Gerichtsverfassungsgesetz
15. Titel - Gerichtssprache (§§ 184 - 191a) |
(1) 1Die Verständigung mit einer hör- oder sprachbehinderten Person erfolgt nach ihrer Wahl mündlich, schriftlich oder mit Hilfe einer die Verständigung ermöglichenden Person, die vom Gericht hinzuzuziehen ist. 2Für die mündliche und schriftliche Verständigung hat das Gericht die geeigneten technischen Hilfsmittel bereit zu stellen. 3Die hör- oder sprachbehinderte Person ist auf ihr Wahlrecht hinzuweisen.
(2) Das Gericht kann eine schriftliche Verständigung verlangen oder die Hinzuziehung einer Person als Dolmetscher anordnen, wenn die hör- oder sprachbehinderte Person von ihrem Wahlrecht nach Absatz 1 keinen Gebrauch gemacht hat oder eine ausreichende Verständigung in der nach Absatz 1 gewählten Form nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist.
(3) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bestimmt durch Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf,
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen (Gesetz über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren - EMöGG) vom 08.10.2017
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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19.10.2017 | Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen (Gesetz über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren - EMöGG) | 08.10.2017 | |
01.08.2002 | Gesetz zur Änderung des Rechts der Vertretung durch Rechtsanwälte vor den Oberlandesgerichten (OLG-Vertretungsänderungsgesetz - OLGVertrÄndG) | 23.07.2002 |
Rechtsprechung zu § 186 GVG
44 Entscheidungen zu § 186 GVG in unserer Datenbank:
- BSG, 28.09.2017 - B 3 KR 7/17 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - ...
- OLG Hamburg, 06.12.2013 - 2 Ws 253/13
Strafverfahren: Umfang und Grenzen des Anspruchs des Angeklagten auf schriftliche ...
- BSG, 21.12.2017 - B 9 SB 61/17 B
Sozialgerichtliches Verfahren - barrierefreier Zugang zum Gericht - kein Anspruch ...
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 27.11.2018 - 1 BvR 957/18
Keine Verpflichtung aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG, die mündliche Verhandlung nach ...
- BVerfG, 27.11.2018 - 1 BvR 957/18
- BSG, 17.08.2009 - B 11 AL 11/09 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; ...
- LAG Baden-Württemberg, 12.12.2005 - 4 Sa 44/05
Grundsatz des fairen Verfahrens; Anfechtung eines Prozessvergleichs; weil die ...
- BGH, 26.01.2011 - 2 StR 338/10
Verfahren unter Mitwirkung einer nicht deutsch sprechenden Schöffin muss neu ...
- BGH, 24.04.1997 - 4 StR 23/97
Vernehmung einer hörgeschädigten und retardierten Person durch Einschaltung einer ...
- BGH, 21.12.1959 - 2 StR 519/59
Kopfnicken des taubstummen Angeklagten - § 186 GVG aF schließt Verständigung ...
- LSG Bayern, 15.05.2009 - L 15 SB 42/09
Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Beiordnung eines ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 186 GVG:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens
- Kosten des Verfahrens
- § 464c (Kosten bei Bestellung eines Dolmetschers oder Übersetzers für den Angeschuldigten)