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   BVerfG, 13.12.2000 - 2 BvR 999/00   

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https://dejure.org/2000,4981
BVerfG, 13.12.2000 - 2 BvR 999/00 (https://dejure.org/2000,4981)
BVerfG, Entscheidung vom 13.12.2000 - 2 BvR 999/00 (https://dejure.org/2000,4981)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Dezember 2000 - 2 BvR 999/00 (https://dejure.org/2000,4981)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Andienungspflicht für Sonderabfälle - Entsorgung von Sonderabfällen - Zentrale Stelle - Sonderabfall-Management-Gesellschaft - Mittelständischer Entsorgungsbetrieb - Andiensungspflichtige Stoffe - Grundrechtsverletzung - Grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung - ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; KrW-/AbfG § 13 Abs. 4 Satz 4; ; AbfG § 3 Abs. 3; ; GG Art. 33 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Andienungspflicht für Sonderabfälle

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 551
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1876/91

    Landesrechtliche Abfallabgabe

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2000 - 2 BvR 999/00
    Die mit ihr aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 98, 83 ; Beschluss des Zweiten Senats vom 29. März 2000 - 2 BvL 3/96 - NVwZ 2000, S. 1160).

    Demgemäß hat das Bundesverfassungsgericht die Entscheidungsfreiheit des Entsorgungspflichtigen ausdrücklich unter den Vorbehalt landesrechtlicher Benutzungs-, Andienungs- oder Überlassungspflichten gestellt (vgl. BVerfGE 98, 83 ).

  • BVerwG, 13.04.2000 - 7 C 47.98

    Andienungspflichten für besonders überwachungsbedürftige Abfälle in

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2000 - 2 BvR 999/00
    a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2000 - BVerwG 7 C 47.98 -,.

    Die Revision wurde vom Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen (NVwZ 2000, S. 1175).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.11.1998 - 8 A 11595/96

    Andienungspflicht; Sonderabfälle; Andienungsregelung; Sonderabfallentsorgung;

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2000 - 2 BvR 999/00
    b) das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 18. November 1998 - 8 A 11595/96.OVG -,.

    Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat die Klage abgewiesen (NuR 1999, S. 463).

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2000 - 2 BvR 999/00
    Die mit ihr aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 98, 83 ; Beschluss des Zweiten Senats vom 29. März 2000 - 2 BvL 3/96 - NVwZ 2000, S. 1160).
  • BVerfG, 29.03.2000 - 2 BvL 3/96

    Landesabfallgesetz Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2000 - 2 BvR 999/00
    Die mit ihr aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 98, 83 ; Beschluss des Zweiten Senats vom 29. März 2000 - 2 BvL 3/96 - NVwZ 2000, S. 1160).
  • BVerwG, 29.07.1999 - 7 CN 1.98

    Andienungspflichten für Sonderabfälle

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2000 - 2 BvR 999/00
    Der Rheinland-Pfälzische Landesgesetzgeber durfte 1993 eine Andienungspflicht erlassen, weil das Gesetz über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (Abfallgesetz - AbfG) vom 27. August 1986 (BGBl I S. 1410) im Bereich der Organisation der Sonderabfallentsorgung nicht als abschließende Regelung zu verstehen war (vgl. BVerwGE 109, 236 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2001 - 10 S 1405/99

    Sonderabfall - Andienungspflicht

    Nach diesen verfassungsrechtlichen Vorgaben besteht für die Länder gemäß Art. 72 Abs. 1 GG keine Sperrwirkung zur Regelung der sogenannten Sonderabfallentsorgung (BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 13.12.2000, NVwZ 2001, 551, 552; BVerwG, Urt. v. 29.07.1999, BVerwGE 109, 236, 240; Unruh, ZUR 2000, 83, 87).

    Die Gesetzgebungsgeschichte weist aus, dass eine Einigung über eine bestimmte Organisation der Sonderabfallentsorgung gerade nicht stattgefunden hat (so ausdrücklich auch BVerfG, Beschl. v. 13.12.2000, a.a.O.).

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat unlängst noch einmal bestätigt, dass die Beschränkungen wirtschaftlicher Betätigungsfreiheit von Abfallerzeugern und -besitzern auf gesetzlicher Grundlage durch Benutzungs-, Andienungs- und Überlassungspflichten vorgenommen werden dürfen (BVerfG, Beschl. v. 13.12.2000, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.05.2016 - 10 S 1307/15

    Entsorgung gefährlicher Abfälle; Andienpflicht in Baden-Württemberg; Ausnahmen

    Dieser Eingriff in die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit von Abfallerzeugern und Abfallbesitzern ist jedoch aus Gründen der umweltverträglichen Abfallbeseitigung gerechtfertigt (BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 13.12.2000 - 2 BvR 999/00 - NVwZ 2001, 551, 552; Senatsurteil vom 22.05.2001 - 10 S 1405/99 - ZUR 2002, 51, 53).
  • VG Karlsruhe, 10.03.2015 - 6 K 1327/13

    Zuweisung vorbehandelter gefährlicher Abfälle zur Sonderabfalldeponie; nicht

    In wettbewerblicher Hinsicht stellt sich die Zuweisung zur SAD B. daher als grundsätzlich neutral dar (vgl. hierzu bereits Bundesverfassungsgericht , Beschluss vom 13.12.2000 - 2 BvR 999/00, Rdnr. 9; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg , Urteil vom 22.05.2001 - 10 S 1405/99, Rdnr. 49 ).
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