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   BSG, 28.09.2017 - B 3 KR 7/17 B   

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https://dejure.org/2017,42289
BSG, 28.09.2017 - B 3 KR 7/17 B (https://dejure.org/2017,42289)
BSG, Entscheidung vom 28.09.2017 - B 3 KR 7/17 B (https://dejure.org/2017,42289)
BSG, Entscheidung vom 28. September 2017 - B 3 KR 7/17 B (https://dejure.org/2017,42289)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 186 Abs 1 GVG, § 186 Abs 2 GVG, § 62 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 160a Abs 1 S 1 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Fürsorgepflicht des Gerichts - hör- oder sprachbehinderte Person - mündliche Verhandlung - Sicherstellung einer ausreichenden Verständigungsmöglichkeit - Verletzung des § 186 GVG - kein absoluter ...

  • Wolters Kluwer

    Krankenversicherung; Kosten für die Beschaffung von digitalen Hörgeräten; Verständigung mit einer hör- oder sprachbehinderten Person in der mündlichen Verhandlung; Hinweis auf Wahlrecht der hör- oder sprachbehinderten Person; Kein Antragserfordernis

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Fürsorgepflicht des Gerichts - hör- oder sprachbehinderte Person - mündliche Verhandlung - Sicherstellung einer ausreichenden Verständigungsmöglichkeit - Verletzung des § 186 GVG - kein absoluter ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Fürsorgepflicht des Gerichts - hör- oder sprachbehinderte Person - mündliche Verhandlung - Sicherstellung einer ausreichenden Verständigungsmöglichkeit - Verletzung des § 186 GVG - kein absoluter ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Krankenversicherung; Kosten für die Beschaffung von digitalen Hörgeräten; Verständigung mit einer hör- oder sprachbehinderten Person in der mündlichen Verhandlung; Hinweis auf Wahlrecht der hör- oder sprachbehinderten Person; Kein Antragserfordernis

  • rechtsportal.de

    Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Fürsorgepflicht des Gerichts - hör- oder sprachbehinderte Person - mündliche Verhandlung - Sicherstellung einer ausreichenden Verständigungsmöglichkeit - Verletzung des § 186 GVG - kein absoluter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • vdk.de (Kurzinformation)

    Gerichte müssen Verständigung für Hörbehinderte sicherstellen

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 60 (Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Verfahrensrecht | Verständigung mit einer hör- oder sprachbehinderten Person/Hörgeräteversorgung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 24.01.2013 - B 3 KR 5/12 R

    Krankenversicherung - Leistungsantrag zur Hilfsmittelversorgung (hier: technisch

    Auszug aus BSG, 28.09.2017 - B 3 KR 7/17 B
    Insbesondere vor dem Hintergrund, dass es bei der Hörgeräteversorgung allgemein üblich geworden ist, dass sich Rehabilitationsträger ihrer leistungsrechtlichen Verantwortung durch sog "Verträge zur Komplettversorgung" nahezu vollständig entziehen und die Versorgung mit Hörgeräten dadurch praktisch nicht mehr vom Rehabilitationsträger selbst vorgenommen, sondern in die Hände der Leistungserbringer "outgesourced" wird (vgl hierzu BSGE 113, 40 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 19, RdNr 20; dem sich der 5. Senat in vollem Umfang angeschlossen hat: BSGE 117, 192 = SozR 4-1500 § 163 Nr. 7 RdNr 35, 36) , kann es der Klägerin nicht zum Nachteil gereichen, wenn sie genau den von der Beklagten durch entsprechende Verträge mit den Leistungserbringern eingerichteten Beratungsweg einhielt und sich sogar bei mehreren Leistungserbringern beraten ließ.
  • BSG, 30.10.2014 - B 5 R 8/14 R

    Revisionsgericht - Kontrolle der Auslegung schlüssiger Willenserklärungen

    Auszug aus BSG, 28.09.2017 - B 3 KR 7/17 B
    Insbesondere vor dem Hintergrund, dass es bei der Hörgeräteversorgung allgemein üblich geworden ist, dass sich Rehabilitationsträger ihrer leistungsrechtlichen Verantwortung durch sog "Verträge zur Komplettversorgung" nahezu vollständig entziehen und die Versorgung mit Hörgeräten dadurch praktisch nicht mehr vom Rehabilitationsträger selbst vorgenommen, sondern in die Hände der Leistungserbringer "outgesourced" wird (vgl hierzu BSGE 113, 40 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 19, RdNr 20; dem sich der 5. Senat in vollem Umfang angeschlossen hat: BSGE 117, 192 = SozR 4-1500 § 163 Nr. 7 RdNr 35, 36) , kann es der Klägerin nicht zum Nachteil gereichen, wenn sie genau den von der Beklagten durch entsprechende Verträge mit den Leistungserbringern eingerichteten Beratungsweg einhielt und sich sogar bei mehreren Leistungserbringern beraten ließ.
  • BSG, 17.08.2009 - B 11 AL 11/09 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus BSG, 28.09.2017 - B 3 KR 7/17 B
    Es handelt sich vielmehr um einen Verstoß gegen eine spezielle Form der Gewährung rechtlichen Gehörs (vgl hierzu BSG Beschluss vom 17.8.2009 - B 11 AL 11/09 B - Juris; BSG Beschluss vom 8.10.1992 - 5 BJ 160/92 - SozR 3-1720 § 189 Nr. 1) .
  • BSG, 08.10.1992 - 5 BJ 160/92

    Dolmetscher - Eid - Sozialgerichtsverfahren - Revision -

    Auszug aus BSG, 28.09.2017 - B 3 KR 7/17 B
    Es handelt sich vielmehr um einen Verstoß gegen eine spezielle Form der Gewährung rechtlichen Gehörs (vgl hierzu BSG Beschluss vom 17.8.2009 - B 11 AL 11/09 B - Juris; BSG Beschluss vom 8.10.1992 - 5 BJ 160/92 - SozR 3-1720 § 189 Nr. 1) .
  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R

    Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden

    Auszug aus BSG, 28.09.2017 - B 3 KR 7/17 B
    Dies gilt auch dann, wenn eine solche Versorgung zum Festbetrag nicht gewährleistet ist (BSGE 105, 170 = SozR 4-2500 § 36 Nr. 2) .
  • BSG, 25.11.2008 - B 5 R 308/08 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus BSG, 28.09.2017 - B 3 KR 7/17 B
    Der Grundsatz, dass der Betroffene alles getan haben muss, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl stRspr zB BVerwG NJW 1989, 601, BVerwG NJW 1992, 3185; BSG Beschluss vom 25.11.2008 - B 5 R 308/08 B - RdNr 7 - zitiert nach Juris sowie BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 22; BSGE 68, 205, 210 = SozR 3-2200 § 667 Nr. 1) , wirkt sich hier nicht zu Lasten der Klägerin aus.
  • BSG, 20.01.1998 - B 13 RJ 207/97 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 28.09.2017 - B 3 KR 7/17 B
    Der Grundsatz, dass der Betroffene alles getan haben muss, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl stRspr zB BVerwG NJW 1989, 601, BVerwG NJW 1992, 3185; BSG Beschluss vom 25.11.2008 - B 5 R 308/08 B - RdNr 7 - zitiert nach Juris sowie BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 22; BSGE 68, 205, 210 = SozR 3-2200 § 667 Nr. 1) , wirkt sich hier nicht zu Lasten der Klägerin aus.
  • BVerwG, 03.07.1992 - 8 C 58.90

    Mündliche Verhandlung - Wiedereröffnung

    Auszug aus BSG, 28.09.2017 - B 3 KR 7/17 B
    Der Grundsatz, dass der Betroffene alles getan haben muss, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl stRspr zB BVerwG NJW 1989, 601, BVerwG NJW 1992, 3185; BSG Beschluss vom 25.11.2008 - B 5 R 308/08 B - RdNr 7 - zitiert nach Juris sowie BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 22; BSGE 68, 205, 210 = SozR 3-2200 § 667 Nr. 1) , wirkt sich hier nicht zu Lasten der Klägerin aus.
  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 33/90

    Berufsgenossenschaftliche Zuständigkeit bei der Fusion zweier Unternehmen

    Auszug aus BSG, 28.09.2017 - B 3 KR 7/17 B
    Der Grundsatz, dass der Betroffene alles getan haben muss, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl stRspr zB BVerwG NJW 1989, 601, BVerwG NJW 1992, 3185; BSG Beschluss vom 25.11.2008 - B 5 R 308/08 B - RdNr 7 - zitiert nach Juris sowie BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 22; BSGE 68, 205, 210 = SozR 3-2200 § 667 Nr. 1) , wirkt sich hier nicht zu Lasten der Klägerin aus.
  • BSG, 30.11.2017 - B 3 KR 11/16 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Service-Wohnen in einer

    Denn die Krankenkasse muss zunächst die rein faktische Möglichkeit haben, sich mit dem Leistungsbegehren zu befassen, es zu prüfen und ggf Behandlungsalternativen aufzuzeigen, bevor eine Selbstbeschaffung mit Kostenerstattungsanspruch in Betracht kommt (vgl zum Ganzen näher BSG SozR 4-2500 § 13 Nr. 10 RdNr 22; BSGE 98, 26 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 12; vgl ferner jüngst BSG Urteil vom 11.5.2017 - B 3 KR 30/15 R - SozR 4-2500 § 13 Nr. 34 RdNr 46 f , auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen; vgl auch Senatsbeschluss vom 28.9.2017 - B 3 KR 7/17 B - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.03.2021 - L 26 KR 228/19

    Hörgeräte - Kostenerstattung über den Festbetrag hinaus - Selbstbeschaffung -

    Eine anspruchsschädliche Vorfestlegung kann nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, von der der Senat überzeugt ist, nur angenommen werden, wenn der Versicherte von vorneherein jede sinnvolle, d.h. auf eine ausreichende Versorgung gerichtete Beratung durch den Leistungserbringer ablehnt, weil er bereits auf eine bestimmte Leistung so fixiert ist, dass kein Raum für eine offene Prüfung und Beratung bleibt (BSG, Beschluss vom 28. September 2017, B 3 KR 7/17 B, Rn. 14 juris; Helbig, in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 4. Aufl. 2020, § 13 Rn. 78).

    Dies ist dann der Fall, wenn der Versicherte das Testen verschiedener, auch eigenanteilsfreier Hörgeräte ablehnt, obwohl die gewünschte Hörgeräteversorgung keine im Verhältnis relevante funktionale Verbesserung im Alltagsleben bietet (BSG, Beschluss vom 28. September 2017, B 3 KR 7/17 B, Rn. 15 juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.09.2023 - L 2 R 239/22

    Beratungspflicht; Bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder;

    Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen haben Anspruch auf diejenige Hörgeräteversorgung, die die nach dem Stand der Medizintechnik bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder erlaubt, soweit dies im Alltagsleben einen erheblichen Gebrauchsvorteil bietet (BSG, B.v. 28. September 2017 - B 3 KR 7/17 B -, SozR 4-1720 § 186 Nr. 1, Rn. 15).

    Vielmehr muss den betroffenen Versicherten ein Gerät, welches tatsächlich im individuellen Einzelfall eine bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder gewährleistet, konkret zum Austesten angeboten und vorgestellt werden (BSG, B.v. 28. September 2017 - B 3 KR 7/17 B -, SozR 4-1720 § 186 Nr. 1, Rn. 15).

    Eine solche käme nur in Betracht, wenn eine Versicherte von vornherein jede sinnvolle, d.h. auf eine ausreichende Versorgung gerichtete Beratung durch Leistungserbringer ablehnt, weil sie bereits so fest auf ein bestimmtes Leistungsbegehren fixiert ist, dass eine offene Prüfung und Beratung insgesamt obsolet erscheint (BSG, B.v. 28. September 2017 - B 3 KR 7/17 B -, SozR 4-1720 § 186 Nr. 1, Rn. 14).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2017 - L 9 KR 372/17

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - BiCros-Hörgerät - Beratungspflicht

    Auch im hiesigen Fall hat die betroffene Krankenkasse durch die vom BSG (Beschluss vom 28. September 2017 - B 3 KR 7/17 B - Urteile vom 30. Oktober 2014 - B 5 R 8/14 R - und vom 24. Januar 2013 - B 3 KR 5/12 R - alle juris) wiederholt als rechtswidrig gekennzeichnete Praxis, die Versorgung mit Hörgeräten weitgehend zu externalisieren, sich dem gesetzlich vorgesehenen Verfahren fast vollständig entzogen, sodass sie sich nicht in der Lage sah, dem Senat eine für den Antragsteller geeignete Versorgung zum Festbetrag zu benennen.

    Ist demnach eine Versorgung des Antragsstellers zum Festbetrag nach derzeitigem Sachstand nicht möglich, ist es bedeutungslos, dass er möglicherweise von vornherein auf das hier streitgegenständliche Hörgerät festgelegt war (vgl. BSG, Beschluss vom 28. September 2017 - B 3 KR 7/17 B -, juris).

  • LSG Hessen, 01.02.2023 - L 1 KR 384/21

    Anspruch auf Hörgeräteversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung;

    Eine anspruchsschädliche Vorfestlegung kann nur angenommen werden, wenn der Versicherte von vorneherein jede sinnvolle, d.h. auf eine ausreichende Versorgung gerichtete Beratung durch den Leistungserbringer ablehnt, weil er bereits auf eine bestimmte Leistung so fixiert ist, dass kein Raum für eine offene Prüfung und Beratung bleibt (BSG, Beschluss vom 28. September 2017, B 3 KR 7/17 B, Rn. 14 juris; Helbig, in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 4. Aufl. 2020, § 13 Rn. 78; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 14. Oktober 2022 - L 16 KR 336/21, Rn. 51).

    Dies ist dann der Fall, wenn der Versicherte das Testen verschiedener, auch eigenanteilsfreier Hörgeräte ablehnt, obwohl die gewünschte Hörgeräteversorgung keine im Verhältnis relevante funktionale Verbesserung im Alltagsleben bietet (BSG, Beschluss vom 28. September 2017, B 3 KR 7/17 B, Rn. 15 juris).

  • BSG, 13.03.2018 - B 11 AL 79/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Die freie Beweiswürdigung muss auf der Basis eines fairen Verfahrens unter Einhaltung der Grundsätze des rechtlichen Gehörs erfolgen (BSG vom 28.9.2017 - B 3 KR 7/17 B - SozR 4-1720 § 186 Nr. 1) .

    Auch der Grundsatz, dass ein Beteiligter für eine erfolgreiche Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs alles getan haben muss, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BSG vom 28.9.2017 - B 3 KR 7/17 B - SozR 4-1720 § 186 Nr. 1) , wirkt sich nicht zulasten der Klägerin aus.

  • SG Lüneburg, 29.11.2018 - S 1 R 269/16
    Sofern die Sozialleistungsträger pflichtwidrig keine eigenständige Untersuchung und Beratung der Versicherten bei der Hörgeräteauswahl mit dem Ziel eines weitest möglichen Behinderungsausgleichs vornehmen, sondern hierzu gewerbliche Hörgeräteakustiker beauftragen, müssen sie sich an die hiermit verbundene Zuweisung der erforderlichen Fachkunde und Beurteilungskompetenz festhalten lassen (vgl. BSG, Beschl. v. 28.09.2017 - B 3 KR 7/17 B).

    Gleiches gilt für das Argument, dass bei der Auswahl des Gerätes subjektive Eindrücke der Klägerin eingeflossen sind, denn solche sind zwingender Bestandteil einer Hörgeräteanpassung (BSG, Beschl. v. 28.09.2017 - B 3 KR 7/17 B).

  • SG Darmstadt, 12.07.2021 - S 13 KR 270/20
    Eine anspruchsschädliche Vorfestlegung kann nur angenommen werden, wenn der Versicherte von vorneherein jede sinnvolle, d.h. auf eine ausreichende Versorgung gerichtete Beratung durch den Leistungserbringer ablehnt, weil er bereits auf eine bestimmte Leistung so fixiert ist, dass kein Raum für eine offene Prüfung und Beratung bleibt (BSG, Beschluss vom 28. September 2017, B 3 KR 7/17 B, Rn. 14 juris; Helbig, in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 4. Aufl. 2020, § 13 Rn. 78; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 14. Oktober 2022 - L 16 KR 336/21, Rn. 51).

    Dies ist dann der Fall, wenn der Versicherte das Testen verschiedener, auch eigenanteilsfreier Hörgeräte ablehnt, obwohl die gewünschte Hörgeräteversorgung keine im Verhältnis relevante funktionale Verbesserung im Alltagsleben bietet (BSG, Beschluss vom 28. September 2017, B 3 KR 7/17 B, Rn. 15 juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2020 - L 1 R 469/17

    Erstattung von Aufwendungen für die Versorgung mit Hörgeräten - Festbeträge der

    Auch im hiesigen Fall hat sich die Beigeladene durch die bereits wiederholt vom BSG (Beschluss vom 28. September 2017 - B 3 KR 7/17 B - Urteile vom 30. Oktober 2014 - B 5 R 8/14 R - und vom 24. Januar 2013 - B 3 KR 5/12 R - alle juris) als rechtswidrig gekennzeichnete Praxis, die Beratung und Entscheidung über Art und Umfang der Versorgung mit Hörgeräten nahezu vollständig den vertraglich mit ihr verbundenen Hörgeräteakustikern zu übertragen, dem gesetzlich bestimmten Verfahren zur Versorgung mit Hilfsmitteln praktisch vollständig entzogen.

    Ist danach nicht erwiesen, dass eine Versorgung der Klägerin zu geringeren Kosten möglich war, ist bedeutungslos, ob sie möglicherweise von vornherein auf das hier streitgegenständliche Hörgerät festgelegt war (vgl. BSG, Beschluss vom 28. September 2017 - B 3 KR 7/17 B -, Rn. 14).

  • BSG, 18.09.2023 - B 9 SB 11/23 B
    Die Klägerin rügt insbesondere unter Hinweis auf einen Beschluss des BSG vom 28.9.2017 (B 3 KR 7/17 B - SozR 4-1720 § 186 Nr. 1) die Unterlassung eines Hinweises des LSG nach § 186 GVG vor oder im Termin zur mündlichen Verhandlung am 16.3.2023 als Verfahrensmangel.

    Eine Verletzung von § 202 Satz 1 SGG iVm § 186 GVG stellt aber keinen absoluten Revisionsgrund iS von § 202 Satz 1 SGG iVm § 547 ZPO dar, sondern einen Verstoß gegen eine spezielle Form der Gewährung rechtlichen Gehörs (BSG Beschluss vom 28.9.2017 - B 3 KR 7/17 B - SozR 4-1720 § 186 Nr. 1 RdNr 9 mwN) .

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2022 - L 5 AS 456/22

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Ordnungsgeldes im sozialgerichtlichen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2020 - L 20 SO 436/15
  • BSG, 21.07.2022 - B 12 KR 9/22 B

    Beendigung einer freiwilligen Krankenversicherung Fehlender Nachweis eines

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