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   BSG, 17.04.2012 - B 13 R 15/11 R   

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https://dejure.org/2012,14519
BSG, 17.04.2012 - B 13 R 15/11 R (https://dejure.org/2012,14519)
BSG, Entscheidung vom 17.04.2012 - B 13 R 15/11 R (https://dejure.org/2012,14519)
BSG, Entscheidung vom 17. April 2012 - B 13 R 15/11 R (https://dejure.org/2012,14519)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 18a Abs 2 S 1 SGB 4 vom 20.12.2000, § 18a Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 4, § 18a Abs 1 S 1 Nr 2 SGB 4, § 18a Abs 1 S 1 Nr 3 SGB 4, § 18a Abs 1 S 1 Nr 4 SGB 4
    Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung - Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Anrechnung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anrechenbarkeit einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine Witwerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung; Grundsätze zur Nichtberücksichtigung steuerfreier Einnahmen

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Verletztenrente - Anrechnung auf Witwerrente aus der Rentenversicherung

  • rewis.io

    Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung - Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Anrechnung

  • ra.de
  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine Witwerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung; Nichtberücksichtigung steuerfreier Einnahmen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2012, 1420
  • NZS 2012, 791
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus BSG, 17.04.2012 - B 13 R 15/11 R
    Danach stand aber außer Frage, dass die Verletztenrente der Unfallversicherung als Erwerbsersatzeinkommen aus einem öffentlich-rechtlichen Pflichtversicherungssystem auf die Hinterbliebenenrente anzurechnen und dies verfassungsrechtlich unbedenklich war (§ 18a Abs. 1 Nr. 2 SGB IV aF iVm § 18a Abs. 3 S 1 Nr. 4 SGB IV; vgl BVerfGE 97, 271, 274, 293 = SozR 3-2940 § 58 Nr. 1 S 2, 13 f) .

    Die Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt für den Berechtigten nicht früheres eigenes Einkommen, sondern den Unterhalt, den der verstorbene Versicherte aus seinem Einkommen geleistet hat; sie hat Unterhaltsersatzfunktion (stRspr, vgl BVerfGE 97, 271, 287 = SozR 3-2940 § 58 Nr. 1 S 8 mwN; Seewald in Kasseler Komm, § 18a SGB IV RdNr 21, Stand 2008).

    Es handelt sich um eine vorwiegend fürsorgerisch motivierte Leistung, die weder auf Eigenleistungen des Begünstigten beruht noch einen hinreichend personalen Bezug zur Beitragsleistung des (verstorbenen) Versicherten aufweist und die daher auch nicht dem Schutz des Art. 14 GG unterfällt (BVerfGE 97, 271, 284 ff = SozR 3-2940 § 58 Nr. 1 S 6 ff).

    Daneben dient sie dem sozialen Ausgleich: Durch die Anrechnungsvorschriften wird ein Teil der Hinterbliebenenrenten gemindert oder zum Ruhen gebracht, um sozial Schwächeren eine relativ höhere Sicherung zukommen zu lassen (BVerfGE 97, 271, 291 f = SozR 3-2940 § 58 Nr. 1 S 11).

    Schließlich bezweckt die Anrechnung eigenen Einkommens die Erhaltung der Funktions- und Leistungsfähigkeit des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung (BVerfGE 53, 257, 293 f; 58, 81, 110; 74, 203, 214; 75, 78, 98; 97, 271, 286).

    e) Die Anrechnung von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf Hinterbliebenenrenten ist sowohl mit dem allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG, als auch mit der Eigentumsgarantie aus Art. 14 Abs. 1 GG (die Hinterbliebenenrenten ohnehin nicht schützt) vereinbar (BVerfGE 97, 271, 283 ff = SozR 3-2940 § 58 Nr. 1 S 5 ff; BVerfG vom 16.3.2011 - 1 BvR 591/08, 1 BvR 593/08 - SGb 2011, 702, RdNr 39 ff).

  • BVerfG, 16.03.2011 - 1 BvR 591/08

    Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG und Art 14 Abs 1 GG durch die

    Auszug aus BSG, 17.04.2012 - B 13 R 15/11 R
    Bei der Verletztenrente der gesetzlichen Unfallversicherung handelt es sich - soweit sie den Betrag übersteigt, der als Ausgleich der immateriellen Schäden verstanden wird - um eine öffentlich-rechtliche Lohnersatzleistung; sie ersetzt das eigene Erwerbseinkommen des Versicherten (Keller, SGb 2009, 391, 392) und dient der Sicherung des Lebensunterhalts (BVerfG vom 16.3.2011 - 1 BvR 591/08, 1 BvR 593/08 - SGb 2011, 702 RdNr 38).

    e) Die Anrechnung von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf Hinterbliebenenrenten ist sowohl mit dem allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG, als auch mit der Eigentumsgarantie aus Art. 14 Abs. 1 GG (die Hinterbliebenenrenten ohnehin nicht schützt) vereinbar (BVerfGE 97, 271, 283 ff = SozR 3-2940 § 58 Nr. 1 S 5 ff; BVerfG vom 16.3.2011 - 1 BvR 591/08, 1 BvR 593/08 - SGb 2011, 702, RdNr 39 ff).

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BSG, 17.04.2012 - B 13 R 15/11 R
    Schließlich bezweckt die Anrechnung eigenen Einkommens die Erhaltung der Funktions- und Leistungsfähigkeit des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung (BVerfGE 53, 257, 293 f; 58, 81, 110; 74, 203, 214; 75, 78, 98; 97, 271, 286).
  • BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 49/96 R

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 17.04.2012 - B 13 R 15/11 R
    Danach soll die Über- oder Doppelversorgung durch Summierung zweier zweckähnlicher Versicherungsleistungen aus verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung vermieden werden (Senatsurteil vom 27.8.2009 - SozR 4-2600 § 93 Nr. 13 RdNr 17 mwN zur Regelaltersrente; BSG vom 31.3.1998 - B 4 RA 49/96 R - SozR 3-2600 § 93 Nr. 7 S 53).
  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

    Auszug aus BSG, 17.04.2012 - B 13 R 15/11 R
    Schließlich bezweckt die Anrechnung eigenen Einkommens die Erhaltung der Funktions- und Leistungsfähigkeit des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung (BVerfGE 53, 257, 293 f; 58, 81, 110; 74, 203, 214; 75, 78, 98; 97, 271, 286).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

    Auszug aus BSG, 17.04.2012 - B 13 R 15/11 R
    Schließlich bezweckt die Anrechnung eigenen Einkommens die Erhaltung der Funktions- und Leistungsfähigkeit des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung (BVerfGE 53, 257, 293 f; 58, 81, 110; 74, 203, 214; 75, 78, 98; 97, 271, 286).
  • BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 15/83

    Verfassungswidrigigkeit des § 120 Abs. 1 AFG

    Auszug aus BSG, 17.04.2012 - B 13 R 15/11 R
    Schließlich bezweckt die Anrechnung eigenen Einkommens die Erhaltung der Funktions- und Leistungsfähigkeit des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung (BVerfGE 53, 257, 293 f; 58, 81, 110; 74, 203, 214; 75, 78, 98; 97, 271, 286).
  • BSG, 17.04.2012 - B 13 R 73/11 R

    Rentenversicherung - Anrechnung von steuerfreien Aufstockungsbeträgen auf die

    Auszug aus BSG, 17.04.2012 - B 13 R 15/11 R
    Es kann im vorliegenden Fall dahingestellt bleiben, ob Sinn und Zweck der Anrechnungsregelungen daneben die Privilegierung bestimmter Einnahmen zur Erhaltung der den Empfängern durch die Steuerbefreiung bereits gewährten Begünstigung ist (vgl dazu Senatsurteil vom 17.4.2012 - B 13 R 73/11 R - unter Hinweis auf BSG SozR 4-2400 § 18a Nr. 1 zur Nichtberücksichtigung von Aufstockungsbeträgen <§ 3 Nr. 28 EStG> nach § 18a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 S 1 SGB IV aF) .
  • BSG, 17.04.2007 - B 5 RJ 33/05 R

    Anrechnung eines während einer Altersteilzeitarbeit bezogenen Aufstockungsbetrags

    Auszug aus BSG, 17.04.2012 - B 13 R 15/11 R
    Es kann im vorliegenden Fall dahingestellt bleiben, ob Sinn und Zweck der Anrechnungsregelungen daneben die Privilegierung bestimmter Einnahmen zur Erhaltung der den Empfängern durch die Steuerbefreiung bereits gewährten Begünstigung ist (vgl dazu Senatsurteil vom 17.4.2012 - B 13 R 73/11 R - unter Hinweis auf BSG SozR 4-2400 § 18a Nr. 1 zur Nichtberücksichtigung von Aufstockungsbeträgen <§ 3 Nr. 28 EStG> nach § 18a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 S 1 SGB IV aF) .
  • BSG, 20.03.2013 - B 5 R 16/12 R

    Rentenversicherung - Bestimmtheit eines Korrekturbescheides - unbestimmte

    Die im Urteil des BSG vom 17.4.2012 - B 13 R 15/11 R - RdNr 15 aufgeworfene Frage, ob § 114 Abs. 1 SGB IV im Wege teleologischer Reduktion lediglich zu Gunsten der Betroffenen anzuwenden sei, sei zu verneinen.
  • BSG, 17.04.2012 - B 13 R 73/11 R

    Rentenversicherung - Anrechnung von steuerfreien Aufstockungsbeträgen auf die

    Auch wenn die Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung den Unterhalt ersetzt, den der verstorbene Versicherte aus seinem Einkommen geleistet hat (zur Unterhaltsersatzfunktion vgl nur BVerfGE 97, 271, 287 mwN) und eine Über- oder Doppelversorgung bei der Anrechnung eigenen Einkommens auf die Hinterbliebenenrente beim gleichzeitigen Bezug zweier zweckähnlicher Versicherungsleistungen aus verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung vermieden werden soll (vgl dazu zuletzt Senatsurteil vom 17.4.2012 - B 13 R 15/11 R - mwN), so ist es dem Gesetzgeber nicht verwehrt, sachgerechte Kriterien für die Auswahl der zu berücksichtigenden (anzurechnenden) Einkommen aufzustellen (vgl BVerfGE 97, 271, 294) .
  • BSG, 22.01.2021 - B 13 R 177/19 B

    Anspruch auf höhere Witwenrente ohne Minderung eines Zugangsfaktors und

    So wird in der Beschwerdebegründung zwar eingeräumt, dass nach ständiger Rechtsprechung des BSG sowohl die Minderung des Zugangsfaktors als auch die Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten unbedenklich sind (vgl zB BSG Urteil vom 14.8.2008 - B 5 R 98/07 R - SozR 4-2600 § 77 Nr. 6; BSG Urteil vom 17.4.2012 - B 13 R 15/11 R - SozR 4-2400 § 18a Nr. 2; BSG Urteil vom 7.8.2014 - B 13 R 39/13 R - juris RdNr 18; BSG Urteil vom 27.5.2014 - B 5 R 6/13 R - BSGE 116, 64 = SozR 4-2600 § 97 Nr. 2, RdNr 12 mwN) .

    Zum anderen versäumt es die Klägerin aber auch, die jüngere Rechtsprechung des BSG und BVerfG in ihre Betrachtung mit einzubeziehen, die der vom 4. Senat geäußerten abweichenden Auffassung zum Eigentumsschutz der Hinterbliebenenrenten nach Art. 14 Abs. 1 GG gerade nicht gefolgt ist (vgl zB BSG Urteil vom 14.8.2008 - B 5 R 98/07 R - SozR 4-2600 § 77 Nr. 6; nachgehend BVerfG Kammerbeschluss vom 7.2.2011 - 1 BvR 642/09; BSG Urteil vom 17.4.2012 - B 13 R 15/11 R - SozR 4-2400 § 18a Nr. 2 RdNr 27) .

  • LSG Sachsen-Anhalt, 08.03.2012 - L 3 R 166/11

    Zusammentreffen einer Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen

    Auch das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 25. Januar 2011, welches zudem nicht rechtskräftig sei, da hiergegen Revision beim Bundessozialgericht (BSG) - B 13 R 15/11 R - eingelegt worden sei, betreffe die Anwendung von § 97 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI in der ab dem 1. Januar 2002 geltenden Fassung.

    Dem vom Sozialgericht zur Stützung seiner Entscheidung angeführten Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 25. Januar 2011 in dem Verfahren L 9 R 153/09 - hinsichtlich dessen die Revision vor dem BSG mit dem Az. B 13 R 15/11 R anhängig ist - liegt ein anderer Sachverhalt zugrunde.

  • LSG Hessen, 22.02.2013 - L 5 R 250/11

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung von Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen auf

    Soweit das Landessozialgericht Baden-Württemberg in seiner Entscheidung vom 25. Januar 2011 (Az.: L 9 R 153/09) die Auffassung vertreten hat, dass nach § 18a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB IV in der ab 1. Januar 2002 geltenden Fassung des Altersvermögens-Ergänzungsgesetzes vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1310) die Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung - weil es sich um eine steuerfreie Leistung nach § 3 Nr. 1 lit. a Einkommensteuergesetz (EStG) handele - nicht als Erwerbsersatzeinkommen auf eine Rente wegen Todes anzurechnen sei, hat das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 17. April 2012 (Az.: B 13 R 15/11 R) überzeugend klargestellt, dass die Spezialregelung des § 18a Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB IV hinsichtlich der insoweit ausdrücklich erwähnten Verletztenrente den Ausschlusstatbestand von § 18a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB IV n.F. verdrängt und dass die Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung deshalb auch nach der ab 1. Januar 2002 geltenden Rechtslage unverändert zu dem als Einkommen zu berücksichtigenden Erwerbsersatzeinkommen zählt.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.08.2013 - L 33 R 1058/09

    Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes - schutzwürdiges

    Der Senat schließt sich zur Frage der Anrechenbarkeit von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf die Witwenrente der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), wonach die Verletztenrente der gesetzlichen Unfallversicherung auch nach dem seit dem 01. Januar 2002 geltenden Recht als Erwerbsersatzeinkommen auf die Witwenrente anzurechnen ist, nach eigener Prüfung an und verweist zur Begründung insoweit auf das Urteil des BSG vom 17. April 2012 - B 13 R 15/11 E - (in juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.11.2015 - L 12 R 172/14
    Dies hat das BSG auch in seiner nachfolgenden Rechtsprechung wiederholt bekräftigt (vgl. u.a. Urt. v. 17.4.2012 - B 13 R 15/11 R = SozR 4-2400 § 18a Nr. 2, m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2014 - L 1 R 281/14
    Das BSG hat in seiner Entscheidung vom 17. April 2012 - B 13 R 15/11 R = SozR 4-2400 § 18 a Nr. 2 ausdrücklich bestätigt, dass Verletztenrenten aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf Witwenrenten anzurechnen sind.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2014 - L 1 R 282/14
    Dies ergibt sich aus dem Urteil des BSG vom 17. April 2012 - B 13 R 15/11 R -, aus dem das SG ausführlich zitiert.
  • SG Heilbronn, 21.04.2022 - S 2 R 378/22

    Keine Berücksichtigung eines steuerrechtlich abzugsfähigen Verlustvortrags im

    Schließlich bezweckt die Anrechnung eigenen Einkommens die Erhaltung der Funktions- und Leistungsfähigkeit des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl BSG 17.04.2012, B 13 R 15/11 R, NZS 2012, 791).
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