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   BSG, 28.02.2017 - B 9 SB 88/16 B   

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BSG, 28.02.2017 - B 9 SB 88/16 B (https://dejure.org/2017,7709)
BSG, Entscheidung vom 28.02.2017 - B 9 SB 88/16 B (https://dejure.org/2017,7709)
BSG, Entscheidung vom 28. Februar 2017 - B 9 SB 88/16 B (https://dejure.org/2017,7709)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung eines Grades der Behinderung; Verfahrensrüge; Notwendiger Inhalt einer Beschwerdebegründung; Darstellung des Sachverhalts; Aufrechterhalten eines Beweisantrages; Anwaltlich vertretener Beteiligter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung eines Grades der Behinderung; Verfahrensrüge; Notwendiger Inhalt einer Beschwerdebegründung; Darstellung des Sachverhalts; Aufrechterhalten eines Beweisantrages; Anwaltlich vertretener Beteiligter

  • rechtsportal.de

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3 ; SGG § 160a Abs. 2 S. 3
    Feststellung eines Grades der Behinderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 28.02.2017 - B 9 SB 88/16 B
    Wird eine Nichtzulassungsbeschwerde darauf gestützt, dass ein Verfahrensmangel vorliege, auf dem die angefochtene Entscheidung beruhen könne (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG), so müssen bei der Bezeichnung des Verfahrensmangels zunächst die diesen (vermeintlich) begründenden Tatsachen substantiiert dargetan werden (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 24, 34, 36).

    Darüber hinaus ist die Darlegung erforderlich, dass und warum die Entscheidung des LSG - ausgehend von dessen materieller Rechtsansicht - auf dem Mangel beruhen kann, das also die Möglichkeit einer Beeinflussung des Urteils besteht (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 36).

    "Bezeichnet" iS des § 160a Abs. 2 S 3 SGG ist ein Verfahrensmangel allerdings nur dann, wenn er in den ihn begründenden Tatsachen substantiiert dargetan wird (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14).

  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 28.02.2017 - B 9 SB 88/16 B
    Denn Merkmal eines Beweisantrags ist eine bestimmte Tatsachenbehauptung und die Angabe des Beweismittels für diese Tatsache (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 6 mwN).

    Diese Ausführungen der Klägerin enthalten keine ausreichenden Angaben, denn die Angabe der zu begutachtenden Punkte iS von § 403 ZPO bzw eines konkreten Beweisthemas in dem Beweisantrag ist grundsätzlich nicht entbehrlich (BSG Beschluss vom 9.3.2001 - B 2 U 404/00 B; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 6).

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BSG, 28.02.2017 - B 9 SB 88/16 B
    Die Vorschrift soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (§ 128 Abs. 2 SGG; vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12; BVerfGE 84, 188, 190) und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und in seine Erwägungen mit einbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274 [BVerfG 19.07.1967 - 2 BvR 639/66] ; 96, 205, 216 f).

    Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Berücksichtigung von Vorbringen ist nur dann anzunehmen, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Falles ergibt (BVerfGE aaO), zB wenn ein Gericht das Gegenteil des Vorgebrachten - ohne entsprechende Beweisaufnahme - annimmt, oder den Vortrag eines Beteiligten als nicht existent behandelt (vgl BVerfGE 22, 267, 274 [BVerfG 19.07.1967 - 2 BvR 639/66] ), oder wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht eingeht, sofern der Tatsachenvortrag nach der Rechtsauffassung des Gerichts nicht unerheblich ist (BVerfGE 86, 133, 146 [BVerfG 19.05.1992 - 1 BvR 986/91] ).

  • BSG, 05.03.2002 - B 13 RJ 193/01 B

    Aufrechterhaltung eines Beweisantrags bei unentschuldigtem Ausbleiben eines

    Auszug aus BSG, 28.02.2017 - B 9 SB 88/16 B
    Dies ist bei rechtskundig vertretenen Beteiligten regelmäßig anzunehmen, wenn in der letzten mündlichen Verhandlung nur noch ein Sachantrag gestellt und der Beweisantrag nicht wenigstens hilfsweise wiederholt wird (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 35 S 73 mwN).

    Wird ein Verfahren - wie hier - ohne mündliche Verhandlung entschieden, so ist ein zuvor gestellter Antrag dann nicht mehr aufrechterhalten, wenn sich die Beteiligten mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung einverstanden erklären, ohne den zuvor bereits formulierten Beweisantrag gleichzeitig zu wiederholen (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 35 S 74 mwN).

  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 28.02.2017 - B 9 SB 88/16 B
    Entsprechendes gilt, soweit die Klägerin eine unzureichende Rechtsanwendung des LSG rügen wollte (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7 S 10).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BSG, 28.02.2017 - B 9 SB 88/16 B
    Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Berücksichtigung von Vorbringen ist nur dann anzunehmen, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Falles ergibt (BVerfGE aaO), zB wenn ein Gericht das Gegenteil des Vorgebrachten - ohne entsprechende Beweisaufnahme - annimmt, oder den Vortrag eines Beteiligten als nicht existent behandelt (vgl BVerfGE 22, 267, 274 [BVerfG 19.07.1967 - 2 BvR 639/66] ), oder wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht eingeht, sofern der Tatsachenvortrag nach der Rechtsauffassung des Gerichts nicht unerheblich ist (BVerfGE 86, 133, 146 [BVerfG 19.05.1992 - 1 BvR 986/91] ).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BSG, 28.02.2017 - B 9 SB 88/16 B
    Die Vorschrift soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (§ 128 Abs. 2 SGG; vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12; BVerfGE 84, 188, 190) und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und in seine Erwägungen mit einbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274 [BVerfG 19.07.1967 - 2 BvR 639/66] ; 96, 205, 216 f).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus BSG, 28.02.2017 - B 9 SB 88/16 B
    Art. 103 Abs. 1 GG schützt indes nicht davor, dass ein Gericht die Rechtsansicht eines Beteiligten nicht teilt (BVerfGE 64, 1, 12; 76, 93, 98).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 222/04 B

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 28.02.2017 - B 9 SB 88/16 B
    Zwar kann zB die Rüge der Verletzung des Fragerechts eines Beteiligten nach den §§ 116, 118 SGG iVm §§ 397, 402, 411 ZPO als Ausschluss des Anspruchs auf rechtliches Gehör gemäß § 62 SGG und Art. 103 Abs. 1 GG (vgl BSG SozR 3-1750 § 411 Nr. 1) einen wesentlichen Verfahrensmangel darstellen, wenn der Beteiligte die nach seiner Ansicht erläuterungsbedürftigen Punkte dem Gericht rechtzeitig vor der Entscheidung schriftlich mitgeteilt hat und die aufgeworfenen Fragen objektiv sachdienlich sind (vgl BSG SozR 4-1500 § 62 Nr. 4 RdNr 6).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BSG, 28.02.2017 - B 9 SB 88/16 B
    Die Vorschrift soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (§ 128 Abs. 2 SGG; vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12; BVerfGE 84, 188, 190) und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und in seine Erwägungen mit einbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274 [BVerfG 19.07.1967 - 2 BvR 639/66] ; 96, 205, 216 f).
  • BSG, 23.05.1996 - 13 RJ 75/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BSG, 12.04.2000 - B 9 VS 2/99 R

    Erläuterungsbedürftigkeit von Sachverständigengutachten als Verfahrensmangel,

  • BSG, 28.05.1997 - 9 BV 194/96

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86

    Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

  • BSG, 18.12.2000 - B 2 U 336/00 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Aufklärung des Sachverhaltes - Von

  • BSG, 14.12.1999 - B 2 U 311/99 B

    Amtsermittlungspflicht im sozialgerichtlichen Verfahren, Einholung von

  • LSG Bayern, 27.02.2002 - L 2 U 404/00

    Subjektive Verletzungsverschlimmerung; Begriff und Voraussetzungen eines

  • BSG, 23.02.2022 - B 9 SB 74/21 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler -

    Die bloße Darstellung, weshalb aus ihrer Sicht weitere Ermittlungen auf psychiatrischem Fachgebiet erforderlich gewesen wären, entspricht diesem Erfordernis nicht (vgl BSG Beschluss vom 28.2.2017 - B 9 SB 88/16 B - juris RdNr 8).

    Die Vorschrift soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (§ 128 Abs. 2 SGG; vgl BSG Beschluss vom 28.2.2017 - B 9 SB 88/16 B - juris RdNr 9 mwN) und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und in seine Erwägungen miteinbezogen wird.

  • BSG, 18.11.2021 - B 9 SB 34/21 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Es ist nicht Aufgabe des BSG als Beschwerdegericht, aus einer gewissen Gemengelage unter Heranziehung von Verwaltungs- und Prozessakten das herauszusuchen, was möglicherweise - bei wohlwollender Auslegung - zur Begründung der Beschwerde geeignet sein könnte (BSG Beschluss vom 28.2.2017 - B 9 SB 88/16 B - juris RdNr 5 mwN) .

    Art. 103 Abs. 1 GG schützt insbesondere nicht davor, dass ein Gericht die Rechtsansicht eines Beteiligten nicht teilt (stRspr; zB BSG Beschluss vom 26.1.2021 - B 9 V 26/20 B - juris RdNr 11; BSG Beschluss vom 19.2.2019 - B 9 V 2/18 BH - juris RdNr 15; BSG Beschluss vom 28.2.2017 - B 9 SB 88/16 B - juris RdNr 9; BVerfG Beschluss vom 4.9.2008 - 2 BvR 2162/07 ua - juris RdNr 13) .

  • BSG, 20.02.2018 - B 10 LW 3/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Die bloße Darstellung, weshalb aus seiner Sicht weitere Ermittlungen erforderlich gewesen wären, entspricht diesem Erfordernis nicht (vgl BSG Beschluss vom 28.2.2017 - B 9 SB 88/16 B Juris RdNr 8).
  • BSG, 02.02.2022 - B 9 SB 47/21 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel -

    § 62 SGG konkretisiert den verfassungsrechtlichen Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) und soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (§ 128 Abs. 2 SGG) und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und in seine Erwägungen mit einbezogen wird (vgl BSG Beschluss vom 28.2.2017 - B 9 SB 88/16 B - juris RdNr 9 mwN) .
  • BSG, 21.12.2021 - B 9 SB 55/21 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Tatsachendarstellung -

    Entsprechendes gilt, soweit sie eine unzureichende Rechtsanwendung des LSG rügen wollte (vgl BSG Beschluss vom 28.2.2017 - B 9 SB 88/16 B - juris RdNr 8 mwN) .
  • BSG, 30.10.2020 - B 9 SB 17/20 B

    Feststellung eines Grades der Behinderung

    "Bezeichnet" iS des § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG ist ein Verfahrensmangel nur dann, wenn er in den ihn begründenden Tatsachen substantiiert dargetan wird (Senatsbeschluss vom 28.2.2017 - B 9 SB 88/16 B - juris RdNr 5) .
  • BSG, 24.08.2018 - B 9 SB 30/18 B

    Zuerkennung eines Grades der Behinderung

    Die bloße Darstellung, weshalb aus seiner Sicht weitere Ermittlungen erforderlich gewesen wären, reicht nicht (vgl BSG Beschluss vom 28.2.2017 - B 9 SB 88/16 B - Juris RdNr 8).
  • BSG, 08.12.2021 - B 10 EG 4/21 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel -

    Es ist nicht Aufgabe des Beschwerdegerichts, unter Heranziehung von Verwaltungs- und Prozessakten das herauszusuchen, was möglicherweise zur Begründung der Beschwerde geeignet sein könnte (stRspr; zB BSG Beschluss vom 28.2.2017 - B 9 SB 88/16 B - juris RdNr 5 mwN) .
  • BSG, 11.05.2022 - B 9 SB 67/21 B

    Herabsetzung eines Grades der Behinderung; Verfahrensrüge im

    Die Vorschrift soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (§ 128 Abs. 2 SGG ; vgl BSG Beschluss vom 28.2.2017 - B 9 SB 88/16 B - juris RdNr 9 mwN) und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und in seine Erwägungen miteinbezogen wird.
  • BSG, 06.08.2019 - B 5 R 292/18 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Die bloße Darstellung, weshalb aus Sicht des Klägers weitere Ermittlungen notwendig gewesen wären, entspricht diesem Erfordernis nicht (vgl BSG Beschluss vom 28.2.2017 - B 9 SB 88/16 B - Juris RdNr 8).
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