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   BVerfG, 08.09.2004 - 2 BvR 86/03   

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https://dejure.org/2004,8100
BVerfG, 08.09.2004 - 2 BvR 86/03 (https://dejure.org/2004,8100)
BVerfG, Entscheidung vom 08.09.2004 - 2 BvR 86/03 (https://dejure.org/2004,8100)
BVerfG, Entscheidung vom 08. September 2004 - 2 BvR 86/03 (https://dejure.org/2004,8100)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 7 EMRK; § 3 Abs. 1 Nr. 3 GjS; § 184 Abs. 1 Nr. 3a StGB
    Gesetzlichkeitsprinzip (Bestimmtheitsgebot; Wortlautgrenze; Analogieverbot; Abgrenzung anhand des Gesetzesziels); Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (Pornographika; Videothek; Verleih; Begriff der "Einsehbarkeit des Ladengeschäfts")

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Bestimmtheitsgebot des Art 103 Abs 2 GG steht einer Auslegung des § 3 Abs 1 Nr 3 GjS , wonach es auf die Einsehbarkeit des Ladengeschäftes ankomme, nicht entgegen

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des § 3 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (GjS) hinsichtlich der Einsehbarkeit des Ladengeschäfts als Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot aus Art. 103 Abs. 2 Grundgesetz (GG)

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; GjS § 3 Abs. 1 Nr. 1; ; GjS § 3 Abs. 1 Nr. 3; ; GjS § 21 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 184 Abs. 1 Nr. 3a; ; GG Art. 103 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GjS § 3 Abs. 1 Nr. 1; GG Art. 103 Abs. 2
    Einsehbarkeit eines Ladengeschäfts; Anforderungen an die Bestimmtheit eines Straftatbestandes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

    Auszug aus BVerfG, 08.09.2004 - 2 BvR 86/03
    Ausgeschlossen ist danach jede Rechtsanwendung, die über den Inhalt einer gesetzlichen Sanktionsnorm hinausgeht (vgl. BVerfGE 71, 108 ; 73, 206 ; 92, 1 ).

    Da Gegenstand der Auslegung gesetzlicher Bestimmungen immer nur der Gesetzestext sein kann, ist dabei in erster Linie der für den Adressaten erkennbare und verstehbare Wortlaut des gesetzlichen Tatbestandes maßgebend: Der mögliche Wortsinn markiert die äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation (vgl. BVerfGE 75, 329 ; 85, 69, ; 87, 363 ; 92, 1 ).

  • BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82

    Anti-Atomkraftplakette

    Auszug aus BVerfG, 08.09.2004 - 2 BvR 86/03
    Ausgeschlossen ist danach jede Rechtsanwendung, die über den Inhalt einer gesetzlichen Sanktionsnorm hinausgeht (vgl. BVerfGE 71, 108 ; 73, 206 ; 92, 1 ).
  • OLG Hamburg, 28.01.1992 - 2 Ss 124/91

    Anforderungen an Abschaffung des "Ab18"-Bereichs einer Videothek

    Auszug aus BVerfG, 08.09.2004 - 2 BvR 86/03
    Wie die Beschwerdeführerin einräumt, ist die Auslegung, es komme auf die Einsehbarkeit des Ladengeschäfts an (so auch OLG Hamburg, NJW 1992, S. 1184 f.; Scholz, Jugendschutz, 2. Aufl., 1992, § 3 GjS, Anm. 5; ebenso zur insoweit inhaltsgleichen Vorschrift des § 184 Abs. 1 Nr. 3a StGB Tröndle/Fischer, StGB, 51. Aufl., § 184, Rn. 14; Laufhütte, in: LK, StGB, 11. Aufl., § 184, Rn. 32; Kühl, in: Lackner/Kühl, StGB, 24. Aufl., § 184, Rn. 5; Greger, NStZ 1986, S. 8 ; a.A. Lenckner/Perron, in: Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl., § 184, Rn. 25 b; Horn/Wolters, in: SK, StGB, § 184, Rn. 18, 29), vom möglichen Wortsinn der Vorschrift gedeckt.
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 08.09.2004 - 2 BvR 86/03
    Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt, denn die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 06.05.1987 - 2 BvL 11/85

    Verwaltungsakzessorietät im Umweltstrafrecht

    Auszug aus BVerfG, 08.09.2004 - 2 BvR 86/03
    Da Gegenstand der Auslegung gesetzlicher Bestimmungen immer nur der Gesetzestext sein kann, ist dabei in erster Linie der für den Adressaten erkennbare und verstehbare Wortlaut des gesetzlichen Tatbestandes maßgebend: Der mögliche Wortsinn markiert die äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation (vgl. BVerfGE 75, 329 ; 85, 69, ; 87, 363 ; 92, 1 ).
  • BVerfG, 23.10.1991 - 1 BvR 850/88

    Eilversammlungen

    Auszug aus BVerfG, 08.09.2004 - 2 BvR 86/03
    Da Gegenstand der Auslegung gesetzlicher Bestimmungen immer nur der Gesetzestext sein kann, ist dabei in erster Linie der für den Adressaten erkennbare und verstehbare Wortlaut des gesetzlichen Tatbestandes maßgebend: Der mögliche Wortsinn markiert die äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation (vgl. BVerfGE 75, 329 ; 85, 69, ; 87, 363 ; 92, 1 ).
  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

    Auszug aus BVerfG, 08.09.2004 - 2 BvR 86/03
    Ausgeschlossen ist danach jede Rechtsanwendung, die über den Inhalt einer gesetzlichen Sanktionsnorm hinausgeht (vgl. BVerfGE 71, 108 ; 73, 206 ; 92, 1 ).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

    Auszug aus BVerfG, 08.09.2004 - 2 BvR 86/03
    Da Gegenstand der Auslegung gesetzlicher Bestimmungen immer nur der Gesetzestext sein kann, ist dabei in erster Linie der für den Adressaten erkennbare und verstehbare Wortlaut des gesetzlichen Tatbestandes maßgebend: Der mögliche Wortsinn markiert die äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation (vgl. BVerfGE 75, 329 ; 85, 69, ; 87, 363 ; 92, 1 ).
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