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   BVerfG, 04.09.2019 - 2 BvQ 74/19   

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https://dejure.org/2019,29235
BVerfG, 04.09.2019 - 2 BvQ 74/19 (https://dejure.org/2019,29235)
BVerfG, Entscheidung vom 04.09.2019 - 2 BvQ 74/19 (https://dejure.org/2019,29235)
BVerfG, Entscheidung vom 04. September 2019 - 2 BvQ 74/19 (https://dejure.org/2019,29235)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 16 Abs. 2 Satz 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; § 134 Abs. 1 StPO; § 310 Abs. 1 Nr. 1 StPO
    Erfolgloser Eilantrag auf Erlass eines Vorführungsbefehls (keine Offenhaltung der Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde durch aussichtslose weitere Beschwerde; Recht auf effektiven Rechtsschutz; keine Verpflichtung zur Zulassung der weiteren Beschwerde eines nicht ...

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bei Verfristung der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 1 BVerfGG, § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG, § 134 StPO, § 310 Abs 1 Nr 1 StPO
    Ablehnung des Erlasses einer eA bei Verfristung der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache - Unstatthaftigkeit der weiteren Beschwerde (§ 310 StPO) gegen die Ablehnung des Erlasses eines Vorführungsbefehls (§ 134 StPO)

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer eA bei Verfristung der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache - Unstatthaftigkeit der weiteren Beschwerde (§ 310 StPO) gegen die Ablehnung des Erlasses eines Vorführungsbefehls (§ 134 StPO)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Unzulässigkeit einer einstweiligen Anordnung wegen offensichtlich unzureichender Antragsbegründung

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung des Erlasses einer eA bei Verfristung der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache - Unstatthaftigkeit der weiteren Beschwerde (§ 310 StPO) gegen die Ablehnung des Erlasses eines Vorführungsbefehls (§ 134 StPO)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 730/07

    Offensichtlich unzulässige Anhörungsrüge im Zivilprozess (§ 321a ZPO) hält

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2019 - 2 BvQ 74/19
    Sie gehörte nicht zum Rechtsweg, denn sie war aus Sicht einer verständigen Prozesspartei (vgl. BVerfGK 11, 203 ) von vornherein aussichtslos (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 48, 341 ; BVerfGK 7, 115 ; 11, 203 ; 20, 300 ).
  • BVerfG, 16.12.2005 - 2 BvR 1904/05

    Offensichtlich aussichtslose Anhörungsrüge gem § 152a VwGO hält Frist des § 93

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2019 - 2 BvQ 74/19
    Sie gehörte nicht zum Rechtsweg, denn sie war aus Sicht einer verständigen Prozesspartei (vgl. BVerfGK 11, 203 ) von vornherein aussichtslos (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 48, 341 ; BVerfGK 7, 115 ; 11, 203 ; 20, 300 ).
  • BVerfG, 11.04.2018 - 2 BvR 2601/17

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen einen aufgehobenen oder gegenstandslos

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2019 - 2 BvQ 74/19
    Die von dem Antragsteller im fachgerichtlichen Verfahren in Bezug genommene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Vorschrift des § 310 Abs. 1 Nr. 1 StPO wegen der Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 GG nicht restriktiv dahingehend ausgelegt werden darf, dass über eine zulässig erhobene weitere Beschwerde nach Aufhebung eines Haftbefehls nicht mehr entschieden werden muss (vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. April 2018 - 2 BvR 2601/17 -, Rn. 36) ist hier nicht einschlägig.
  • BVerfG, 21.04.2013 - 1 BvR 423/11

    Zur Frage, in welchen Konstellationen eine Anhörungsrüge die Monatsfrist des § 93

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2019 - 2 BvQ 74/19
    Sie gehörte nicht zum Rechtsweg, denn sie war aus Sicht einer verständigen Prozesspartei (vgl. BVerfGK 11, 203 ) von vornherein aussichtslos (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 48, 341 ; BVerfGK 7, 115 ; 11, 203 ; 20, 300 ).
  • BVerfG, 20.08.2015 - 1 BvQ 28/15

    Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG ist

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2019 - 2 BvQ 74/19
    Der Antragsteller hat nicht dargelegt, dass die erhobene, aber im Hinblick auf eine Anhörungsrüge auf Wunsch des Antragstellers noch zurückgestellte Verfassungsbeschwerde nicht von vornherein unzulässig ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2015 - 1 BvQ 28/15 - Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. September 2015 - 2 BvQ 29/15 -).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 83/56

    Fristbeginn fdie Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2019 - 2 BvQ 74/19
    Sie gehörte nicht zum Rechtsweg, denn sie war aus Sicht einer verständigen Prozesspartei (vgl. BVerfGK 11, 203 ) von vornherein aussichtslos (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 48, 341 ; BVerfGK 7, 115 ; 11, 203 ; 20, 300 ).
  • BVerfG, 30.09.2015 - 2 BvQ 29/15

    Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde ist auch für den

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2019 - 2 BvQ 74/19
    Der Antragsteller hat nicht dargelegt, dass die erhobene, aber im Hinblick auf eine Anhörungsrüge auf Wunsch des Antragstellers noch zurückgestellte Verfassungsbeschwerde nicht von vornherein unzulässig ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2015 - 1 BvQ 28/15 - Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. September 2015 - 2 BvQ 29/15 -).
  • BVerfG, 06.06.1978 - 1 BvR 98/76

    Fristbeginn zur erhebung der Verfassungsbeschwerde bei unzulässiger

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2019 - 2 BvQ 74/19
    Sie gehörte nicht zum Rechtsweg, denn sie war aus Sicht einer verständigen Prozesspartei (vgl. BVerfGK 11, 203 ) von vornherein aussichtslos (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 48, 341 ; BVerfGK 7, 115 ; 11, 203 ; 20, 300 ).
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