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   BVerfG, 05.03.2021 - 1 BvR 846/19   

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https://dejure.org/2021,9564
BVerfG, 05.03.2021 - 1 BvR 846/19 (https://dejure.org/2021,9564)
BVerfG, Entscheidung vom 05.03.2021 - 1 BvR 846/19 (https://dejure.org/2021,9564)
BVerfG, Entscheidung vom 05. März 2021 - 1 BvR 846/19 (https://dejure.org/2021,9564)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundesverfassungsgericht

    Anordnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigung des Verfahrens durch Rücknahme des streitgegenständlichen Bescheides

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34a Abs 3 BVerfGG, § 90 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG
    Anordnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigung des Verfahrens durch Rücknahme des streitgegenständlichen Bescheides

  • rewis.io

    Anordnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigung des Verfahrens durch Rücknahme des streitgegenständlichen Bescheides

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigung des Verfahrens durch Rücknahme des streitgegenständlichen Bescheides

  • rechtsportal.de

    Anordnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigung des Verfahrens durch Rücknahme des streitgegenständlichen Bescheides

  • datenbank.nwb.de

    Anordnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigung des Verfahrens durch Rücknahme des streitgegenständlichen Bescheides

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG 2009 § 68 Abs 1, AO § 227
    Kind, Kindergeld, Rückforderung, Billigkeitserlass, Anrechnung, Sozialleistung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 05.03.2021 - 1 BvR 846/19
    In einem solchen Fall ist es billig, die öffentliche Hand ohne weitere Prüfung an ihrer Auffassung festzuhalten und den Beschwerdeführenden die Erstattung ihrer Auslagen in gleicher Weise zuzubilligen, wie wenn der Verfassungsbeschwerde stattgegeben worden wäre (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 91, 146 ).
  • BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 638/84

    § 10b EStG

    Auszug aus BVerfG, 05.03.2021 - 1 BvR 846/19
    Zur Erstattung der Auslagen verpflichtet ist der Träger, dem der erfolgreich gerügte Verfassungsverstoß zuzurechnen ist (vgl. nur BVerfGE 78, 350 ).
  • BVerfG, 06.10.1994 - 2 BvR 856/81

    Antrag auf Auslagenerstattung teilweise erfolgreich

    Auszug aus BVerfG, 05.03.2021 - 1 BvR 846/19
    In einem solchen Fall ist es billig, die öffentliche Hand ohne weitere Prüfung an ihrer Auffassung festzuhalten und den Beschwerdeführenden die Erstattung ihrer Auslagen in gleicher Weise zuzubilligen, wie wenn der Verfassungsbeschwerde stattgegeben worden wäre (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 91, 146 ).
  • FG Köln, 23.09.2020 - 3 K 2800/18

    Erlass zurückgeforderten Kindergeldes wegen sachlicher Unbilligkeit

    Über die gegen dieses Urteil eingelegte Verfassungsbeschwerde (1 BvR 846/19) hat das BVerfG bisher nicht entschieden.
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