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   BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 472/14   

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https://dejure.org/2014,4074
BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 472/14 (https://dejure.org/2014,4074)
BVerfG, Entscheidung vom 03.03.2014 - 1 BvR 472/14 (https://dejure.org/2014,4074)
BVerfG, Entscheidung vom 03. März 2014 - 1 BvR 472/14 (https://dejure.org/2014,4074)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 242 BGB, § 1592 Nr 1 BGB
    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Zur Frage der Auskunftspflicht einer Mutter über den mutmaßlichen leiblichen Vater eines Kindes nach erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung - hier: Aussetzung des Vollzugs des Auskunftsanspruchs - Folgenabwägung

  • rewis.io

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Zur Frage der Auskunftspflicht einer Mutter über den mutmaßlichen leiblichen Vater eines Kindes nach erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung - hier: Aussetzung des Vollzugs des Auskunftsanspruchs - Folgenabwägung

  • datenbank.nwb.de

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Zur Frage der Auskunftspflicht einer Mutter über den mutmaßlichen leiblichen Vater eines Kindes nach erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung - hier: Aussetzung des Vollzugs des Auskunftsanspruchs - Folgenabwägung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Na, wer wars?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch des Scheinvaters über Geschlechtsleben der Mutter?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1097
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 20.04.1993 - 2 BvQ 14/93

    Einstweilige Anordnung gegen Abschiebung

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 472/14
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, das in der Hauptsache zu verfolgende Begehren erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 88, 185 ; 103, 41 ; stRspr).

    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bleibt (vgl. BVerfGE 88, 185 ; stRspr).

  • BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 421/05

    Vaterschaftsfeststellung

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 472/14
    Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Gerichte die vorliegend einschlägigen verfassungsrechtlichen Vorgaben für Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht (vgl. BVerfGE 96, 56 ; 117, 202 ) nicht ausreichend beachtet haben.
  • BGH, 09.11.2011 - XII ZR 136/09

    Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter zur Vorbereitung eines

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 472/14
    Die Gerichte begründeten die Verpflichtung der Beschwerdeführerin im Wesentlichen unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 9. November 2011 - XII ZR 136/09 -, BGHZ 191, 259 = FamRZ 2012, S. 200; Beschluss vom 20. Februar 2013 - XII ZB 412/11 -, BGHZ 196, 207 = FamRZ 2013, S. 939).
  • BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 409/90

    Vaterschaftsauskunft

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 472/14
    Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Gerichte die vorliegend einschlägigen verfassungsrechtlichen Vorgaben für Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht (vgl. BVerfGE 96, 56 ; 117, 202 ) nicht ausreichend beachtet haben.
  • BGH, 20.02.2013 - XII ZB 412/11

    Unterhaltsleistung des Ehemanns für das scheineheliche Kind: Schadenersatzpflicht

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 472/14
    Die Gerichte begründeten die Verpflichtung der Beschwerdeführerin im Wesentlichen unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 9. November 2011 - XII ZR 136/09 -, BGHZ 191, 259 = FamRZ 2012, S. 200; Beschluss vom 20. Februar 2013 - XII ZB 412/11 -, BGHZ 196, 207 = FamRZ 2013, S. 939).
  • BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00

    Ablehnung des Antrags einer politischen Partei auf Erlass einer eA, ihr

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 472/14
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, das in der Hauptsache zu verfolgende Begehren erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 88, 185 ; 103, 41 ; stRspr).
  • BVerfG, 24.08.1992 - 2 BvE 1/92

    Einstweilige Anordnung - Berlin-Vertrag - Regierungssitz

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 472/14
    Wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren auslöst, ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 87, 107 ; stRspr).
  • AG Bad Segeberg, 27.09.2013 - 13a F 40/13

    Eheliche Lebensgemeinschaft: Pflicht einer geschiedenen Ehefrau und Mutter zur

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 472/14
    Die Vollstreckung des Beschlusses des Amtsgerichts Bad Segeberg vom 27. September 2013 - 13a F 40/13 -, bestätigt durch Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 28. Januar 2014 - 15 UF 165/13 -, wird einstweilen bis zur abschließenden Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde durch das Bundesverfassungsgericht, längstens für die Dauer von sechs Monaten, ausgesetzt.
  • BGH, 02.07.2014 - XII ZB 201/13

    Unterhaltsregressanspruch des Scheinvaters: Auskunftsanspruch gegen die Mutter

    In diesem Rahmen sind das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Mutter und der Anspruch des Scheinvaters auf effektiven Rechtsschutz im Einzelfall gegeneinander abzuwägen, wobei insbesondere der Zweck der Auskunft sowie auf Seiten der Mutter bestehende berechtigte persönliche Geheimhaltungsinteressen einzubeziehen sind (vgl. BVerfG FamRZ 2014, 1097).
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