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   BVerfG, 09.11.2017 - 1 BvR 1489/16   

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BVerfG, 09.11.2017 - 1 BvR 1489/16 (https://dejure.org/2017,45050)
BVerfG, Entscheidung vom 09.11.2017 - 1 BvR 1489/16 (https://dejure.org/2017,45050)
BVerfG, Entscheidung vom 09. November 2017 - 1 BvR 1489/16 (https://dejure.org/2017,45050)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber einem Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Vorführung eines nicht feiertagsfreien Films

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 3 Abs 3 GG, Art 4 Abs 1 GG, Art 4 Abs 2 GG, Art 5 Abs 1 S 1 GG
    Nichtannahmebeschluss: Störung der Feiertagsruhe durch Vorführung eines nicht feiertagsfreien Films ("Das Leben des Brian") am Karfreitag - Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber einem Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem § 10 FeiertG NW - zudem ...

  • Wolters Kluwer

    Auferlegung eines Bußgeldes wegen der Vorführung des Filmes "Das Leben des Brian" an einem Karfreitag; Vereinbarkeit der Regelungen des Feiertagsgesetzes NW mit der erforderlichen konsequenten Trennung von Kirche und Staat; Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Störung der Feiertagsruhe durch Vorführung eines nicht feiertagsfreien Films ("Das Leben des Brian") am Karfreitag - Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber einem Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem § 10 FeiertG NW - zudem ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auferlegung eines Bußgeldes wegen der Vorführung des Filmes "Das Leben des Brian" an einem Karfreitag; Vereinbarkeit der Regelungen des Feiertagsgesetzes NW mit der erforderlichen konsequenten Trennung von Kirche und Staat; Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Störung der Feiertagsruhe durch Vorführung eines nicht feiertagsfreien Films ("Das Leben des Brian") am Karfreitag - Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber einem Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem § 10 FeiertG NW - zudem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "Das Leben des Brian" - an Karfreitag

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde nach Bußgeldverfahren wegen Verstoß gegen das Feiertagsgesetz NW

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 249
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (42)

  • BVerfG, 27.10.2016 - 1 BvR 458/10

    Die Befreiungsfestigkeit des besonderen Stilleschutzes am Karfreitag ist mit den

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2017 - 1 BvR 1489/16
    Dies gilt vor allem auch im Hinblick auf die inzwischen ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Feiertagsschutz (Beschluss vom 27. Oktober 2016 - 1 BvR 458/10 -, juris - "Karfreitag-Entscheidung").

    Der Beschwerdeführer setzt sich auch nicht substantiiert mit der in diesem Zusammenhang naheliegenden Frage auseinander, ob Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 139 WRV einen Rechtfertigungsgrund für einen besonderen Schutz auch christlich verwurzelter Feiertage darstellt (vgl. dazu BVerfGE 125, 39 sowie nunmehr auch BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 2016 - 1 BvR 458/10 -, juris, Rn. 59 ff. - "Karfreitag-Entscheidung").

    bb) Ebensowenig legt der Beschwerdeführer hinsichtlich der gerügten Verletzung von Art. 4 Abs. 1 und 2 GG anhand der verfassungsrechtlichen Maßstäbe eine Grundrechtsverletzung inhaltlich nachvollziehbar dar; er setzt sich mit möglichen Rechtfertigungsgründen, insbesondere der Reichweite von Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 139 WRV nicht auseinander (vgl. zu letzterem BVerfGE 125, 39 sowie nunmehr auch BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 2016 - 1 BvR 458/10 -, juris, Rn. 59 ff. - "Karfreitag-Entscheidung").

    Soweit der Beschwerdeführer "umfassend" auf die Beschwerdebegründung im Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 458/10 ("Karfreitag-Entscheidung") verweist, genügt auch dies nicht den Begründungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde.

  • BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvR 1092/84

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Weingesetzes

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2017 - 1 BvR 1489/16
    Er verlangt, dass ein Beschwerdeführer über die Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (BVerfGE 78, 58 ; 114, 258 ; vgl. 131, 47 , jeweils m.w.N., stRspr).

    Es genügt, wenn dessen Beseitigung aus anderen Gründen erreicht werden kann (BVerfGE 78, 58 ), also die Möglichkeit besteht oder bestand, ohne Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts im praktischen Ergebnis dasselbe zu erreichen (BVerfGE 33, 247 ; 51, 130 ).

    Beruht ein Eingriffsakt auf einer grundrechtsverletzenden Regelung, die Ausnahmen vorsieht, so muss der Beschwerdeführer vor der Erhebung der Verfassungsbeschwerde versuchen, die Beseitigung des Eingriffsakts unter Berufung auf die Ausnahmeregelung zu erwirken oder ihn abzuwenden, wenn dies nicht offensichtlich aussichtslos ist (vgl. BVerfGE 78, 58 ).

    bb) Das Stellen eines Antrags auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 10 Abs. 1 Feiertagsgesetz NW wäre dem Beschwerdeführer auch zumutbar gewesen, da der Antrag nicht offensichtlich aussichtslos oder sinnlos gewesen wäre und auch sonst durch die Antragstellung keine ersichtlichen Nachteile gedroht hätten (vgl. dazu BVerfGE 68, 376 ; 78, 58 ; 79, 1 ).

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2017 - 1 BvR 1489/16
    Es muss deutlich werden, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Grundrecht verletzt sein soll (vgl. BVerfGE 130, 1 m.w.N.).

    Soweit das Bundesverfassungsgericht für bestimmte Fragen bereits verfassungsrechtliche Maßstäbe entwickelt hat, muss anhand dieser Maßstäbe aufgezeigt werden, inwieweit Grundrechte durch die angegriffene Maßnahme verletzt werden (BVerfGE 77, 170 ; 101, 331 ; 130, 1 ).

  • BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07

    Adventssonntage Berlin

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2017 - 1 BvR 1489/16
    Der Beschwerdeführer setzt sich auch nicht substantiiert mit der in diesem Zusammenhang naheliegenden Frage auseinander, ob Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 139 WRV einen Rechtfertigungsgrund für einen besonderen Schutz auch christlich verwurzelter Feiertage darstellt (vgl. dazu BVerfGE 125, 39 sowie nunmehr auch BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 2016 - 1 BvR 458/10 -, juris, Rn. 59 ff. - "Karfreitag-Entscheidung").

    bb) Ebensowenig legt der Beschwerdeführer hinsichtlich der gerügten Verletzung von Art. 4 Abs. 1 und 2 GG anhand der verfassungsrechtlichen Maßstäbe eine Grundrechtsverletzung inhaltlich nachvollziehbar dar; er setzt sich mit möglichen Rechtfertigungsgründen, insbesondere der Reichweite von Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 139 WRV nicht auseinander (vgl. zu letzterem BVerfGE 125, 39 sowie nunmehr auch BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 2016 - 1 BvR 458/10 -, juris, Rn. 59 ff. - "Karfreitag-Entscheidung").

  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02

    Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2017 - 1 BvR 1489/16
    a) Der Grundsatz der Subsidiarität dient zum einen der Wahrung der grundgesetzlichen Zuständigkeitsverteilung, nach der vorrangig die Fachgerichte Rechtsschutz gewähren; zum anderen soll er sicherstellen, dass dem Verfassungsgericht die Fallanschauung und Rechtsauffassung der Fachgerichte vermittelt wird, so dass es nicht auf unsicherer Grundlage entscheiden muss (vgl. BVerfGE 77, 381 ; 86, 15 ; 97, 157 ; 114, 258 ).

    Er verlangt, dass ein Beschwerdeführer über die Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (BVerfGE 78, 58 ; 114, 258 ; vgl. 131, 47 , jeweils m.w.N., stRspr).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2015 - 4 B 135/15

    Verbot von Beschneidungsfeiern am Karfreitag bestätigt

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2017 - 1 BvR 1489/16
    So hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hinsichtlich § 10 Abs. 1 Feiertagsgesetz NW bereits ausgeführt, dass auch der Grundrechtsschutz einer Veranstaltung grundsätzlich ein "dringendes Bedürfnis" im Sinne der Norm begründen kann; insbesondere sei das Spannungsverhältnis zwischen der Religionsausübungsfreiheit und dem Feiertagsschutz im Rahmen des § 10 Feiertagsgesetz NW zu lösen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. März 2015 - 4 B 135/15 -, juris, Rn. 9).

    Allenfalls ein bloßes wirtschaftliches Interesse genügt nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung nicht für den Erhalt einer Ausnahmegenehmigung (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. März 2015 - 4 B 135/15 -, juris, Rn. 17; VG Aachen, Urteil vom 26. April 2006 - 3 K 128/06 -, juris, Rn. 33; VG Düsseldorf, Beschluss vom 24. März 2005 - 3 L 585/05 -, juris, Rn. 8).

  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2017 - 1 BvR 1489/16
    Er geht nicht darauf ein, dass Generalklauseln oder unbestimmte, wertausfüllungsbedürftige Begriffe im Strafrecht und hier im Ordnungswidrigkeitenrecht nicht von vornherein verfassungsrechtlich zu beanstanden sind, sofern sie sich mit Hilfe der üblichen Methoden auslegen und anwenden lassen (vgl. hierzu BVerfGE 45, 363 ; 86, 288 ; 131, 268 ; das gilt auch für Verweisungen der sanktionsbegründenden Norm auf andere Normen im selben Gesetz: vgl. BVerfGE 75, 329 ; 87, 399 ).
  • BVerfG, 01.12.1992 - 1 BvR 88/91

    Versammlungsauflösung

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2017 - 1 BvR 1489/16
    Er geht nicht darauf ein, dass Generalklauseln oder unbestimmte, wertausfüllungsbedürftige Begriffe im Strafrecht und hier im Ordnungswidrigkeitenrecht nicht von vornherein verfassungsrechtlich zu beanstanden sind, sofern sie sich mit Hilfe der üblichen Methoden auslegen und anwenden lassen (vgl. hierzu BVerfGE 45, 363 ; 86, 288 ; 131, 268 ; das gilt auch für Verweisungen der sanktionsbegründenden Norm auf andere Normen im selben Gesetz: vgl. BVerfGE 75, 329 ; 87, 399 ).
  • BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 1048/11

    Vorbehaltene Sicherungsverwahrung ist - mit Ausnahme des Verstoßes gegen das

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2017 - 1 BvR 1489/16
    Er geht nicht darauf ein, dass Generalklauseln oder unbestimmte, wertausfüllungsbedürftige Begriffe im Strafrecht und hier im Ordnungswidrigkeitenrecht nicht von vornherein verfassungsrechtlich zu beanstanden sind, sofern sie sich mit Hilfe der üblichen Methoden auslegen und anwenden lassen (vgl. hierzu BVerfGE 45, 363 ; 86, 288 ; 131, 268 ; das gilt auch für Verweisungen der sanktionsbegründenden Norm auf andere Normen im selben Gesetz: vgl. BVerfGE 75, 329 ; 87, 399 ).
  • BVerfG, 06.05.1987 - 2 BvL 11/85

    Verwaltungsakzessorietät im Umweltstrafrecht

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2017 - 1 BvR 1489/16
    Er geht nicht darauf ein, dass Generalklauseln oder unbestimmte, wertausfüllungsbedürftige Begriffe im Strafrecht und hier im Ordnungswidrigkeitenrecht nicht von vornherein verfassungsrechtlich zu beanstanden sind, sofern sie sich mit Hilfe der üblichen Methoden auslegen und anwenden lassen (vgl. hierzu BVerfGE 45, 363 ; 86, 288 ; 131, 268 ; das gilt auch für Verweisungen der sanktionsbegründenden Norm auf andere Normen im selben Gesetz: vgl. BVerfGE 75, 329 ; 87, 399 ).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 308/77

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Unanfechtbarkeit eines die Ablehnung

  • BVerfG, 24.01.2012 - 1 BvR 1299/05

    Zuordnung dynamischer IP-Adressen

  • BVerfG, 20.10.1992 - 1 BvR 698/89

    Zur Auslegung des Gewaltdarstellungsverbotes nach § 131 StGB

  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06

    Ehegattensplitting

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

  • BVerfG, 05.12.2005 - 1 BvR 1730/02

    Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen der alten Handwerksordnung zum

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

  • BVerfG, 08.05.2012 - 1 BvR 1065/03

    Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die

  • BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 13/67

    Filmeinfuhrverbote aus der DDR

  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1995/94

    Saarländisches Pressegesetz

  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

  • BVerfG, 11.07.1961 - 2 BvG 2/58

    Neugliederung Hessen

  • BVerfG, 21.06.1989 - 1 BvR 32/87

    Verfassungsfragen der Altersbegrenzung bei Bestellung zum Anwaltsnotar

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Vorabentscheidung des BVerfG - VermG

  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über

  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

  • BVerfG, 03.06.2013 - 1 BvR 131/13

    Nichtannahmebeschluss: Sozialversicherungspflicht von Teilnehmern an dualen

  • BVerfG, 20.01.2000 - 2 BvR 2382/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Cannabiskonsum zu

  • BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvL 2/77

    Bayerisches Personalvertretungsgesetz

  • VG Aachen, 26.04.2006 - 3 K 128/06

    Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach dem Gesetz über die Sonntage und

  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 1460/78

    Ausbildungskapazität

  • BVerfG, 30.03.1992 - 2 BvR 1269/91

    Verfassungsrechtliche Prüfung einer Verurteilung wegen Wahlfälschung

  • BVerfG, 18.07.2001 - 2 BvR 2/01

    Mangels ausreichender Darlegung einer Grundrechtsverletzung unzulässige

  • BVerfG, 17.02.1999 - 1 BvR 2488/95

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die

  • BVerfG, 22.12.2000 - 1 BvR 2043/00

    Aus Subsidiaritätsgründen unzulässige Verfassungsbeschwerde eines ausländischen

  • BVerfG, 06.12.2002 - 1 BvR 1409/02

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei noch ausstehender

  • VG Düsseldorf, 24.03.2005 - 3 L 585/05

    Rechtmäßigkeit einer Theateraufführung an Sonntagen und Feiertagen; Eignung zur

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - VerfGH 45/19

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung der vorläufigen Zulassung zu einem

    Er muss auch diejenigen Möglichkeiten ergreifen, mit denen er mittelbar bewirken kann, dass die beanstandete Grundrechtsverletzung verhindert oder beseitigt wird und die Inanspruchnahme verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes im Wege des außerordentlichen Rechtsbehelfs der Individualverfassungsbeschwerde nicht (mehr) erforderlich ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 9. November 2017 - 1 BvR 1489/16 -, NVwZ-RR 2018, 249 = juris, Rn. 16, vom 23. August 2010 - 1 BvR 2002/10 -, NZS 2011, 382 = juris, Rn. 18, vom 13. Oktober 2004 - 1 BvR 2303/00 -, BVerfGK 4, 102 = juris, Rn. 6, und vom 17. Februar 1999 - 1 BvR 2488/95 -, juris, Rn. 2 ff.; Henke, in: Burkiczak/Dollinger/Schorkopf, BVerfGG, 2015, § 90 Rn. 150).
  • BVerfG, 20.11.2018 - 1 BvR 442/18

    Nichtannahmebeschluss: Zur Auslegung des § 11a ApoG (Umfang einer

    Jedenfalls hat sie nicht dargelegt, dass ein entsprechender Antrag offensichtlich aussichtslos gewesen wäre oder ihr durch die Antragstellung Nachteile gedroht hätten (vgl. dazu BVerfGE 68, 376 ; 78, 58 ; 79, 1 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. November 2017 - 1 BvR 1489/16 -, juris, Rn. 19).
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