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   BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 20/12 R   

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BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 20/12 R (https://dejure.org/2013,36383)
BSG, Entscheidung vom 17.12.2013 - B 11 AL 20/12 R (https://dejure.org/2013,36383)
BSG, Entscheidung vom 17. Dezember 2013 - B 11 AL 20/12 R (https://dejure.org/2013,36383)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitslosengeldanspruch - Arbeitslosigkeit - Beschäftigungslosigkeit - Verfügbarkeit - stufenweise Wiedereingliederung - keine Beschränkung auf Nahtlosigkeitsregelung - leistungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis

  • openjur.de

    Arbeitslosengeldanspruch; Arbeitslosigkeit; Beschäftigungslosigkeit; Verfügbarkeit; stufenweise Wiedereingliederung während Arbeitsunfähigkeit- keine Beschränkung auf Nahtlosigkeitsregelung; leistungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 118 Abs 1 Nr 1 SGB 3, § 119 Abs 1 Nr 1 SGB 3, § 119 Abs 1 Nr 3 SGB 3, § 119 Abs 3 SGB 3, § 119 Abs 5 SGB 3
    Arbeitslosengeldanspruch - Arbeitslosigkeit - Beschäftigungslosigkeit - Verfügbarkeit - stufenweise Wiedereingliederung während Arbeitsunfähigkeit- keine Beschränkung auf Nahtlosigkeitsregelung - leistungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 118 Abs 1 Nr 1 SGB 3, § 119 Abs 1 Nr 1 SGB 3, § 119 Abs 1 Nr 3 SGB 3, § 119 Abs 3 SGB 3, § 119 Abs 5 SGB 3
    Arbeitslosengeldanspruch - Arbeitslosigkeit - Beschäftigungslosigkeit - Verfügbarkeit - stufenweise Wiedereingliederung während Arbeitsunfähigkeit- keine Beschränkung auf Nahtlosigkeitsregelung - leistungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Arbeitslosengeldanspruch - Arbeitslosigkeit - Beschäftigungslosigkeit - Verfügbarkeit - stufenweise Wiedereingliederung - keine Beschränkung auf Nahtlosigkeitsregelung - leistungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Beschäftigungslosigkeit und Verfügbarkeit bei einer stufenweisen Wiedereingliederung ohne Entgelt beim früheren Arbeitgeber

  • rewis.io

    Arbeitslosengeldanspruch - Arbeitslosigkeit - Beschäftigungslosigkeit - Verfügbarkeit - stufenweise Wiedereingliederung während Arbeitsunfähigkeit- keine Beschränkung auf Nahtlosigkeitsregelung - leistungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis

  • ra.de
  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Beschäftigungslosigkeit und Verfügbarkeit bei einer stufenweisen Wiedereingliederung ohne Entgelt beim früheren Arbeitgeber

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 420
  • NZS 2014, 350
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 31/06 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Beschäftigungslosigkeit - stufenweise

    Auszug aus BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 20/12 R
    Nimmt ein leistungsgeminderter Bezieher von Arbeitslosengeld eine Tätigkeit zur stufenweisen Wiedereingliederung auf, rechtfertigt dies nicht die Annahme, er sei nicht mehr beschäftigungslos im leistungsrechtlichen Sinn und stehe den Vermittlungsbemühungen der Bundesagentur für Arbeit nicht weiter zur Verfügung (Bestätigung und Weiterentwicklung von BSG vom 21.3.2007 - B 11a AL 31/06 R = SozR 4-4300 § 118 Nr. 1).

    Soweit das Bundessozialgericht (BSG) in einem anderen Fall das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses während einer stufenweisen Wiedereingliederung verneint habe (Urteil des BSG vom 21.3.2007 - B 11a AL 31/06 R - SozR 4-4300 § 118 Nr. 1) , beziehe sich dies nur auf die Nahtlosigkeit nach § 125 SGB III (in der bis 31.3.2012 geltenden Fassung ; jetzt: § 145 SGB III) , die im vorliegenden Fall nicht einschlägig sei.

    Der 11a. Senat des BSG hat bereits entschieden und umfänglich begründet, dass und warum ein solches Wiedereingliederungsverhältnis die Beschäftigungslosigkeit nicht ausschließt (Urteil vom 21.3.2007 - B 11a AL 31/06 R - SozR 4-4300 § 118 Nr. 1) .

    Das LSG hat in diesem Zusammenhang zutreffend die wesentlichen Erwägungen des BSG zum Fehlen eines leistungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses unter Hinweis auf die systematische Gliederung der Entscheidungsgründe im Urteil vom 21.3.2007 (B 11a AL 31/06 R - SozR 4-4300 § 118 Nr. 1) aufgezeigt.

    Soweit sich die Beklagte dennoch ihrerseits auf Formulierungen besagten Urteils stützt, die nicht die Frage der Beschäftigungslosigkeit, sondern die Frage der Verfügbarkeit betreffen (SozR 4-4300 § 118 Nr. 1 RdNr 16 f) , hat der 11a. Senat keinesfalls die auf § 125 SGB III aF gestützte Bewilligung von Alg zu einer besonderen "Nahtlosigkeitsleistung" erhoben (vgl auch BSG Urteil vom 31.1.2008 - B 13 R 23/07 R - Juris RdNr 44) .

    Der 11a. Senat hat in seinem Urteil vom 21.3.2007 überdies ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Frage der Beschäftigungslosigkeit zu den Tatbestandsvoraussetzungen gehört, die unabhängig von der auf eine Fiktion des gesundheitlichen Leistungsvermögens begrenzten Wirkung der sog Nahtlosigkeitsregelung zu prüfen sind (SozR 4-4300 § 118 Nr. 1 RdNr 21) .

    Der Hinweis der Revision auf § 27 Abs. 2 S 2 Nr. 3 SGB III aF verfängt bereits deshalb nicht, weil diese Regelung lediglich das beitragsrechtliche Beschäftigungsverhältnis betrifft (vgl insoweit ebenfalls SozR 4-4300 § 118 Nr. 1 RdNr 33 ff) .

    Ebenso scheidet der Schutz des von der sog Nahtlosigkeitsregelung des § 125 SGB III aF begünstigten Personenkreises als (besonderes) Abgrenzungskriterium aus; auch insoweit kann auf die Ausführungen im Urteil des 11a. Senats vom 21.3.2007 (SozR 4-4300 § 118 Nr. 1 RdNr 21 bis 36) verwiesen werden.

    Entsprechende Hinweise sind den Entscheidungen vom 21.3.2007 (SozR 4-4300 § 118 Nr. 1 RdNr 19) und vom 3.6.2004 (BSGE 93, 59 = SozR 4-4300 § 125 Nr. 1) zu entnehmen.

  • BSG, 08.09.2010 - B 11 AL 4/09 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Verfügbarkeit - Erreichbarkeit des

    Auszug aus BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 20/12 R
    Wesentlich iS des § 48 Abs. 1 SGB X ist jede Änderung, die dazu führt, dass die Behörde unter den nunmehr objektiv gegebenen Verhältnissen den Verwaltungsakt nicht mehr erlassen dürfte (Senatsurteil vom 8.9.2010 - B 11 AL 4/09 R - Juris RdNr 13 mwN; Steinwedel in Kasseler Komm, Stand Einzelkommentierung August 2012, § 48 SGB X RdNr 13) .

    Kann der Sachverhalt nach Ausschöpfung aller Erkenntnismöglichkeiten nicht aufgeklärt werden, geht dies zu Lasten der Behörde, die sich auf § 48 SGB X stützt (Senatsurteil vom 8.9.2010 - B 11 AL 4/09 R - Juris RdNr 23 mwN) .

    Ferner wird von ihm gefordert, dass er den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht (Verfügbarkeit - siehe nur Senatsurteil vom 8.9.2010 - B 11 AL 4/09 R - Juris RdNr 14 mwN) .

  • LSG Baden-Württemberg, 28.03.2012 - L 3 AL 5132/11
    Auszug aus BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 20/12 R
    An dieser Rechtsprechung, die im Schrifttum (etwa Gagel, Behindertenrecht 2011, 66, 70; Geiger info also 2012, 195, 199 f; Gutzler in Mutschler/Schmidt-de Caluwe/Coseriu, SGB III, 5. Aufl 2013, § 138 RdNr 32; Hölzer in Gagel, SGB II/SGB III, Stand Einzelkommentierung März 2013, § 138 SGB III RdNr 193b; Mutschler in Kreikebohm/Spellbrink/Waltermann, 3. Aufl 2013, § 138 SGB III RdNr 10; Söhngen in Eicher/Schlegel, SGB III, Stand Einzelkommentierung Dezember 2007, § 119 RdNr 43 f; Ungerer, Sozialrecht und Praxis 2008, 387 ff) und in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung (etwa LSG Baden-Württemberg Urteil vom 28.3.2012 - L 3 AL 5132/11 - Juris; Hessisches LSG Urteil vom 15.12.2008 - L 9 AL 177/07 - info also 2009, 159 ff) Zustimmung erfahren hat, hält der Senat fest.

    Soweit die Revision sich für Zweifel an der subjektiven Verfügbarkeit des Klägers auf eine "allgemeine Lebenserfahrung" stützt, die angeblich dafür spreche, dass er ein Vermittlungsangebot bei einem anderen Arbeitgeber während seiner Wiedereingliederung abgelehnt hätte (ähnlich Hölzer, in Gagel, SGB II/SGB III, Stand Einzelkommentierung März 2013, § 138 SGB III RdNr 193d; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 28.3.2012 - L 3 AL 5132/11 - Juris RdNr 40) , lassen sich die anderslautenden Feststellungen des LSG nicht erschüttern.

  • BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 18/05 R

    Rücknahme bzw Aufhebung der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Auszug aus BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 20/12 R
    Ein schuldhaftes Verhalten des Klägers iS einer erheblichen Obliegenheitsverletzung (BSGE 95, 176 ff = SozR 4-4300 § 119 Nr. 3; Urteil des 11a. Senats vom 31.1.2006 - B 11a AL 13/05 R - Juris RdNr 20) kann in den Wiedereingliederungsbemühungen nicht gesehen werden, zumal die Beklagte selbst ihre Vermittlungsbemühungen unter Berücksichtigung des Fortbestands des klägerischen Arbeitsverhältnisses auf die Wiederaufnahme der früheren Tätigkeit konzentriert hat.
  • BSG, 31.01.2008 - B 13 R 23/07 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Erwerbsersatzeinkommen - Hinzuverdienst -

    Auszug aus BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 20/12 R
    Soweit sich die Beklagte dennoch ihrerseits auf Formulierungen besagten Urteils stützt, die nicht die Frage der Beschäftigungslosigkeit, sondern die Frage der Verfügbarkeit betreffen (SozR 4-4300 § 118 Nr. 1 RdNr 16 f) , hat der 11a. Senat keinesfalls die auf § 125 SGB III aF gestützte Bewilligung von Alg zu einer besonderen "Nahtlosigkeitsleistung" erhoben (vgl auch BSG Urteil vom 31.1.2008 - B 13 R 23/07 R - Juris RdNr 44) .
  • BSG, 03.06.2004 - B 11 AL 55/03 R

    Anspruch des Arbeitslosen auf Krankengeld wegen Arbeitsunfähigkeit -

    Auszug aus BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 20/12 R
    Entsprechende Hinweise sind den Entscheidungen vom 21.3.2007 (SozR 4-4300 § 118 Nr. 1 RdNr 19) und vom 3.6.2004 (BSGE 93, 59 = SozR 4-4300 § 125 Nr. 1) zu entnehmen.
  • BSG, 31.01.2006 - B 11a AL 13/05 R

    Aufhebung der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Auszug aus BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 20/12 R
    Ein schuldhaftes Verhalten des Klägers iS einer erheblichen Obliegenheitsverletzung (BSGE 95, 176 ff = SozR 4-4300 § 119 Nr. 3; Urteil des 11a. Senats vom 31.1.2006 - B 11a AL 13/05 R - Juris RdNr 20) kann in den Wiedereingliederungsbemühungen nicht gesehen werden, zumal die Beklagte selbst ihre Vermittlungsbemühungen unter Berücksichtigung des Fortbestands des klägerischen Arbeitsverhältnisses auf die Wiederaufnahme der früheren Tätigkeit konzentriert hat.
  • BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 37/91

    Arbeitsentgelt bei Wiedereingliederung

    Auszug aus BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 20/12 R
    Damit ist zwischen den Arbeitsvertragsparteien ein zweites, gesondertes Schuldverhältnis abgeschlossen worden, das rehabilitativen und integrativen Zwecken diente (BAGE 69, 272, 276 f = AP Nr. 1 zu § 74 SGB V; BAGE 92, 140, 143 = AP Nr. 3 zu § 74 SGB V; Joussen, in Kreikebohm/Spellbrink/Waltermann, Komm zum SozR, 3. Aufl 2013, § 28 SGB IX RdNr 2) .
  • BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 65/01 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Beginn - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund

    Auszug aus BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 20/12 R
    Da das Leistungsrecht des SGB III an die tatsächlichen Verhältnisse anknüpft (vgl nur BSGE 89, 243 = SozR 3-4300 § 144 Nr. 8; BSG SozR 4-4300 § 123 Nr. 2 mwN) , schließt eine Erwerbstätigkeit Beschäftigungslosigkeit nur dann aus, wenn sie - in einem gewissen zeitlichen Mindestumfang - tatsächlich ausgeübt wird (Beschäftigungsverhältnis im leistungsrechtlichen Sinn).
  • BSG, 03.06.2004 - B 11 AL 70/03 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Beschäftigungslosigkeit - Arbeitslosmeldung -

    Auszug aus BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 20/12 R
    Da das Leistungsrecht des SGB III an die tatsächlichen Verhältnisse anknüpft (vgl nur BSGE 89, 243 = SozR 3-4300 § 144 Nr. 8; BSG SozR 4-4300 § 123 Nr. 2 mwN) , schließt eine Erwerbstätigkeit Beschäftigungslosigkeit nur dann aus, wenn sie - in einem gewissen zeitlichen Mindestumfang - tatsächlich ausgeübt wird (Beschäftigungsverhältnis im leistungsrechtlichen Sinn).
  • BAG, 28.07.1999 - 4 AZR 192/98

    Stufenweise Wiedereingliederung und Fahrtkostenerstattung

  • BSG, 05.06.2003 - B 11 AL 70/02 R

    Arbeitslosenhilfeanspruch - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung -

  • LSG Hessen, 15.12.2008 - L 9 AL 177/07

    Arbeitslosengeld - Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit - stufenweise

  • BSG, 07.08.2012 - B 11 AL 41/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung der

  • BSG, 12.09.2019 - B 11 AL 13/18 R

    Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch eines privaten

    Dies setzt voraus, dass die Beschäftigung - in dem erforderlichen zeitlichen Mindestumfang - tatsächlich ausgeübt wird (Beschäftigungsverhältnis im leistungsrechtlichen Sinn; vgl BSG vom 17.12.2013 - B 11 AL 20/12 R - SozR 4-1300 § 48 Nr. 29 RdNr 12) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2013 - L 9 AL 88/12
    Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat im Folgenden zunächst auf die zutreffenden, die Rechtsprechung des BSG berücksichtigenden Ausführungen im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 30.08.2012 (L 16 AL 90/12 -, juris, Rn. 34 ff, anhängig BSG, Az: B 11 AL 20/12 R), denen es sich im vollen Umfang auch für den hier zu entscheidenden, vergleichbaren Fall anschließt.
  • LAG Nürnberg, 13.08.2014 - 2 Sa 256/14

    Sozialplan - Gleichbehandlung - Beamte - freiwillige Betriebsvereinbarung -

    Da das Leistungsrecht des SGB III an die tatsächlichen Verhältnisse anknüpft, schließt eine Erwerbstätigkeit Beschäftigungslosigkeit nur dann aus, wenn sie - in einem gewissen zeitlichen Mindestumfang - tatsächlich ausgeübt wird (Beschäftigungsverhältnis im leistungsrechtlichen Sinn, vgl. z.B. BSG 17.12.2013 - B 11 AL 20/12 R mwN).
  • LAG Nürnberg, 11.11.2014 - 6 Sa 462/14
    Da das Leistungsrecht des SGB III an die tatsächlichen Verhältnisse anknüpft, schließt eine Erwerbstätigkeit Beschäftigungslosigkeit nur dann aus, wenn sie - in einem gewissen zeitlichen Mindestumfang - tatsächlich ausgeübt wird (Beschäftigungsverhältnis im leistungsrechtlichen Sinn, vgl. z.B. BSG 17.12.2013 - B 11 AL 20/12 RmwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.07.2013 - L 3 AL 3654/12
    Sie verweist auf ein beim Bundessozialgericht (BSG) anhängiges Revisionsverfahren zu der Frage, ob eine unentgeltliche stufenweise Wiedereingliederung einem Beschäftigungsverhältnis gleichzustellen sei (B 11 AL 20/12 R).

    Ihnen hat sich inzwischen auch das LSG Nordrhein-Westfalen angeschlossen, dessen Urteil vom 30.08.2012 (L 16 AL 90/12, Juris Rn. 37 ff.) Gegenstand des beim BSG schwebenden Revisionsverfahrens B 11 AL 20/12 R ist.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.08.2017 - L 11 AL 17/15
    Die Arbeit wird zum Zweck der Rehabilitation geleistet, nicht aber zur Erfüllung der vertraglichen Arbeitspflicht (vgl. BSG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - B 11 AL 20/12 R, Rdnr. 13; Linck a.a.O., Rdnr. 18).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.10.2013 - L 13 AL 2974/13
    Beim Bundessozialgericht ist eine Revision mit dieser Fragestellung unter dem Aktenzeichen (Az. B 11 AL 20/12 R) anhängig.
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