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   BVerfG, 17.02.2011 - 1 BvR 279/11   

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https://dejure.org/2011,10163
BVerfG, 17.02.2011 - 1 BvR 279/11 (https://dejure.org/2011,10163)
BVerfG, Entscheidung vom 17.02.2011 - 1 BvR 279/11 (https://dejure.org/2011,10163)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Februar 2011 - 1 BvR 279/11 (https://dejure.org/2011,10163)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 321a ZPO
    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer gegen eine Verletzung rechtlichen Gehörs gerichteten Urteilsverfassungsbeschwerde bei unterlassener Anhörungsrüge gem § 321a ZPO

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde bei unterlassener Erhebung einer Anhörungsrüge gegen einen die Prozesskostenhilfe ablehnenden Beschluss des Oberlandesgerichts

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer gegen eine Verletzung rechtlichen Gehörs gerichteten Urteilsverfassungsbeschwerde bei unterlassener Anhörungsrüge gem § 321a ZPO

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer gegen eine Verletzung rechtlichen Gehörs gerichteten Urteilsverfassungsbeschwerde bei unterlassener Anhörungsrüge gem § 321a ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde bei unterlassener Erhebung einer Anhörungsrüge gegen einen die Prozesskostenhilfe ablehnenden Beschluss des Oberlandesgerichts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 25.04.2005 - 1 BvR 644/05

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2011 - 1 BvR 279/11
    Dies gilt jedenfalls in den Fällen, in denen sich - wie hier - die behauptete Gehörsverletzung auf den gesamten Streitgegenstand des fachgerichtlichen Verfahrens erstreckt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2005 - 1 BvR 644/05 -, NJW 2005, S. 3059 ).
  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07

    Einschränkende Auslegung des § 78a Abs 1 S 2 ArbGG zur Statthaftigkeit einer

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2011 - 1 BvR 279/11
    Die Anhörungsrüge war gegen den die Prozesskostenhilfe ablehnenden Beschluss des Oberlandesgerichts statthaft, da der Beschluss zu einem bleibenden rechtlichen Nachteil für die Betroffenen geführt hat, der im weiteren Verfahrensverlauf nicht mehr behoben werden kann (vgl. BVerfGE 119, 292 m.w.N.; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2009 - 2 BvR 1575/09 -, juris).
  • BVerfG, 30.07.2009 - 2 BvR 1575/09

    Mangels Erhebung der Anhörungsrüge im fachgerichtlichen Verfahren unzulässige

    Auszug aus BVerfG, 17.02.2011 - 1 BvR 279/11
    Die Anhörungsrüge war gegen den die Prozesskostenhilfe ablehnenden Beschluss des Oberlandesgerichts statthaft, da der Beschluss zu einem bleibenden rechtlichen Nachteil für die Betroffenen geführt hat, der im weiteren Verfahrensverlauf nicht mehr behoben werden kann (vgl. BVerfGE 119, 292 m.w.N.; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2009 - 2 BvR 1575/09 -, juris).
  • VerfGH Bayern, 24.10.2017 - 9-VI-17

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Beschlüsse wegen Verfristung und

    Es spricht viel dafür, dass die Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde hinsichtlich der Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen des Grundsatzes der Subsidiarität darüber hinaus zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde insgesamt, also auch wegen sonstiger Grundrechtsrügen führt (vgl. dazu z. B. BVerfG vom 30.5.2008 - 1 BvR 27/08 - juris Rn. 13; vom 9.6.2008 - 2 BvR 947/08 - juris Rn. 6; vom 17.2.2011 - 1 BvR 279/11 - juris Rn. 3; vom 24.2.2011 - 2 BvR 45/11 - juris Rn. 6; vom 24.10.2011 NJW 2012, 372 Rn. 6; vom 20.6.2012 - 2 BvR 1565/11 - juris Rn. 7; vom 20.11.2012 NZS 2013, 257 Rn. 9; vom 13.8.2015 - 1 BvR 1768/15 - BeckRS 2015, 52552 Rn. 4; VerfGH Sachsen vom 28.2.2007 - Vf. 122-IV-07 - juris Rn. 8; VerfGH des Landes Berlin vom 2.7.2007 - 136/02 - juris Rn. 12; Thüringer VerfGH vom 18.12.2012 - 18/11 -juris Rn. 10 f.; VerfGH des Landes Brandenburg vom 24.3.2017 - VfGBbg 27/16 juris Rn. 15; O. Klein in Benda/Klein, Verfassungsprozessrecht, 3. Aufl. 2011, Rn. 577; Lenz/Hansel, BVerfGG, 2. Aufl. 2015, § 90 Rn. 467 f.).
  • VerfG Brandenburg, 15.03.2013 - VfGBbg 49/12

    Rechtsschutzgleichheit; Antrag auf Prozesskostenhilfe für ein Berufungsverfahren;

    Die Ablehnung von Prozesskostenhilfe gehört zu derartigen Zwischenentscheidungen (Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 17. Februar 2011 - 1 BvR 279/11 -, zitiert nach juris Rn. 2; Vollkommer, in: Zöller, Kommentar zur ZPO, 29. Aufl. 2012, § 321a Rn. 5; grundlegend BVerfGE 119, 292, 294; Bundesgerichtshof - BGH -, Beschluss vom 20. Januar 2009 - Xa ZB 34/08 -, NJW-RR 2009, 642).
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