Rechtsprechung
BVerfG, 05.03.2021 - 1 BvR 846/19 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Bundesverfassungsgericht
Anordnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigung des Verfahrens durch Rücknahme des streitgegenständlichen Bescheides
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 34a Abs 3 BVerfGG, § 90 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG
Anordnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigung des Verfahrens durch Rücknahme des streitgegenständlichen Bescheides - rewis.io
Anordnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigung des Verfahrens durch Rücknahme des streitgegenständlichen Bescheides
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anordnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigung des Verfahrens durch Rücknahme des streitgegenständlichen Bescheides
- rechtsportal.de
Anordnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigung des Verfahrens durch Rücknahme des streitgegenständlichen Bescheides
- datenbank.nwb.de
Anordnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigung des Verfahrens durch Rücknahme des streitgegenständlichen Bescheides
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 04.07.2017 - 1 K 34/16
- BFH, 13.09.2018 - III R 19/17
- BVerfG, 05.03.2021 - 1 BvR 846/19
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89
Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 05.03.2021 - 1 BvR 846/19
In einem solchen Fall ist es billig, die öffentliche Hand ohne weitere Prüfung an ihrer Auffassung festzuhalten und den Beschwerdeführenden die Erstattung ihrer Auslagen in gleicher Weise zuzubilligen, wie wenn der Verfassungsbeschwerde stattgegeben worden wäre (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 91, 146 ). - BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 638/84
§ 10b EStG
Auszug aus BVerfG, 05.03.2021 - 1 BvR 846/19
Zur Erstattung der Auslagen verpflichtet ist der Träger, dem der erfolgreich gerügte Verfassungsverstoß zuzurechnen ist (vgl. nur BVerfGE 78, 350 ). - BVerfG, 06.10.1994 - 2 BvR 856/81
Antrag auf Auslagenerstattung teilweise erfolgreich
Auszug aus BVerfG, 05.03.2021 - 1 BvR 846/19
In einem solchen Fall ist es billig, die öffentliche Hand ohne weitere Prüfung an ihrer Auffassung festzuhalten und den Beschwerdeführenden die Erstattung ihrer Auslagen in gleicher Weise zuzubilligen, wie wenn der Verfassungsbeschwerde stattgegeben worden wäre (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 91, 146 ).
- FG Köln, 23.09.2020 - 3 K 2800/18
Erlass zurückgeforderten Kindergeldes wegen sachlicher Unbilligkeit
Über die gegen dieses Urteil eingelegte Verfassungsbeschwerde (1 BvR 846/19) hat das BVerfG bisher nicht entschieden.