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   BVerfG, 13.04.2011 - 2 BvR 272/11   

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https://dejure.org/2011,19321
BVerfG, 13.04.2011 - 2 BvR 272/11 (https://dejure.org/2011,19321)
BVerfG, Entscheidung vom 13.04.2011 - 2 BvR 272/11 (https://dejure.org/2011,19321)
BVerfG, Entscheidung vom 13. April 2011 - 2 BvR 272/11 (https://dejure.org/2011,19321)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 28 Abs 2 GG, Art 93a Abs 1 Nr 4b GG, § 34 Abs 2 BVerfGG, § 91 S 1 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer gegen ein Gerichtsurteil gerichteten Kommunalverfassungsbeschwerde - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 2000 Euro zu Lasten der Bevollmächtigten

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Kommunalverfassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer gegen ein Gerichtsurteil gerichteten Kommunalverfassungsbeschwerde - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 2000 Euro zu Lasten der Bevollmächtigten

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer gegen ein Gerichtsurteil gerichteten Kommunalverfassungsbeschwerde - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 2000 Euro zu Lasten der Bevollmächtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 28 Abs. 2; GG Art. 93 Abs. 1 Nr. 4b
    Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Kommunalverfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 1584/10

    Bundesverfassungsgericht verhängt erneut Missbrauchsgebühr gegen einen

    Auszug aus BVerfG, 13.04.2011 - 2 BvR 272/11
    Unterlässt er dies in vorwerfbarer Weise, setzt sich der Rechtsanwalt einer Gebührenbelastung nach § 34 Abs. 2 BVerfGG aus (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2010 - 1 BvR 1584/10 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Februar 2009 - 2 BvR 191/09 -, juris).
  • BVerfG, 11.05.2004 - 2 BvR 693/04

    Nichtannahme einer Kommunalverfassungsbeschwerde auf Austritt aus einer

    Auszug aus BVerfG, 13.04.2011 - 2 BvR 272/11
    Das Bundesverfassungsgericht ist nicht gehalten, hinzunehmen, dass es in der Erfüllung dieser Aufgaben durch - wie hier - an gravierenden Zulässigkeitsmängeln leidende Verfassungsbeschwerden behindert wird (stRspr; vgl. z.B. BVerfGK 3, 219 ).
  • BVerfG, 19.02.2009 - 2 BvR 191/09

    Nichtannahme einer mangels hinreichend substantiierter Begründung offensichtlich

    Auszug aus BVerfG, 13.04.2011 - 2 BvR 272/11
    Unterlässt er dies in vorwerfbarer Weise, setzt sich der Rechtsanwalt einer Gebührenbelastung nach § 34 Abs. 2 BVerfGG aus (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2010 - 1 BvR 1584/10 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Februar 2009 - 2 BvR 191/09 -, juris).
  • BVerwG, 13.12.2010 - 7 B 64.10

    Denkmalschutz; Bodendenkmal; Rettungsgrabung; Kostentragung; Veranlasserprinzip;

    Die gegen diese Entscheidung erhobenen Verfassungsbeschwerden hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschlüssen vom 13.04.2011 - 2 BvR 272/11 und 30.11.2011 - 1 BvR 357/11 - nicht zur Entscheidung angenommen.
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