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   BVerfG, 01.03.2011 - 2 BvR 1/11   

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BVerfG, 01.03.2011 - 2 BvR 1/11 (https://dejure.org/2011,5112)
BVerfG, Entscheidung vom 01.03.2011 - 2 BvR 1/11 (https://dejure.org/2011,5112)
BVerfG, Entscheidung vom 01. März 2011 - 2 BvR 1/11 (https://dejure.org/2011,5112)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG; § 153f Abs. 2 S. 1 Nr. 4 StPO; Art. 17 Abs. 1 lit. a IStGH-Statut
    Recht auf den gesetzlichen Richter (Schutzbereich; Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs; Absehen von der Verfolgung einer Auslandstat ohne Inlandsbezug durch eine deutsche Staatsanwaltschaft)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    § 153f Abs 2 S 1 Nr 4 StPO (Absehen von Strafverfolgung bei Straftaten nach dem VStGB - Völkerstrafgesetzbuch)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 101 Abs 1 S 2 GG, Art 17 Abs 1 Buchst a IStGHStat, § 153f Abs 2 S 1 Nr 4 StPO, § 11 VStGB, § 4 VStGB
    Nichtannahmebeschluss: § 153f Abs 2 S 1 Nr 4 StPO (Absehen von Strafverfolgung bei Straftaten nach dem VStGB - Völkerstrafgesetzbuch - ) verstößt nicht gegen Art 101 Abs 1 S 2 GG, Garantie des gesetzlichen Richters

  • Wolters Kluwer

    Einschränkung des Ermessens der Staatsanwaltschaft bei unter das Völkerstrafgesetzbuch fallenden Auslandstaten; Bedeutung des Weltrechtsprinzips nach dem Völkerstrafgesetzbuch

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: § 153f Abs 2 S 1 Nr 4 StPO (Absehen von Strafverfolgung bei Straftaten nach dem VStGB - Völkerstrafgesetzbuch - ) verstößt nicht gegen Art 101 Abs 1 S 2 GGGarantie des gesetzlichen Richters

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: § 153f Abs 2 S 1 Nr 4 StPO (Absehen von Strafverfolgung bei Straftaten nach dem VStGB - Völkerstrafgesetzbuch - ) verstößt nicht gegen Art 101 Abs 1 S 2 GGGarantie des gesetzlichen Richters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 101 Abs. 1 S. 2; StPO § 153f; VStGB § 1
    Einschränkung des Ermessens der Staatsanwaltschaft bei unter das Völkerstrafgesetzbuch fallenden Auslandstaten; Bedeutung des Weltrechtsprinzips nach dem Völkerstrafgesetzbuch

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Internationale Strafgerichtshof und das Absehen von deutscher Strafverfolgung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 18, 355
  • NJW 2011, 2569
  • NStZ 2011, 353
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2011 - 2 BvR 1/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der Gerichtshof der Europäischen Union gesetzlicher Richter im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, weil dieser über das Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 267 AEUV funktional in die nationale Gerichtsbarkeit eingegliedert ist und das von dem Gerichtshof ausgelegte Unionsrecht im nationalen Recht gilt und angewendet wird (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 75, 223 ; 82, 159 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 6. Juli 2010 - 2 BvR 2661/06 -, NJW 2010, S. 3422 ).
  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06

    Ultra-vires-Kontrolle Mangold

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2011 - 2 BvR 1/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der Gerichtshof der Europäischen Union gesetzlicher Richter im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, weil dieser über das Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 267 AEUV funktional in die nationale Gerichtsbarkeit eingegliedert ist und das von dem Gerichtshof ausgelegte Unionsrecht im nationalen Recht gilt und angewendet wird (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 75, 223 ; 82, 159 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 6. Juli 2010 - 2 BvR 2661/06 -, NJW 2010, S. 3422 ).
  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2011 - 2 BvR 1/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der Gerichtshof der Europäischen Union gesetzlicher Richter im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, weil dieser über das Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 267 AEUV funktional in die nationale Gerichtsbarkeit eingegliedert ist und das von dem Gerichtshof ausgelegte Unionsrecht im nationalen Recht gilt und angewendet wird (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 75, 223 ; 82, 159 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 6. Juli 2010 - 2 BvR 2661/06 -, NJW 2010, S. 3422 ).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 687/85

    Kloppenburg-Beschluß

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2011 - 2 BvR 1/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der Gerichtshof der Europäischen Union gesetzlicher Richter im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, weil dieser über das Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 267 AEUV funktional in die nationale Gerichtsbarkeit eingegliedert ist und das von dem Gerichtshof ausgelegte Unionsrecht im nationalen Recht gilt und angewendet wird (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 75, 223 ; 82, 159 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 6. Juli 2010 - 2 BvR 2661/06 -, NJW 2010, S. 3422 ).
  • BVerfG, 19.03.1959 - 1 BvR 295/58

    Anklage beim Landgericht

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2011 - 2 BvR 1/11
    bb) Gegen eine funktionelle Verschränkung der nationalen und der internationalen Strafgerichtsbarkeit spricht zudem, dass die Staatsanwaltschaft anders als bei den "beweglichen Zuständigkeiten" (vgl. BVerfGE 9, 223 ; 22, 254 ), die der Beschwerdeführer zum Vergleich heranzieht, kein Wahlrecht hat, vor welchem Gericht sie wegen einer Tat, die nach den §§ 6 bis 14 VStGB strafbar ist, anklagt.
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 489/66

    Verfassungskonforme Auslegung des § 25Nr. 2c GVG

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2011 - 2 BvR 1/11
    bb) Gegen eine funktionelle Verschränkung der nationalen und der internationalen Strafgerichtsbarkeit spricht zudem, dass die Staatsanwaltschaft anders als bei den "beweglichen Zuständigkeiten" (vgl. BVerfGE 9, 223 ; 22, 254 ), die der Beschwerdeführer zum Vergleich heranzieht, kein Wahlrecht hat, vor welchem Gericht sie wegen einer Tat, die nach den §§ 6 bis 14 VStGB strafbar ist, anklagt.
  • BGH, Ermittlungsrichter, 26.01.2011 - 4 BGs 1/11

    Ersuchen um Akteneinsicht (Gefährdung des Untersuchungszwecks für den Fall einer

    Mit Schriftsätzen vom 3. Januar 2011 hat Rechtsanwalt R. gegen die oben genannte Verfügung des Generalbundesanwalts vom 3. Dezember 2010 Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht erhoben (2 BvR 1/11) und zugleich beantragt, den Generalbundesanwalt im Wege der einstweiligen Anordnung anzuweisen, die Ermittlungen gegen den Beschuldigten bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde wieder aufzunehmen.
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