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   BVerfG, 16.09.2020 - 1 BvR 2194/18   

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https://dejure.org/2020,28843
BVerfG, 16.09.2020 - 1 BvR 2194/18 (https://dejure.org/2020,28843)
BVerfG, Entscheidung vom 16.09.2020 - 1 BvR 2194/18 (https://dejure.org/2020,28843)
BVerfG, Entscheidung vom 16. September 2020 - 1 BvR 2194/18 (https://dejure.org/2020,28843)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsbeschwerde betreffend den verwaltungsprozessualen Kostenansatz wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör teilweise begründet

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 35 GKG
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch Übergehen von wesentlichem Parteivortrag (hier: bzgl eines verwaltungsprozessualen Kostenansatzes) - iÜ unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde, ...

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch Übergehen von wesentlichem Parteivortrag (hier: bzgl eines verwaltungsprozessualen Kostenansatzes) - iÜ unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG ) durch Übergehen von wesentlichem Parteivortrag (hier: bzgl eines verwaltungsprozessualen Kostenansatzes); iÜ unzureichende Substantiierung der ...

  • rechtsportal.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG ) durch Übergehen von wesentlichem Parteivortrag (hier: bzgl eines verwaltungsprozessualen Kostenansatzes); iÜ unzureichende Substantiierung der ...

  • datenbank.nwb.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch Übergehen von wesentlichem Parteivortrag (hier: bzgl eines verwaltungsprozessualen Kostenansatzes) - iÜ unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 16.09.2020 - 1 BvR 2194/18
    a) Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 11, 218 ; 96, 205 ; stRspr).

    Die Gerichte brauchen nicht jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BVerfGE 22, 267 ; 96, 205 ; stRspr).

  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

    Auszug aus BVerfG, 16.09.2020 - 1 BvR 2194/18
    Die Verfassungsbeschwerde ist insoweit bereits unzulässig, weil die Möglichkeit der Verletzung eines beschwerdefähigen Rechts nicht in einer den Anforderungen von § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG genügenden Weise dargelegt ist (vgl. BVerfGE 123, 267 ; 130, 1 ).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BVerfG, 16.09.2020 - 1 BvR 2194/18
    Die Verfassungsbeschwerde ist insoweit bereits unzulässig, weil die Möglichkeit der Verletzung eines beschwerdefähigen Rechts nicht in einer den Anforderungen von § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG genügenden Weise dargelegt ist (vgl. BVerfGE 123, 267 ; 130, 1 ).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 16.09.2020 - 1 BvR 2194/18
    Geht ein Gericht jedoch auf den wesentlichen Kern des Vortrags eines Verfahrensbeteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 86, 133 ).
  • BVerfG, 05.03.2018 - 1 BvR 1011/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs bei

    Auszug aus BVerfG, 16.09.2020 - 1 BvR 2194/18
    Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 27. August 2018 wird damit gegenstandslos (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. März 2018 - 1 BvR 1011/17 -, Rn. 24 f.).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 16.09.2020 - 1 BvR 2194/18
    Geht ein Gericht jedoch auf den wesentlichen Kern des Vortrags eines Verfahrensbeteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 86, 133 ).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BVerfG, 16.09.2020 - 1 BvR 2194/18
    Die Gerichte brauchen nicht jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BVerfGE 22, 267 ; 96, 205 ; stRspr).
  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 16.09.2020 - 1 BvR 2194/18
    a) Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 11, 218 ; 96, 205 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.07.2021 - 1 BvR 2356/19

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Gehörsverstoß in einem

    Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 10. September 2019 - 3 S 1942/19 - wird, soweit er den Beschwerdeführer zu 1) betrifft, mit der Stattgabe der Verfassungsbeschwerde gegenstandslos (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. September 2020 - 1 BvR 2194/18 -, Rn. 12).
  • BSG, 06.01.2022 - B 5 LW 1/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Deshalb ist nicht ersichtlich, ob das LSG zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung war, auf den wesentlichen Kern des Vortrags des Klägers in den Gründen seiner Entscheidung nicht eingegangen ist (vgl zu diesem Maßstab BVerfG Beschluss vom 16.9.2020 - 1 BvR 2194/18 - juris RdNr 6 mwN).
  • BSG, 06.01.2022 - B 5 LW 2/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Deshalb ist nicht ersichtlich, ob das LSG zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung war, auf den wesentlichen Kern des Vortrags der Klägerin in den Gründen seiner Entscheidung nicht eingegangen ist (vgl zu diesem Maßstab BVerfG Beschluss vom 16.9.2020 - 1 BvR 2194/18 - juris RdNr 6 mwN).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.2022 - A 11 S 1180/20

    Berufungszulassungsverfahren im Asylprozess; Heilung von Zustellungsmängeln;

    Geht ein Gericht auf den wesentlichen Kern des Vortrags eines Verfahrensbeteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfG, Beschluss vom 16.09.2020 - 1 BvR 2194/18 - juris Rn. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.04.2022 - A 12 S 3565/21

    Pflicht des Prozessbevollmächtigten zur Erhebung einer Gehörsrüge zu Protokoll

    Geht ein Gericht auf den wesentlichen Kern des Vortrags eines Verfahrensbeteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.09.2020 - 1 BvR 2194/18 -, juris Rn. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.2021 - A 11 S 635/20

    Zulassung wegen nachträglicher Divergenz

    Geht ein Gericht auf den wesentlichen Kern des Vortrags eines Verfahrensbeteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfG, Beschluss vom 16.09.2020 - 1 BvR 2194/18 -, juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen, 23.07.2021 - 5 A 875/20

    Befangenheit; rechtliches Gehör; nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

    Geht ein Gericht jedoch auf den wesentlichen Kern des Vortrags eines Verfahrensbeteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfG, Beschl. v. 16. September 2020 - 1 BvR 2194/18 -, juris Rn. 6).
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