antragstellung; Dauertestamentsvollstreckung; Verfügungsbeschränkung; Beratungspflichten des Leistungsträgers

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6a Abs 1 Nr 4 BKGG 1996, § 11 Abs 1 S 1 SGB 2, § 12 Abs 1 SGB 2, § 1922 Abs 1 BGB, § 2205 S 1 BGB
    Kinderzuschlag - Einkommens- bzw Vermögensberücksichtigung - Erbschaft - Zufluss nach Antragstellung - Dauertestamentsvollstreckung - Verfügungsbeschränkung - Beratungspflichten des Leistungsträgers

  • Deutsches Notarinstitut

    SGB II §§ 9 Abs. 2, 11 ff.; BKGG § 6a; BGB §§ 2205 ff., 138 Abs. 1

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Kinderzuschlag; Berücksichtigung einer Erbschaft als Einkommen bzw. Vermögen; Verfügbarkeit bei Dauertestamentsvollstreckung

  • rewis.io

    Kinderzuschlag - Einkommens- bzw Vermögensberücksichtigung - Erbschaft - Zufluss nach Antragstellung - Dauertestamentsvollstreckung - Verfügungsbeschränkung - Beratungspflichten des Leistungsträgers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Kinderzuschlag; Berücksichtigung einer Erbschaft als Einkommen bzw. Vermögen; Verfügbarkeit bei Dauertestamentsvollstreckung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Kindergeldzuschlag nach Hartz-IV-Kriterien

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 1286
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 25.01.2012 - B 14 AS 101/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Abgrenzung von Einkommen und Vermögen -

    Auszug aus BSG, 17.02.2015 - B 14 KG 1/14 R
    Auszugehen ist vom tatsächlichen Zufluss, es sei denn rechtlich wird ein anderer Zufluss als maßgeblich bestimmt (stRspr seit BSG Urteil vom 30.7.2008 - B 14 AS 26/07 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 17 RdNr 23; letztens etwa BSG Urteil vom 25.1.2012 - B 14 AS 101/11 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 47 RdNr 19) .

    Entscheidend für die Abgrenzung von Einkommen und Vermögen ist daher, ob der Erbfall jedenfalls vor der (ersten) Antragstellung eingetreten ist (BSG Urteil vom 25.1.2012 - B 14 AS 101/11 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 47 RdNr 20 mwN) .

    Trotz des sich aus dem 14.1.2009 als Todestag des Erblassers ergebenden Stichtags für die (normative) Abgrenzung von Einkommen und Vermögen im Falle der Klägerin ist das Erbe dem Bedarf als Einkommen erst ab dem Zeitpunkt gegenüberzustellen, in dem es der Klägerin tatsächlich als bereite Mittel zur Deckung ihres Bedarfs zur Verfügung stand (BSG Urteil vom 18.2.2010 - B 14 AS 32/08 R - SozR 4-4200 § 9 Nr. 9 RdNr 20; BSG Urteil vom 21.6.2011 - B 4 AS 21/10 R - BSGE 108, 258 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 39, RdNr 29; speziell zum Erbe: BSG Urteil vom 25.1.2012 - B 14 AS 101/11 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 47 RdNr 22 mwN) .

    In Abhängigkeit von diesem Tag ist zunächst ein Verteilzeitraum zu bestimmen, erst anschließend kann das Erbe als Vermögen - vorbehaltlich der Testamentsvollstreckung - zu berücksichtigen sein (vgl BSG Urteil vom 25.1.2012 - B 14 AS 101/11 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 47 RdNr 23 ff; zur aktuellen Rechtslage § 11 Abs. 3 SGB II nF; dazu Geiger in LPK-SGB II, 5. Aufl 2013, § 11 RdNr 42; Söhngen in jurisPK-SGB II, 3. Aufl 2012, § 11 RdNr 59 ff) .

    Unbeschadet der Einordnung des Erbes als Einkommen oder als Vermögen und der angesprochenen zeitlichen Dimension setzt die Berücksichtigung jeweils voraus, dass das Erbe als bereite Mittel zur Verfügung steht (vgl zu diesem Erfordernis für Einnahmen, die als Einkommen berücksichtigt werden sollen zB BSG Urteil vom 25.1.2012 - B 14 AS 101/11 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 47 RdNr 22 mwN) .

  • BSG, 10.05.2011 - B 4 KG 1/10 R

    Kinderzuschlag - Mindesteinkommensgrenze - Einkommen - bereite Mittel -

    Auszug aus BSG, 17.02.2015 - B 14 KG 1/14 R
    Für das Einkommen hat das BSG dies schon ausgeführt (BSG Urteil vom 10.5.2011 - B 4 KG 1/10 R - BSGE 108, 144 = SozR 4-5870 § 6a Nr. 2, RdNr 13 ff) , für das Vermögen gilt aufgrund der in der genannten Entscheidung ausgeführten Gründe nichts anderes.

    Die Klägerin müsste erst die Anordnung der Dauertestamentsvollstreckung durch den Erblasser erfolgreich anfechten (vgl zu solchen Selbsthilfemöglichkeiten auch bei der Beantragung von Kinderzuschlag: BSG Urteil vom 10.5.2011 - B 4 KG 1/10 R - BSGE 108, 144 = SozR 4-5870 § 6a Nr. 2, RdNr 23) .

  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Darlehen von

    Auszug aus BSG, 17.02.2015 - B 14 KG 1/14 R
    Soweit das LSG, ohne dies selbst festzustellen, in Verbindung mit der Abtretung des Anspruchs der Klägerin auf Kinderzuschlag an den Testamentsvollstrecker die Angaben im Urteil des SG wiedergibt, die "Klägerin erhalte derzeit (vom Testamentsvollstrecker) eine monatliche Zahlung in Höhe von 500 Euro zur Absicherung ihres Lebensunterhalts und zur Kompensierung des Ausfalls des Kinderzuschlags", wird das LSG zu ermitteln und zu beurteilen haben, von wann bis wann eine Zahlung in welcher Höhe erfolgte und welchen Rechtscharakter diese Zahlung hatte (zB "normale" bereite Mittel oder bloßes Darlehen wegen der Abtretung des Anspruchs auf Kinderzuschlag; vgl zu Darlehen nur BSG Urteil vom 17.6.2010 - B 14 AS 46/09 R - BSGE 106, 185 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 30; letztens etwa BSG Urteil vom 18.9.2004 - B 14 AS 48/13 R - zur Veröffentlichung in SozR 4-4200 § 22 Nr. 79 vorgesehen) , um über eine Berücksichtigung der Zahlung bei der Prüfung des Anspruchs der Klägerin auf Kinderzuschlag zu entscheiden.
  • BSG, 24.11.2011 - B 14 AS 15/11 R

    Arbeitslosengeld II - keine Kostenübernahme einer Auszugsrenovierung -

    Auszug aus BSG, 17.02.2015 - B 14 KG 1/14 R
    Insofern ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Beklagte gegenüber der Klägerin Beratungspflichten aus dem zwischen ihnen bestehenden Sozialrechtsverhältnis hat (§ 14 SGB I) und, wenn sie ein Vorgehen der Klägerin gegen den Testamentsvollstrecker für angezeigt hält, diese dabei zu unterstützen hat (BSG Urteil vom 24.11.2011 - B 14 AS 15/11 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 53 RdNr 17 ff) .
  • BGH, 21.03.1990 - IV ZR 169/89

    Sittenwidrigkeit eines Testaments

    Auszug aus BSG, 17.02.2015 - B 14 KG 1/14 R
    Aus der Rechtsprechung zum so genannten "Behinderten-Testament" (vgl nur BGH Urteil vom 21.3.1990 - IV ZR 169/89 - BGHZ 111, 36 ff) folgt nichts Abweichendes, vielmehr wird die vorliegende Entscheidung dadurch bestätigt, denn das LSG hat nicht festgestellt, dass die Klägerin in einer besonderen Beziehung zum Erblasser stand, sondern ihr das Erbe (wohl) nur im Rahmen einer freien Entscheidung des Erblassers zugedacht wurde.
  • BSG, 18.09.2014 - B 14 AS 48/13 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - selbst genutzte

    Auszug aus BSG, 17.02.2015 - B 14 KG 1/14 R
    Soweit das LSG, ohne dies selbst festzustellen, in Verbindung mit der Abtretung des Anspruchs der Klägerin auf Kinderzuschlag an den Testamentsvollstrecker die Angaben im Urteil des SG wiedergibt, die "Klägerin erhalte derzeit (vom Testamentsvollstrecker) eine monatliche Zahlung in Höhe von 500 Euro zur Absicherung ihres Lebensunterhalts und zur Kompensierung des Ausfalls des Kinderzuschlags", wird das LSG zu ermitteln und zu beurteilen haben, von wann bis wann eine Zahlung in welcher Höhe erfolgte und welchen Rechtscharakter diese Zahlung hatte (zB "normale" bereite Mittel oder bloßes Darlehen wegen der Abtretung des Anspruchs auf Kinderzuschlag; vgl zu Darlehen nur BSG Urteil vom 17.6.2010 - B 14 AS 46/09 R - BSGE 106, 185 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 30; letztens etwa BSG Urteil vom 18.9.2004 - B 14 AS 48/13 R - zur Veröffentlichung in SozR 4-4200 § 22 Nr. 79 vorgesehen) , um über eine Berücksichtigung der Zahlung bei der Prüfung des Anspruchs der Klägerin auf Kinderzuschlag zu entscheiden.
  • BSG, 06.12.2007 - B 14/7b AS 46/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Erbbaurecht am

    Auszug aus BSG, 17.02.2015 - B 14 KG 1/14 R
    Ein Aspekt dieser tatsächlichen Verwertbarkeit ist die für sie benötigte Zeit, die ggf eine Prognose erforderlich macht, für die auf den bevorstehenden Bewilligungszeitraum abzustellen ist und hinsichtlich der die mit einer langfristigen Prognose verbundenen Unsicherheiten zu beachten sind (stRspr: BSG Urteil vom 6.12.2007 - B 14/7b AS 46/06 R - BSGE 99, 248 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 6, RdNr 11; BSG Urteil vom 12.7.2012 - B 14 AS 158/11 R - SozR 4-4200 § 12 Nr. 20 RdNr 15; BSG Urteil vom 18.9.2014 - B 14 AS 58/13 R - vorgesehen für SozR 4-4200 § 12 Nr. 24 - RdNr 15, jeweils mwN) .
  • BSG, 30.07.2008 - B 14 AS 26/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus BSG, 17.02.2015 - B 14 KG 1/14 R
    Auszugehen ist vom tatsächlichen Zufluss, es sei denn rechtlich wird ein anderer Zufluss als maßgeblich bestimmt (stRspr seit BSG Urteil vom 30.7.2008 - B 14 AS 26/07 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 17 RdNr 23; letztens etwa BSG Urteil vom 25.1.2012 - B 14 AS 101/11 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 47 RdNr 19) .
  • BSG, 18.09.2014 - B 14 AS 58/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutzte

    Auszug aus BSG, 17.02.2015 - B 14 KG 1/14 R
    Ein Aspekt dieser tatsächlichen Verwertbarkeit ist die für sie benötigte Zeit, die ggf eine Prognose erforderlich macht, für die auf den bevorstehenden Bewilligungszeitraum abzustellen ist und hinsichtlich der die mit einer langfristigen Prognose verbundenen Unsicherheiten zu beachten sind (stRspr: BSG Urteil vom 6.12.2007 - B 14/7b AS 46/06 R - BSGE 99, 248 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 6, RdNr 11; BSG Urteil vom 12.7.2012 - B 14 AS 158/11 R - SozR 4-4200 § 12 Nr. 20 RdNr 15; BSG Urteil vom 18.9.2014 - B 14 AS 58/13 R - vorgesehen für SozR 4-4200 § 12 Nr. 24 - RdNr 15, jeweils mwN) .
  • BSG, 18.02.2010 - B 14 AS 32/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Haushaltsgemeinschaft -

    Auszug aus BSG, 17.02.2015 - B 14 KG 1/14 R
    Trotz des sich aus dem 14.1.2009 als Todestag des Erblassers ergebenden Stichtags für die (normative) Abgrenzung von Einkommen und Vermögen im Falle der Klägerin ist das Erbe dem Bedarf als Einkommen erst ab dem Zeitpunkt gegenüberzustellen, in dem es der Klägerin tatsächlich als bereite Mittel zur Deckung ihres Bedarfs zur Verfügung stand (BSG Urteil vom 18.2.2010 - B 14 AS 32/08 R - SozR 4-4200 § 9 Nr. 9 RdNr 20; BSG Urteil vom 21.6.2011 - B 4 AS 21/10 R - BSGE 108, 258 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 39, RdNr 29; speziell zum Erbe: BSG Urteil vom 25.1.2012 - B 14 AS 101/11 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 47 RdNr 22 mwN) .
  • BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

  • BSG, 12.07.2012 - B 14 AS 158/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

  • BSG, 21.06.2011 - B 4 AS 21/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung Verwaltungsakt wegen

  • LSG Baden-Württemberg, 09.10.2007 - L 7 AS 3528/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

  • BSG, 14.03.2012 - B 14 KG 1/11 R

    Berechnung des Kinderzuschlages gem § 6a BKGG - angemessene Unterkunftskosten -

  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 73/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - keine

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.11.2014 - L 15 AS 457/12

    Anspruch eines voll Erwerbsgeminderten auf Leistungen zur Sicherung des

  • LSG Hamburg, 13.09.2012 - L 4 AS 167/10
  • BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 10/14 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Eine Erbschaft ist indes grundsicherungsrechtlich nur dann Vermögen, wenn der Erbfall vor der (ersten) Antragstellung eingetreten ist (vgl im Einzelnen BSG Urteil vom 25.1.2012 - B 14 AS 101/11 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 47 RdNr 20; BSG Urteil vom 17.2.2015 - B 14 KG 1/14 R - vorgesehen für SozR 4 RdNr 17) .

    Auch wenn, wie vorliegend aufgrund von § 1922 BGB, normativ ein anderer als der tatsächliche Zufluss maßgeblich für die Abgrenzung von Einkommen und Vermögen ist, ist die Erbschaft dem Bedarf als Einkommen erst in dem Zeitpunkt gegenüberzustellen, in dem sie den Klägern tatsächlich als bereites Mittel zur Deckung ihres Bedarfs zur Verfügung stand (vgl BSG vom 25.1.2012 - B 14 AS 101/11 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 47 RdNr 22; BSG Urteil vom 17.2.2015 - B 14 KG 1/14 R - vorgesehen für SozR 4 RdNr 18) .

  • BSG, 08.05.2019 - B 14 AS 15/18 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Liegt der Erbfall vor der ersten Antragstellung, handelt es sich um Vermögen (grundlegend BSG vom 25.1.2012 - B 14 AS 101/11 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 47 RdNr 20 mwN; vgl letztens BSG vom 17.2.2015 - B 14 KG 1/14 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 69 RdNr 17) .
  • BSG, 24.05.2017 - B 14 AS 16/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutzte

    Die in der Rechtsprechung des BSG entwickelten Grundsätze zum bereiten Mittel, die auch für die Berücksichtigung von Vermögen zu beachten sind (vgl BSG vom 17.2.2015 - B 14 KG 1/14 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 69 RdNr 21) , stehen dem nicht entgegen.
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